Wieder schwanger in der Elternzeit

Hallo,

Vielleicht kann mir jemand helfen,
Ich bin mom noch in Elternzeit bis Dezember , bin jetzt wieder Schwanger Baby kommt März 2023. Mutterschutz würde Ende Januar würde beginnen , also theoretisch könnte ich ja noch zwei Monate wieder arbeiten. Muss ich das ? Wie viel Elterngeld würde mir dann noch zustehen ?

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Ich bin in der selben Situation, nur das ich 3 Wochen zu arbeiten hätte. Werde mich aber ins BV schicken lassen. Hab zuhause ein Kleinkind welches keine Betreuung hätte

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Hallo,

für Hilfe wären noch ein paar mehr Infos nötig, zb:
- wann ist dein erstes Kind geboren?
- Wie lange hattest du Elternzeit angemeldet?

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10.12.2021 und ich hab mir 1 Jahr Elternzeit angemeldet und mein Partner 2 Monate

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Dann könntest du versuchen, deine Elternzeit bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes zu verlängern. Da müsste aber dein Arbeitgeber zustimmen. Wobei er ja nicht viel davon hat, wenn du 2 Monate arbeiten kommst... Im Mutterschutz wirst du dann das Mutterschaftgeld von der KK und den Zuschuß vom AG bekommen, also nahezu dein Nettogehalt von vor kind 1.

Elterngeld müsste dann ebenfalls identisch zum ersten Kind sein, weil du 12 oder 14 Monate (da bin ich mir nicht ganz sicher) ausklammern kannst, solange du Elterngeld bezogen hast.

Hinzu kommt noch der Geschwisterbonus, solange das erste Kind unter 3 ist.

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Das kommt darauf an wie lange du schon in Elternzeit bist.... Es können die ersten 14 Monate EZ + Mutterschutz vom vorherigen Kind ausgeklammert werden... Ansonsten sind die Bemessungsmonate bei Mutterschutzbeginn im Januar
Januar - Dezember 2022 ... befinden sich dabei EZ-Monate aus den ersten 14 Monaten EZ können die übersprungen und mit Monaten vorm EZ/Mutterschutz berechnet werden. Restliche EZ-Monate ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dann mit 0€. Es werden prinzipiell nur volle Kalendermonate ohne Ausklammerungszeiten als Berechnungsgrundlage herangezogen und der Durchschnitt als Bemessungsentgelt berechnet.

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Theoretisch musst du das. Falls es die Möglichkeit gibt ins BV zu gehen würde ich die nutzen, ansonsten würde ich meinen EZ um die 2 Monate verlängern falls du noch nicht alles verbraucht hast, ich hätte keine Lust nur für die 2 Monate wiederzukommen und den Kollegen hilft es ja auch nicht viel.
Wie viel Elterngeld du bekommst hängt davon ab, ob du in der EZ zu letzt Elterngeld bezogen hast? Monate in denen du Elterngeld bekommen hast werden bei der Berechnung übersprungen und dafür die Monate als Bemessungsgrundlage herangezogen, in denen du noch gearbeitet hast. Ich bin z.b. in der Situation dass ich 2 Jahre EZ hatte und nur 1 Jahr Elterngeld bezogen habe. Ich wurde ziemlich genau gegen Ende des ersten Jahres schwanger, meine Bemessungsgrundlage sind daher die 12 Monate EZ in denen ich nichts verdient und auch kein Elterngeld mehr bekommen habe. Bemessungsgrundlage sind dadurch 0€, also kriege ich nur den Mindestsatz in Höhe von 300€. Ausnahme gilt für die Monate in denen du im Mutterschutz bist, da wird die Elternzeit unterbrochen und du bekommst das Mutterschaftsgeld von der KK plus den Arbeitgeberzuschuss, ergo dein altes Netto-Gehalt

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Die Frage, ob du nach der Elternzeit wieder arbeiten musst finde ich etwas seltsam. Natürlich musst du das.

Du könntest höchstens mit deinem AG sprechen, ob du die Elternzeit bis zum Mutterschutz verlängern kannst, das hängt allerdings von seiner Kulanz ab, rechtlichen Anspruch hast du darauf nicht.

Was hattest du denn ursprünglich geplant nach der Elternzeit? Was hast du mit deinem AG dazu besprochen?