Von Entleiherfirma entlassen, schwanger und ohne Tätigkeit bei Zeitarbeitsfirma angestellt

Hi zusammen,
was sagt ihr zu folgender Situation?

Ich habe einen unbefristeten Zeitarbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma. Darin steht, in welcher Firma ich arbeite und dass ich 6 Monate Probezeit habe.

Nun arbeitete ich in der besagten Firma 4 Monate lang und vor 3 Tagen sagte mir die Tätigkeitsfirma, dass ich sofort meine Sachen packen kann aufgrund Auftragsmangel. (dass ich das sehr unmenschlich finde, habe ich dem Chef schon mitgeteilt)
Sofort bin ich zur Zeitarbeitsfirma. Diese waren ebenso baff wie ich.

Die Zeitarbeitsfirma wollte mich dann gleich darauf mit 2 Wochen Kündigungsfrist (wie vertraglich vereinbart) "vorsorglich" kündigen, da sie ja noch keine neue Stelle hätten für mich. Ich war wie erstarrt. 2 Kündigungen an 2 Tagen! Dazu kam die Aussage, dass ich ja niemals so viel Überstunden und Urlaubstage hätte, um diese untätige Zeit nun zu überbrücken, bis sie mich neu vermittelt hätten. (Dieses Vorgehen ist rechtlich eher umstritten bis illegal, las ich)

Sofort habe ich die Schwangerschaftsbestätigung vom Frauenarzt abgeholt und vorgelegt. Die Kündigung wurde von einer Mitarbeiterin schriftlich zurückgezogen. Allerdings musste daraufhin der AZUBI dem Chef der Zeitarbeitsfirma 4 mal am Telefon erklären, dass ich WIRKLICH nicht gekündigt werden kann. Ich schätze, der ist jetzt gar nicht erfreut.

Nun wird natürlich großen Wert darauf gelegt, mich wieder zu vermitteln. Allerdings werden die Mitarbeiter einer möglichen Tätigkeitsfirma mitteilen müssen, dass ich schwanger bin, meinten diese zu mir. Okay, klar... aber wer stellt eine schwangere Frau ein, die noch maximal 4 Monate arbeiten darf?

Meine konkrete Frage: Wenn so schnell keine Stelle für mich gefunden wird, muss die Zeitarbeitsfirma meinen Lohn weiter bezahlen? Ich las mich im Netze ein, dass gezahlt werden muss, aber mir ist der gesetzliche Passus wichtig. Wie sind Erfahrungen diesbezüglich? An wen kann ich mich wenden, wenn hier Probleme aufkommen?

Und eine zweite Frage: Würdet ihr euch bewerben in der 12 Schwangerschaftswoche und gleich daraufhin mitteilen "hey übrigens, ich bin schwanger?" Endet sowas nicht in Mobbing und Ausgrenzung?

Vielen Dank schon mal fürs Durchlesen. Gerne gesetzliche Auszüge verlinken oder von euren eigenen Erfahrungen berichten.

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Hallo.

Einen Gesetzestext kann ich dir zwar auch nicht präsentieren, aber die Zeitarbeitsfirma kann dir nicht kündigen - also müssen sie dich entweder vermitteln, damit du eingesetzt werden kannst, oder denn sie müssen dir deinen Lohn eigenständig weiter bezahlen. Wäre für mich total logisch. #kratz

Wieso solltest du dich also anderweitig bewerben? Du hast doch einen Arbeitgeber. Ob die dich nun weiter vermitteln können, oder nicht - das ist doch deren Problem. ;-)

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Warum ich mich anderweitig bewerben soll ist natürlich eine gute Frage.
Weil mir das, grundsätzlich also auch wenn ich nicht schwanger wäre, das Gefühl zurück gäbe, selbst über meinen Arbeitsplatz zu bestimmen und nicht irgendwo "hineingesteckt" zu werden.
Weiterhin ist es sicher eine Lohnfrage, wenn man direkt angestellt wird.

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Ok. Aber hattest du es denn bisher selber in der Hand, wo du gearbeitet hast?
Entscheidet dies nicht so und so immer die Firma, die dich ausleiht?

Wenn, dann müsstest du dich sofort bewerben und zwar auf Jobs, bei denen die Schwangerschaft nicht hinderlich wäre.

LG

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§ 8 Abs. 5 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist die Norm, die du suchst.

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10,88 Euro derzeit und ab Erhöhung des Mindestlohns im September 12 Euro.

Das ist die im Gesetz genannte Verordnung dazu:

https://www.buzer.de/gesetz/14102/index.htm

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Auch dir herzlichen Dank! Das trifft es auch.

