Welches Gehalt wird genau für BV verwendet?

Ich habe noch mal eine Frage. Falls ich ein BV bekommen sollte, erhalte ich das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate? Und den Durchschnitt der steuerfreien Zuschläge durch Schichtarbeit der letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft dann steuerpflichtig?
Wie ist das wenn ich während des BV eine reguläre Gehaltserhöhung bekomme? Zählt diese dann für die kompletten 12 Monate oder erst ab Eintritt der Erhöhung?

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Du erhältst das vertraglich vereinbarte Grundgehalt, auch wenn es während des BV erhöht oder verringert wird. Plus den Durchschnitt der Zulagen aus den drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft, bisher steuerfreie dann versteuert.

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Hallo, was genau meinst du mit vertraglich vereinbarte Grundgehalt? In der Zeit in der ich hier arbeite(3 Jahre ) wurde mein Grundgehalt von 2600€ vor 1 Jahr auf 2900€ erhöht. Dazu kommt 10% allgemeine steuerpflichte Zulage für Schichtarbeit. Also derzeit 2900+290€ steuerpflichtig und eben steuerfreie Zulagen für Nacht und Sonntag.
Heißt das ich bekomme im BV nur die 2600€ . Dass wäre schlecht.

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siehe meine andere Antwort ... die Mischkalkulation der Buchhaltung macht daraus folgendes
Dein Grundgehalt ist dann die 2900€ ist ja so vertraglich vereinbart, die Erhöhungen gehören ja zum Vertrag dazu bzw sind Anpassungen... dazu dann die 290 € steuerpflichtigen Zulagen + deine steuerfreien Zulagen aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate nun aber versteuert == dein BV-Mutterschutzlohn ....
Du bekommst also nur den Steueranteil der vormals steuerfreien Zulagen nicht mehr....

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Du bekommst das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html
Berechnet wird es so https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html
D.h. du bekommst das Gehalt wie im Durchschnitt in den 3 Monaten abgerechnet. Einzig die Steuerfreien Zulagen werden jetzt versteuert, daher ist es um diesen Anteil der zusätzlichen Steuern niedriger. Dafür fliesen diese dann mit in die EG-Berechnung ein und erhöhen dein EG, was das wieder ausgleicht.

Dauerhafte Gehaltserhöhungen erhöhen auch dein BV Lohn wenn sie während der Bemessungsgrundlage oder im Verlauf der Auszahlung eintreten. (siehe MuschG §21 Absatz (4))
Die Buchhaltung muss dann quasi eine Mischkalkulation vornehmen und das entsprechend berechnen.