Hallo zusammen,
wir bekommen in wenigen Tagen unser drittes Kind und haben schon Zwillinge die nächste Woche 2 Jahre alt werden.
Ich bin jetzt im zweiten Jahr mit Kind Nr. 1 von den Twins in EZ und musste für das Mutterschaftsgeld die Elternzeit abbrechen. Eigentlich würde ab Ende Juli die EZ für Zwilling Nr. 2 beginnen. (3 Jahre EZ hätte ich dann für die Twins zusammen gehabt).
Durch die Geburt vom 3. Kind gehe ich nach dem Mutterschutz automatisch von Kind Nr. 3 in Ez. Verfällt jetzt von den Twins die Elternzeit?
Soll ich vom 3. Kind nur 1 Jahr EZ nehmen und dann wieder 1. Jahr EZ von Zwilling Nr. 2.
Ich würde gerne noch 2 Jahre in EZ zuhause bleiben und anschließend in der EZ in Teilzeit arbeiten. Möchte nicht das die Elternzeit verfällt von den Twins und frage mich wie ich jetzt am besten die EZ beantrage.
Viele Grüße
Elternzeit der Twins soll nicht verfallen.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html Absatz (2)
Du darfst bis zu 24 Monate bis zum 8. Geburtstag nehmen je Kind.
Daher macht deine Überlegung durchaus Sinn und ist auch so korrekt und zu empfehlen:
"vom 3. Kind nur 1 Jahr EZ nehmen und dann wieder 1. Jahr EZ von Zwilling Nr. 2"
Da hast du danach von Twin 1 noch 1 Jahr + Rest übrig, vom Twin 2 dann noch 1 Jahr und vom Kind 3 dann noch 2 Jahre übrig und bist am flexibelsten falls du noch EZ brauchst.
Du schreibst das genau so in die Elternzeitanmeldung und lässt dir das vom AG bestätigen.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort ☺️
Was ich mich jetzt noch frage:
Ich habe ja für „Zwilling 1“ das erste Jahr und das zweite Jahr genommen und jetzt würde ab Ende Juli für „Zwilling 2“ das 3 Jahr beginnen (alles vor dem 3. Geburtstag um weitere Jahre flexibel zu übertragen) allerdings wäre es ja das erste Jahr EZ erst für Zwilling Nr. 2. ab Juli.
Verfallen dann nicht alle 3 Jahre von Zwilling Nr. 2 da ich vor dem 3. Geburtstag nicht ein Jahr vom zweiten Zwilling nehmen konnte?
Hoffe man versteht was ich meine?
Ja du musst dann erst das Jahr vom Twin2 nehmen und dann das 1. Jahr vom Kind 3
Also passt der Plan so:
Twin 1 EZ 1. + Anteil 2. Lebensjahr = Rest 1 Jahr EZ + Anteil durch Beendigung durch neuen Mutterschutz
Neue EZ:
Rest EZ TWIN 1 vom 2. EZ-Jahr bis zum 2. Geburtstag (1 Tag vorher)
Twin 2 EZ 3. Lebensjahr ab 2.Geburtstag TWINS = Rest 2 Jahre EZ
Kind 3 EZ innerhalb 2. Lebensjahr ab 3. Geburtstag Twins = Rest 2 Jahre EZ
danach die Restzeiten bis jeweils 8. Geburtstag nutzbar .... müssten dann ja 2 Jahre vom Twin 2 + 2 Jahre Kind 3 + 1 Jahr Twin 1 = 5 Jahre sein