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schwanger ist du wahrscheinlich nicht vermittelbar, hast du deinen Vertrag schon mal genau gelesen? Oft steht darin, dass kei Gehalt kommt, wenn man nicht vermittelbar ist. Und die Firma in der du beschäftigt warst als Leiharbeiter macht das übr Leiharbeiter, damit sie sich genau so verhalten kann, wie sie es gemacht hat.
Aufgrund der Lieferkettenproblem werden wahrscheinlich viele Leiharbeiter auch kurz oder lang keine Beschäftigung haben.
Und eine neue Stelle ist schwaner eher nicht zu bekommen

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Auf diese Idee kam ich noch gar nicht, aber du hast Recht. Tatsächlich steht in meinem Arbeitsvertrag, dass ich weiterhin Entgelt bekomme in der Zeit, in der ich nicht verliehen bin. Zwar nicht das volle aber immerhin. Danke für den Tipp, jetzt geths mir auch besser.

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Was mich stutzig machte war die Aussage der Zeitarbeitsfirma, während sie mir die Kündigung rüber schoben "wir MÜSSEN dich leider kündigen, denn du hast ja gar keine Überstunden und so viel Urlaubstage, als dass wir jetzt wochenlang die Zeit überbrücken können". Das deutete für mich darauf hin, dass sie versuchen, nicht zahlen zu wollen.

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Das Tagesgeschäft der Zeitarbeitsfirma ist, Menschen in andere Betriebe zu vermitteln.
Im Prinzip bist du deren Produkt, das Geld einbringt.
Jetzt müssen sie halt schauen, dass neben den primären Kriterien (fachliche und persönliche Eignung), auch ein mutterschutzkonformer Einsatzort gefunden wird.
Ggf ist das ja auch intern bei der Zeitarbeitsfirma selbst möglich (Disposition, Büro, Telefon...etc).

Da muss dein Arbeitgeber jetzt gucken. Wie alle anderen auch.
Das ist sein Betriebsrisiko, dass er eben mit Verleih von Arbeitskraft Geld verdient und diese Schwanger oder auch krank werden kann.

In deinem Arbeitsvertrag müsste ein Gehalt angegeben sein. Das bekommst du ganz normal weiter.

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Am Ende ist aber gehopst wie gesprungen.
Ob ein Arbeitgeber mit Verleih Geld verdient, oder ob die Leute im Betrieb am Fließband stehen.
Oder mit was auch immer das Geld erwirtschaften.

Problematisch sind bei Zeitarbeitsfirmen oftmals lediglich die Verträge zwischen Zeitarbeitsfirma und Auftraggeber.
Aber das ist auch nicht dein Problem

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Vom Vertrag zwischen meiner alten Arbeitsfirma und der Zeitarbeitsfirma habe ich Kenntnis bekommen. Und ja du hast recht, die Zahlen sind heftig.

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Was hast du denn für einen Beruf erlebt?
Wäre es nicht besser, auf Dauer da bei einem festen AG zu arbeiten?

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Das möchte ich aus privaten Gründen eher nicht mitteilen. Jedoch ist es nichts, was mich körperlich anstrengt.
Die Frage habe ich ja auch schon gestellt. Wie ist deine Meinung dazu?

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Ich persönlich würde mir lieber eine festen AG suchen.
Warum magst du das nicht sagen?

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https://info-zeitarbeit.de/mutterschutz-in-zeitarbeitsfirmen-gesetzliche-grundlagen/7126

Es gilt für dich normal das MuschG https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/

Du kannst nicht gekündigt werden und bekommst weiterhin Lohn.

Die Zeitarbeits-Firma kann dich allerdings, wenn sie dich nicht Mutterschutzgerecht einsetzen kann, ins BV schicken.
Im BV erhältst du Mutterschutzlohn https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html in Höhe vom durchschnittlichen Gehalt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Vertragliche Änderungen in der Verdiensthöhe greifen allerdings auch im BV.
Das heisst wurde dein Einsatz in der Entleihung nicht aufgrund des Mutterschutzes beendet dann gilt das Gehalt was ausserhalb von Einsätzen mit der Zeitarbeitsfirma vereinbart wurde als Mutterschutzlohn weiterzuzahlen.

Die Zeitarbeitsfirma ist also auch hier gut abgesichert da sie den BV-Lohnersatz von der Umlagekasse ersetzt bekommt.
Wäre dein Einsatz mutterschutzbedingt nicht weiter möglich würde ein klassisches BV zu den Gehaltsbedingungen des Einsatzes greifen (das ist meine Meinung da gibt es kaum Infos dazu .... ich würde es aber mutterschutzrechtlich so auslegen)

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Noch ein Hinweis ggf wäre rechtlich zu prüfen inwieweit dich die Einsatzfirma einfach so zurückweisen darf. Die haben einen Vertrag mit deiner Zeitarbeitsfirma der wahrscheinlich nicht einfach so gekündigt werden darf....

Der Abbau von Überstunden wäre jetzt erlaubt. Urlaub kann dir nicht aufgezwungen werden!

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Ja das ist tatsächlich interessant. Der Chef der Zeitarbeitsfirma meinte dazu nur "das ist so nicht möglich", mehr bekam ich nicht mit. Würde da aber aus Interesse bei passender Gelegenheit gerne Mal nachfragen.

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