Ich kann etwas nicht glauben und bitte um Rat, wenn möglich. In unser Haus ist eine junge Familie aus Eritrea eingezogen, Eltern und 2 kleine Kinder mit 2 und 3 Jahren. Meine Nachbarin und ich helfen der Familie bei Formalitäten.
Der Mann arbeitet, ist natürlich krankenversichert und die Kinder bei ihm mit, alles gut. Aber - er ist mit seiner Frau nur nach orthodoxem Ritus verheiratet, was in Eritrea offenbar üblich, aber hier nicht anerkannt ist. Somit muss sich seine Frau privat krankenversichern bei der AOK. Arbeiten kann sie wegen der kleinen Kinder nicht, Kitaplätze werden bei uns bald mit Gold gehandelt.
Was ich nicht verstehe, ukrainische Flüchtlinge haben das Problem nicht, wie mir die Frau vom Ausländeramt erklärte auf Nachfrage, "das sei ja ganz was anderes, sie hätten eigene Gesetze."
Und das ist der Moment, wo es bei mir aussetzt. Ist absolut keine Wertung, für mich sind alle Kriegsflüchtlinge gleich und deshalb - echt Zweiklassengesellschaft oder ist diese Frau einfach falsch informiert? Gibt es ja auch bei Ämtern.
Gibt es eine Möglichkeit, die Frau ebenfalls in der Familienversicherung ihres Mannes unterzubringen? Sie wohnen zusammen, haben gemeinsame Kinder. Der nicht niedrige Krankenkassenbeitrag bringt die Familie echt ins Schleudern, da sie auch sonst keinerlei Zuschüsse haben bzw. diverse Anträge schon seit Monaten laufen......ohne Bescheid. Alle Ämter sind überlastet wegen.....nein nicht Corona....Ukraine.... Selbst die Frau von der Caritas-Beratungsstelle ist schon am Verzweifeln, die Ämter reagieren einfach nicht.
Dankeschön für jeden Tip.
LG Moni
Krankenkassenbedienstete hier?
Wenn da die Ämter nicht schneller reagieren hat die Frau keine Möglichkeit. Familienversicherung geht nur wenn verheiratet (wäre das eine Option standesamtlich?) ...
Das Problem wird ja auch sein das sie das Geld für die freiwillig gesetzliche Versicherung nicht zurückbekommen auch wenn nachträglich ihr Sozialleistungen genehmigt werden...
Sie hat ohne Einkommen ja Anrecht auf Beratungsschein für anwaltliche Unterstützung ... holt euch darüber Hilfe mit Eilanträgen gegen Jobcenter oder Sozialamt (Grundsicherung) .... sie müssten ja eine Bedarfsgemeinschaft darstellen...
Kompliziert wird es wahrscheinlich durch ggf laufende Ausländerbehördliche Einordnungen? Wenn der Aufenthaltsstatus geregelt ist sind die anderen Ämter am Zug ...wenn nicht dann ggf schauen ob es lokale Vereine zur Unterstützung von Asyl/Ausländerfragen gibt die dort helfen können bzw die Ansprechpartner benennen können.
Hallo
Nein, hat sie nicht. Ist ja bei deutschen, die nicht verheiratet sind und nicht arbeiten auch so.
Hat sie evtl Anspruch auf Alg II?
Dann wäre sie darüber versichert
Das Naheliegende wäre hier eine kurzfristige, standesamtliche Hochzeit. Sofern die Papiere dafür vorhanden sind. (Noch) gibt es ja die kostenlose Ehegattenmitversicherung.
Leider wird die Krankenversicherung in Deutschland immer noch zu selbstverständlich genommen. Die Leistungen sind herausragend, das ist vielen leider nicht bewusst. Der von dir genannte „nicht niedrige“ Beitrag reicht da in der Regel nicht annähernd um die Leistungen zu decken. Nur mal als Kommentar zum Nachdenken für alle, die immer über die hohen Beiträge der Krankenkassen schimpfen.
211 Euro finde ich auch nicht viel.
Hi,
Wenn es hier nicht anerkannt ist, dann in Eritrea auch nicht. Gültig gescossene Ehen, auch nur relugiöse werden anerkannt, wenn sie es im Heimatland auch sind. Wie alt war die Frau bei Eheschließung? Lag es vielleicht daran (Stichwort Kinderehe).
Ansonsten: hier heiraten oder einen Job in der Gleitzone suchen, damit sie versichert ist.
Ich sehe jetzt auch nicht warum das eine Zweiklassengesellschaft ist. Die Ukrainer sind mittlerweile zu großen Teilen bei den JC gemeldet. Nimmt dann einer aus der BG Arbeit auf, dann wird auch geschaut, ob noch Ansprüche bestehen. Und hätte es da ein unverheiratetes Paar, müsste die Frau sich auch selbst versichern, wenn das Einkommen reicht.
Garantiert keine Kinderehe, beide sind Ende 20 und richtig süß verliebt.
