Grundsteuerreform, wie bemesse ich Teilstücke?

Hallo, vielleicht hat sich schon jemand damit befasst und kann mir das sagen? Ich habe leider nichts gefunden.

Zu unserem Reihenhaus gehört anteilig ein Gartenweg 1/29 direkt hinter unserem Grundstück
und ein Parkplatz 1/97 auf einem seperaten Grundstück.

Beide Flurstücke sind nur mit den gesamten qm angegeben. Teile ich die qm jetzt einfach durch die Anzahl der Besitzer oder messe ich das nach?

Messen wäre beim Gartenweg weniger qm da es Häuser gibt die etwas breiter sind als unseres.

Und auch bei dem Parkplatz wären es weniger qm wenn ich nur die Parkbucht ausmesse, allerdings gehören ja auch die Fahrstreifen zwischen den Parkbuchten Anteilig dazu, oder nicht?

Danke und VG

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Das steht im Grundstückskaufvertrag als Bruch: z.B. "35/1000stel an dem Flurstück x", alternativ im Grundbuch. Den Grundbuchauszug kannst du als Eigentümer beim Amtsgericht, dort Grundbuchamt, anfordern. Nach der Eintragung habt ihr jedoch damals auch eine Mitteilung des Notars darüber erhalten.

Es kann sein, dass jeder Eigentümer die gleichen Anteile hat, muss aber nicht. Deswegen würde ich es nicht einfach durch die Anzahl der Eigentümer teilen.

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Oben die gesamte Fläche des Weges.
Und in der übernächsten Zeile "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler bzw. Nenner" dann 1/97 oder 1/29.

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Ich glaube, mit 1/97 und 1/29 meint die TE die Flurstücke. Sonst wäre es natürlich richtig.

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Wenn 1/97 die Flurstücks-Nr. ist, dann gehört dies natürlich oben eingetragen IN QM.
Unten, wo es heißt "anteilig" dann den Bruchteil des Grundstücks (Zähler/Nenner). Und nachdem da nach ANTEIL gefragt ist und nicht nach QM würde ich da den Anteil gemessen an der Anzahl der Gesamteigentümer eintragen.

Sind insgesamt 34 Eigentümer betroffen, dann gehört der TE meinetwegen 1/34 des Weges oder des Parkplatzes.
Nach qm ist ja nicht gefragt, sondern nach Anteilen.

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