Hallo,
meine Tochter (20) hat gerade mit ihrer Ausbildung angefangen. Sie bekommt jetzt im Monat ca 600 EUR Ausbildungsvergütung, so dass mein Unterhalt von derzeit 440 EUR auf 240 EUR sinkt.
Rechnung:
Einkommen Tochter (netto) 490 EUR
ausbildungsbedinger Mehrbedarf -90 EUR
geteilt durch 2 -> 200 EUR
diese 200 darf ich von meinen derzeitigen Unterhalt abziehen. Also sind es 240 EUR, die ich zahlen muss.
Meine Tochter ist der Meinung, dass ihr die Hälfte ihrer Fahrkosten noch "on top" kommen. Also soll ich 270 bezahlen.
Aber sind die nicht in der Pauschale vom "Ausbildungsbedingten Mehrbedarf" (90 EUR) enthalten?
Meiner Meinung bleibt es bei den 240 Euronen, oder?
Danke
Fahrkarte bezahlen trotz Unterhalt für Tochter in Ausbildung?
In der Rechnung fehlt das Kindergeld, das muss man auch noch abziehen 😉
Wenn du kannst, dann Zahl die halbe Karte, du musst es aber nicht. Bei dem Gehalt + Unterhalt kann sie das definitiv alleine bezahlen.
Kindergeld bekommt sie auch noch, also wirst du wohl noch weniger zahlen müssen.
Nein ich würde ich ihr keinen Cent zu viel zahlen.
Kinder müssen lernen mit dem klar zu kommen was sie haben und zusteht und mit 20 ist sie ja auch kein kind mehr.
Eas ist mit dem Kindergeld? Das muss auch mit reingerechnet werden! Nein, die Fahrkarte musst du natürlich nicht zahlen.
Bei dem Einkommen was sie hat plus Kindergeld musst du gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Wende dich da an einen Anwalt!!!
Danke.
Ist das mit dem Kindergeld nicht über die kindergeldbereinigte Düsseldorfer Tabelle abgegolten?
Aber gute Frage, das jetzt hier so viele drauf hinweisen.
Ich habe gerade meinen Anwalt kontaktiert.
Das Netto bereinigen musst du selber.
Das Kindergeld kann ab 18 komplett vom tu zahlenden Unterhalt abgezogen werden!
Was ist mit der Mutter? Die ist auch barunterhaltspflichtig.
Gerechnet wird bei Volljährigen folgendermaßen: Einkommen minus 90 Euro, das sind bei ihr 400 Euro plus 219 Euro Kindergeld, also schon einmal 619 Euro. Sollte die Tochter allein wohnen, hat sie einen Bedarf von 860 Euro monatlich, sonst je nach Gesamteinkommen BEIDER Elternteile etwas mehr oder weniger.
Die Mutter ist genauso barunterhaltspflichtig wie du, auch wenn die Tochter noch zuhause wohnen sollte, das darf sie verrechnen. Und der Bedarf der Tochter wird nach eurem gemeinsamen Einkommen bestimmt, das aber noch bereinigt wird um deine Werbungskosten, Fahrtkosten, den Unterhalt für das zweite Kind (nehme an, das geht noch zur Schule und ist damit privilegiert). Rechtlich gesehen wirst du sehr wahrscheinlich weniger zahlen müssen als du es jetzt tust….und die Fahrkarte wäre selbstverständlich mit dem Unterhalt abgegolten.