Hallo zusammen,
Ich habe 3 kinder und seit 2018 hausfrau, davor callcenteragent mit knappen 1700 einkommen.
Die kinder kamen 07/18 , 11/19 und 12/21 auf die welt
Momentan bin ich in elterngeldbezug (375€) , krippenplatz habe ich erst ab 12/23 bekommen.
Geplant war, dass mein mann sich ab diesen Dezember elternzeit für 1,5 Jahre nimmt und ich gehe in meinen alten job zurück.
Jetzt kann sich mein mann doch nicht kümmern, und ich muss zu hause bleiben bei den Kindern und kann somit nicht arbeiten gehen. Ich kenne mich gar nicht aus, habe noch nie was beantragt, daher wollte ich fragen, was mir denn als Unterstützung zustünde?
Alg 1 oder alg 2?
Müsste es dann für 12/22 beantragen
Alg1 oder alg 2? Was steht mir zu
Hast du denn noch einen Arbeitsvertrag und bist „nur“ in Elternzeit oder hast du generell keinen Job mehr?
Bei ALG2 muss dein Mann alle seine Finanzen offen legen und daran wird gemessen ob du/ihr überhaupt finanzielle Unterstützung bekommst.
Auf ALG1 hast Du nur Anspruch, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ohne KiTa-Platz tust Du das nicht (sonst könntest Du ja in Deinen Job zurück). ALG2 bekommst Du nur, wenn Ihr trotz des Gehalts Deines Mannes unter oder am Existenzminimum lebt.
Wenn Ihr nur knapp drüber seid, könntest Du Ihr Euch nach Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erkundigen.
Ansonsten: Eurer Kommune Dampf machen: Jedes Kind ab einem Jahr hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen KiTa-Platz.
Grüsse
BiDi
Falsch. Jedes Kind hat Anspruch auf Betreuung, nicht auf einen Kitaplatz
Ohne Kinderbetreuung wird das wohl nichts, Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - es sei denn natürlich, Du würdest arbeiten, wenn Dein Mann zu Hause ist.
Es ist nicht sicher, wann mein mann nach hause kommt. Er hatte 2 schwere schlaganfälle und liegt noch im koma. Es wird angestrebt ihn nächste woche "aufzuwecken".
Das tut mir sehr leid.
Damit ist alg1 ausgeschlossen.
Wie die anderen gesagt haben, kommt ALG1 vermutlich nicht in Frage, da du ja keine Betreuung für die Kinder hast.
Ich würde mich an deiner Stelle sehr fix jetzt mit dem Jobcenter in Verbindung setzen. So wie es aussieht ist ja auch noch unklar, wann dein Mann wieder arbeiten kann. Ihr habt also erstmal sehr wenig Einkommen. Ich wette, ihr seid ALG2 berechtigt als Bedarfsgemeinschaft. Natürlich müsst ihr dann alle Finanzen offen legen. Lass dich so bald wie möglich beim Jobcenter beraten.