Partnermonate und partnerschaftsbonus

Ich bin irgendwie verwirrt ob es einen Unterschied zwischen den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus gibt? Ich dachte lange immer wer Elterngeld Plus nimmt, der bekommt eben statt 2 Partnermonate Basisgeld 4 Monate EG Plus.

Aber bei genauerem lesen und im Elterngeldrechner habe ich nun den Eindruck, dass sind zwei verschiedene Dinge.

Überlegung wäre jeder von uns nimmt einige Monate Basiselterngeld (3-4 pro Person) und den Rest nehme wir EG Plus, teilweise mit sehr wenig Stunden, denn beim EG plus ist es ja grundsätzlich egal wie viel man arbeitet nur umso höher umso wahrscheinlicher ist die Anrechnung des Gehaltes (So hatte ich es zumindest verstanden).

Mir scheint nun, wir könnten die Phase des EG Plus aber durch 4 Partnerschaftsmonate verlängern solange wir in der Zeit beide mind.24 aber maximal 32 Stunden arbeiten. Ist das tatsächlich so? Laut Elterngeldrechner kämen wir in den Monaten wenn wir jeder 30 Stunden arbeiten auf quasi fast keinen finanziellen Verlust.


Mir kommt das fast zu gut vor um wahr zusein und wollte einfach mal hören wer Erfahrungen damit hat.

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Guten Morgen,

ihr habt als Eltern zusammen 14 Monate Basiselterngeld, die man auch in EG + Monate (also 2 Monate jeweils halbes Basisgeld, außer die Zeiten in denen du Mutterschaftsgeld bekommst) umwandeln kann.

Der Partnerschaftsbonus kommt tatsächlich "oben drauf". Wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 h arbeiten, könnt ihr bis zu 4 Monate weiter Geld bekommen (in Höhe des EG +).

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Doch das ist so. Genau dafür wurde EG-Plus erschaffen. Damit soll der Übergang von Elternzeit über Teilzeit in den Wiedereinstieg und auch die Einbindung des Partners gefördert werden.

Auch im Basis-EG könntest du/ihr Teilzeit arbeiten aber da würde der Verdienst voll angerechnet (EG berechnet sich dann aus der Differenz zum vorherigen Einkommen).

Für EG-Plus ist die Anrechnung modifiziert, so dass man pauschal bei einem Basis-EG unterhalb der Kappungsgrenze von 1800€ sagen kann das bis zu einem Teilzeit einkommen von ca 50% des vorherigen Verdienstes dieses TZ-Einkommen anrechnungsfrei bleibt.

Der EG-Anspruch pro Kind unterteilt sich in 12 Monate EG + 2 Partnermonate. Zusätzlich dazu gibt es die Partnerschaftsbonusmonate als EG-Plus mit der Voraussetzung das beide Partner diese parallel nehmen und beide zwische 24 und 32 Stunden TZ arbeiten.
Hier ist das nochmal offiziell gut erklärt https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/was-ist-der-partnerschaftsbonus--155198

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Perfekt vielen Dank. Hatte das so tatsächlich noch nie gehört.