Falsche Elternzeit genommen.

Hallo zusammen

Wir haben ein Problem und icu weiß nicht ob es jetzt lösbar ist oder ob wir selber schuld sind und das Geld weg ist.

Wir haben Elterngeld in September beantragt und es war auch alles ok. Jetzt hatten wir aber damals aus irgendwelchen Gründen für meinen Mann einen falschen Zeitpunkt beantrag. Gegenschein ist er von Mitte Juni bis Juli. Beantragt haben wir aber August.

Jetzt hat mein Mann mit der Elterngeld Stelle gesprochen und die sagten wir sollen den 13 Monat beantragen. Das machen wir jetzt auch. Aber mein Mann war ja schon ein Monat zuhause und wird jetzt weiter normal arbeiten. Auch den 13 Monat.

Das heißt er bekommt Elterngeld und Gehalt in einem Monat.die Frage ist ob uns das später auf die Füße fallen wird. Im Endeffekt habe wir ja einen Monat nichts bekommen. Sieht die Elterngeld stelle ob mein Mann Gehalt bekommen hat? Oder wäre das nur bei der Steuererklärung der Fall? Da er ja den einen Monat kein Gehalt bekommen hat würde das am Ende des Jahres ja aufs gleiche raus kommen.

1

Man kann doch einfach den Zeitraum ändern. Also auf den Zeitraum, wo er zu Hause war.
Und er muss ja zwei Monate nehmen, um überhaupt Anspruch zu haben.

Und ja, es kommt raus, dass er Gehalt und Elterngeld hatte.

4

Man bekommt die Dame leider nicht ans Telefon sondern nur per Mail und sie behaupte es ginge nicht rückwirkend. Er hätte einen falschen Zeitraum genommen und das würde dann nicht mehr gehen. Weil er immer zum 5. des Monat hätte nehmen sollen.

2

Ihr könnt bis 3 Monate rückwirkend beantragen und auch ändern. Wann ist das Kind geboren und wann hat dein Mann Elternzeit und Elterngeld genommen und für wann beantragt?
Habe ich das richtig verstanden er hat den x. Lebensmonat von Mitte Juni - Mitte Juli Elternzeit gemacht, aber fälschlicherweise den falschen Lebensmonat Mitte Juli - Mitte August Elterngeld beantragt?

Dann einfach Änderungsantrag (formlos) auf den richtigen Monat beantragen ist ja noch innerhalb der 3 Monate rückwirkend und ggf falls schon ausgezahlt greift die besondere Härte, er bekommt ja nicht mehr oder weniger dadurch...
Warum er jetzt für den 13. Monat beantragen soll kann ich nicht zuordnen welches ist den der 13. Lebensmonat?

siehe https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__7.html :
"(2) Die im Antrag getroffenen Entscheidungen können bis zum Ende des Bezugszeitraums geändert werden. Eine Änderung kann rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats verlangt werden, in dem der Änderungsantrag eingegangen ist. Sie ist außer in den Fällen besonderer Härte unzulässig, soweit Monatsbeträge bereits ausgezahlt sind."

Ggf wird das Routinemässig geprüft die Ämter sind da auch mit den Finanzbehörden vernetzt, ich würde das mit der EG-Stelle ordentlich klären...

3

Die Dame hat gesagt das ginge nicht rückwirkend. Man bekommt sie nicht ans Telefon. Sondern nur per Mail

5

Wurde das Geld für August bereits ausgezahlt? Dann kannst du es nicht mehr ändern.

Außerdem dürfte er dann im Bezugszeitraum zu viele Stunden gearbeitet haben um in Elternzeit zu sein (>32h/Woche)? Dann muss er auch den ersten Zeitraum zurückzahlen, ich denke daher kommt der Rat den 13. LM zu beantragen, kann das sein? Damit wäre zumindest die Voraussetzung mit mind. 2 Monate Bezug erfüllt, muss halt der AG mitmachen...

6

Ach so, und wir mussten da penibel ausgefüllte Nachweise vom AG am Ende des Bezugs abgeben wie viele Stunden wir gearbeitet hatten und welches Gehalt wir hatten, das kommt definitiv raus.

8

Aber wenn er ja 1 Monat nicht gearbeitet hat, sehen die das doch auch. Es ist ja nicht so als wollten wir arbeiten und Elterngeld haben sondern das was normal ist.

weitere Kommentare laden