Energiepauschale bei geringfügiger Beschäftigung

Hallo,
meine Tochter, 18 Jahre, arbeitet seit gut 2,5 Jahren neben ihrem Fachabi in der Gastronomie als geringfügig Beschäftigte.

Zum 1.9. wechselt sie in Hinblick auf ihren Berufswunsch über zum FSJ.

Sie war bis Ende Juli Schülerin, wohnt noch zu Hause.

Sie hat ihre geringfügige Beschäftigung aufgrund vom FSJ zum 31.8. gekündigt.

Wie sieht das mit Anspruch für die Energiepauschale aus? Hat sie Anspruch und wenn ja, bei welchem Arbeitgeber? FSJ läuft über das Bayerische rote Kreuz.

Bei geringfügig Beschäftigten muss das beim Arbeitgeber beantragt werden. Gibt es hierfür spezielle Vordrucke? Kann der Arbeitgeber es auch "verweigern"? Sie steht leider aufgrund der Kündigung in keinem guten Verhältnis mehr mit ihrem Arbeitgeber. Deswegen wende ich mich mit dieser Frage bzw Bitte zur Hilfestellung an euch :)

Vielen Dank
Gruß
Yanni

1

Da sie am 1.9. keine Beschäftigung mehr ausübt, ist ihr Arbeitgeber nicht mehr in der Pflicht, und sie kann/muss die Pauschale bei der Steuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen.

2

Sorry, mein Fehler. Habe das mit dem FSJ nicht berücksichtigt. Dann ihr Arbeitgeber vom FSJ.

3

Aber im FSJ hat sie ja kein Steuerpflichtiges Einkommen. Dachte das muss braucht man um die Pauschale zu bekommen.

weiteren Kommentar laden
4

Anspruch hat sie durch die pauschal versteuerte geringfügige Beschäftigung.
Da sie aber zum Stichtag 1.9. in keinem steuerpflichtigen Arbeitsverhältnis steht (meist wird im FSJ ja nur ein Taschengeld gezahlt) erfolgt die Auszahlung über die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 die sie im Januar 2023 abgeben kann.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html