Sie heirateten nach orthodoxem Ritus, es gibt auch Bilder einer echt wunderschönen Hochzeit.
Nein, Deine Ansicht stimmt nicht, ich habe es mir erklären lassen und nachgeschlagen:
"Die Frage der wirksamen Eheschließung eritreischer Staatsangehöriger in ihrem Heimatland beurteilt sich grundsätzlich nach eritreischem Zivilrecht. Aufgrunddessen kann eine
Eheschließung auch rein religiös erfolgen, wenn sämtliche einschlägigen Voraussetzungen der jeweiligen Religion hierfür erfüllt sind."
Auf dem Land gibt es oft weit und breit kein Amt, wo man die Eheschließung registrieren lassen kann, deswegen gilt die religiöse wie bei uns das Standesamt.
Aber eben nicht in Deutschland.
Dann google mal nach "Ehe anerkennen lassen Eritrea". Damit solltest du etwas finden. Das Konsulat o.ä. sollte dir bei solchen Anerkennungsfragen auch weiterhelfen können und für eine standesamtliche Hochzeit in Deutschland müsst ihr sowieso alle Dokumente von denen beglaubigen lassen/Apostille, Ehefähigkeitszeugnis einholen, etc.
Also bevor sie hier erneut heiraten, ist die richtige Reihenfolge eigentlich, erstmal versuchen, die erste Ehe anerkennen zu lassen.
Wie hoch soll denn der Beitrag sein?
Der richtet sich ja nach dem Einkommen.
Nein, hat nichts mit dem Einkommen zu tun, sie zahlt den Mindestbetrag von 211 Euro.
Bei einem Nettoverdienst des Vaters von keinen 1400 Euro schon spürbar; die Hälfte davon sind für Miete und NK.
Bei dem Verdienst würde ich einen ALG II Antrag stellen. Wenn der bewilligt wird, haben sie nicht nur mehr Geld zur Verfügung, sondern auch die KK wird bezahlt.
Wäre es nicht möglich, dass sie sich einen Job sucht, den sie ausübt, wenn ihr Mann zuhause ist?
Und zeitgleich sollen sie alle notwendigen Papiere besorgen (was sicher nicht von heute auf morgen machbar ist), um in Deutschland standesamtlich heiraten zu können.
Ihr Mann ist nicht zuhause, er arbeitet bei einem Fensterbauer, der ihn auch auf öfter auf auswärtige Montagen mitnimmt, da ist leider garnichts planbar. Aber eben Hauptsache Arbeit.
Hat sie denn ansonsten gar keine Bekannten hier, die da stundenweise als Babysitter einspringen würden?
Ansonsten hilft da wohl nix. Außer eben hier zu Lande nochmal zu heiraten.
Der Beitrag dürfte sich auf ca. 150 Euro belaufen, oder? Da würden ein paar Stunden jobben ja reichen.
An alle:
Vielen Dank für die Antworten
Zum einen werde ich den Beiden wirklich die standesamtliche Trauung nahelegen und zum anderen die kostenlose Rechtsberatung. Warum kam ich da selber nicht drauf?
Es kann nicht sein, dass sich Jobcenter und Stadtverwaltung seit Monaten die Zuständigkeit gegenseitig zuschieben wegen evtl. Wohngeld oder ähnlichen Geldern - und die Sozialberatung steht mittendrin und zuckt die Schultern - und alle zusammen stöhnen nur über die Überlastung wegen ......siehe meinen Beitrag. Ich habe es selber miterlebt, als ich noch mitging - bis die Caritas übernahm.
Danke nochmal.
LG Moni
Haben sie denn offiziell einen Antrag auf ALG II beim Jobcenter gestellt? Mit welcher Begründung wurde er abgelehnt?
Eine "gut meinende" Bearbeiterin vom JC schickte sie zur Stadtverwaltung, weil sie mit Geldern, die sie dort beantragen könnte wie z.B. Wohngeld, besser wegkäme. Ab da war ich raus und ich ging mit ihr zur Caritas-Beratungsstelle für unsere Flüchtlinge, weil ich mich da einfach nicht auskenne - und mich auch nicht mehr einarbeiten will. Gegen diesen Bürokratiewust war die Bundeswehr ein Kindergarten.
Eritreer sind in der Regel Asylbewerber nach § 16a GG, das ist ein individueller Schutz. Rechtlich sind das keine Flüchtlinge, auch wenn es immer in einen Topf im allgemeinem Sprachgebrauch geworfen wird.
Ukrainer sind Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, zudem wurde hier die Massenzustromrichtlinie der EU aktiviert.
In Eritrea herrscht übrigens kein Krieg, sondern das ist quasi das Nordkorea Afrikas.
Nochmals vielen Dank, auch wenn ich nicht mehr allen einzeln antworte.
Strichliste ist fertig und wird am Wochenende beim Kaffee besprochen, da ist auch ihr Mann da. Er kommt erst morgen Abend heim und muss ja auch involviert werden.
LG Moni