Irritiert über Höhe Elterngeld

Hallo zusammen,

Meine Tochter ist am 26.4. geboren und ich habe die erste Überweisung fürs Elterngeld erhalten und bin nun irritiert.
Mein Nettoverdienst lag in allen 12 Monaten des Bemessungszeitraums über 4K Euro. Daher bin ich fest davon ausgegangen dass ich den Höhstsatz von 1800 bekomme, überwiesen wurde „nur“ 1650€. Ich habe (bisher?) kein Schreiben erhalten dem ich entnehmen kann wie das Elterngeld verrechnet wurde. Im Betreff der Pberweisung steht 3. LM. LM steht wohl für Lebensmonat, dementsprechend kann es auch nicht anteiliges sein.

Kann das so richtig sein? Wird das Gehalt ab einer bestimmten Grenze gekappt und davon ausgehend dann die ganzen Abzüge vorgenommen? Habe ich sonst irgendwas übersehen?

Danke für Eure Antworten im Voraus.

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Hi, dein Mutterschaftsgeld wird im 3. LM mit angerechnet, daher ist die Auszahlung geringer. Das steht dann alles im Bescheid, der wahrscheinlich in den nächsten Tagen kommen wird.

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Aah, das ergibt Sinn und auch die Rechnung geht auf wenn ich die zwei Tage für den 3LM abziehe in dem ich noch im Mutterschutz war.

Herzlichen Dank!!!

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Hatte in die Richtung zwar auch schon gedacht, aber nicht bedacht dass mein Kind zu früh auf die Welt kam und der Mutterschutz dann an die 8 Wochen hinten dran gehängt wird..

Also ganz umsonst den Kopf zerbrochen.

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Zusatzinfo: ich war vergangenes Jahr 3,5 Monate im Mutterschutz wegen einer Totgeburt (34.ssw). Das ist aber im Antrag angegeben und auch der Benessungszeitraum im Antrag hatte diese
Monate entsprechend ausgeklammert und ich habe alle erforderlichen Nachweise wie Geburts-/Todesurkunde, Nachweis über Mitterschaftsleistungen, Gehaltsnachweise mit beigefügt.
Die werden diese Monate doch kaum mit 0€ angerechnet haben??

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Ich würde da einfach am.Montag mal anrufen/ Email schreiben. Bei uns war die Berechnung relativ kompliziert, weil mein Mann jeden Monat anders verdient und unsere Steuererklärung noch nicht fertig war. Die Sachbearbeiterin hatte sich tatsächlich einfach verrechnet. Ist menschlich... vll. Hat dir einfach was falsch eingegeben. Hat nicht gesehen das die Monate ausgeklammert waren.
Vll. Wird nicht alles von deinem Gehalt mit eingerechnet?

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Danke für deine Antwort.
Ist das der richtige Weg um Widerspruch einzulegen und weißt du ob man was schriftliches bekommt aus dem hervorgeht wie sie das berechnet haben?

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Ich würde da nicht gleich anrufen bzw mailen, ich schätze wie überall sind die Mitarbeiter wahrscheinlich überlastet und es dauert bis man da eine Antwort bekommt. Hast du deine ganzen Zahlen mal in den EG Rechner eingegeben? Natürlich kommt noch ein schriftlicher Bescheid mit der Berechnung. Wenn du beim Bescheid einen Fehler entdeckst bzw der EG Rechner was abweichendes ausspuckt, dann sollte man Widerspruch einlegen.

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Warte einfach den Bescheid ab.

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Ok, wenn es einen gibt dann werde ich das tun. Alles andere ist ja auch Rätsel raten

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Ich würde auch einfach nachfragen, vor allem, da du ja noch keinen Bescheid hast.
Ging dein Mutterschutz vielleicht bis in den 3. Lebensmonat hinein?

Zudem wird das Elterngeld ja nicht vom Netto berechnet, sondern vom Brutto. Es werden vom Brutto die Steuer- und SV-Pauschale abgezogen und das ist das Elterngeldnetto. Davon gibt es dann 65-100% bzw eben den Höchstsatz.

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Hallo und herzlichen Glückwunsch zur Tochter. Meinst du 4000 EUR brutto pro Monat als Verdienst? Das reicht tatsächlich nicht ganz für den Höchstsatz schätze ich. Glaube man muss ca 4300 EUR monatlich verdienen und in Steuerklasse 3 sein. Es wird zum Beispiel auch noch die Werbungskostenpauschale vom Brutto in Höhe von 83,33 EUR abgezogen. Das Elterngeldnetto entspricht also nicht ganz deinem „normalen“ Netto.
Hast du deine persönlichen Zahlen mal in den offiziellen EG Rechner der Bundesregierung eingegeben? Der funktioniert recht zuverlässig. LG

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Nein, ich meine tatsächlich Netto und nicht Brutto. Ich arbeite in der IT eines großen Konzerns.
Einen Rechner habe ich nie bemüht da mein Einkommen ja weit über der Höhstgrenze liegt und selbst die 1800 weit unter den pauschalen 65% liegt die man sonst so abnimmt und ich deswegen überzeugt war dass ich den Höhstsatz bekomme.

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Dann sollte es auch der Höchstsatz sein! Ich würde den Bescheid abwarten und dann in Widerspruch gehen! Lg

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