Erfahrung BV während Kündigungsschutzklage gesucht.

Hallo ihr Lieben,

ich hab vor kurzem Kündigungsschutzklage eingereicht. Bin derzeit aufgrund von Erbrechen und Panikattacken krankgeschrieben. Die Kündigung ist zunächst in Kraft getreten, mein Vertrag also beendet und der Gütetermin steht im September an.

Zu meiner Frage:
Meine Frauenärztin möchte mir ein Beschäftigungsverbot geben anstatt mich weiter krankzuschreiben. Unter anderem da mein (Ex-)Chef mich stark unter Druck setzt.

Hat jemand Erfahrungen mit einem BV während der Klage?

Ich habe Angst, dass ich so kein Krankengeld bekomme (das Arbeitsamt meinte schon sie zahlen aktuell nichts) und die Klage auf jeden Fall verliere, weil ich die Arbeit nicht wieder antreten kann.

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In diesem Fall macht ein BV überhaupt keinen Sinn ...
Rechtlich gesehen hast du keinen AG, die Klage läuft und was da rauskommt ist unklar.
Beim Arbeitsamt würde das BV bewirken das du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und damit keinen Anspruch auf ALG1 hast. Du würdest dann ins ALG2 rutschen. Krankengeld wird auch nicht gezahlt wenn du kein ALG1-Anspruch hast ...
Da du aber wenn ich das richtig verstehe krank bist seit die Kündigung in Kraft getreten ist beziehst du sofort Krankengeld und erst nach Ende der Krankschreibung ALG1.

Ein BV kompliziert die ganze Sache unnötig und es gibt Probleme bei den Zuständigkeiten.

Dein AG müsste dein Gehalt eh zahlen ob mit oder ohne BV wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt.
Das BV hat auch keinen Einfluss auf eine Kündigungsschutzklage und deren Ausgang.
Wurdest du schwanger gekündigt?

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Hier noch eine sehr gute Erklärung wie Krankheit und Arbeitslosigkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnis zusammenspielen:
https://www.wirtschaftsforum.de/tipps/wie-wirkt-sich-die-kuendigung-waehrend-einer-krankheit-auf-das-arbeitslosengeld-aus/

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Danke für die Antwort! 😊

Dann hatte die Mitarbeiterin vom Arbeitsamt wohl etwas falsches im Kopf. Sie meinte direkt, dass ich bis zum Ergebnis der Klage keinen Anspruch auf ALG1 und auch nicht ALG2 hätte und die Zeit selbst überbrücken müsste. Sie hat aber den Zeitpunkt der Kündigung notiert, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Sobald die Krankmeldung nicht verlängert wird frage ich da auf jeden Fall nochmal nach.

Ja, ich wurde schwanger gekündigt.
Habe die Schwangerschaft 5 Tage nach Zugang der Kündigung schriftlich mitgeteilt. Ich war bereits einige Tage vor der Kündigung aufgrund von starkem Erbrechen krankgeschrieben. Mein Chef bezieht sich jedoch weiterhin darauf, dass er zum Zeitpunkt der Kündigung nichts von der Schwangerschaft gewusst hat und ich deswegen kündbar wäre. Die 2-wöchige Frist zur Mitteilung ignoriert er also.

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Der Kommentar über dem hier hat ja schon das rechtliche erklärt.
Deine FA bringt sich in teufelsküche, wenn sie dir aus gefälligkeit ein BV ausstellt.
Sind dein Leben oder das deines Kindes konkret in gefahr?
Durch den Prozess vor dem Arbeitsgericht, steht das BV in einem anderen Fokus. Du liegst im Klinch mit Deinem ehemaligen Arbeitgeber. Wenn der das BV bei der KK anzweifeln lässt, dann bekommt deine FA große probleme, die im Zweifel ihre Zulassung gefährden.
Die Regeln für ein BV sind seit Anfang 2018 sehr viel strenger geworden, manche Ärzte haben das noch nicht verinnerlicht. Das ist im Endeffekt nicht dein persönliches Problem, sollte dir aber etwas an deiner FA liegen, bespreche das ausgiebig mit ihr, ob wirklich Gründe für ein BV vorliegen, die auch einer Überprüfung standhalten.
Da es für dich, wie oben ja beschrieben, keinen Unterschied macht, ob du nun ein BV bekommst, würde ich das überdenken.

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Meine FA meinte ein BV wäre gerechtfertigt, da ich aktuell starke Panikattacken und Migräneanfälle mit neurologischen Aussetzern habe, die auf den Arbeitgeber zurückzuführen sind. D.h. ich habe Migräne mit Aura, Erbrechen, Taubheit in Arm/Bein/Gesicht und Sprachstörungen. Aktuell alle 2-3 Tage und zusätzlich tägliche Panikattacken, die mehrere Stunden anhalten. Bin mittlerweile auch in psychologischer Behandlung.
Die aktuelle Krankmeldung bezieht sich bisher ausschließlich auf das starke Erbrechen und Kreislaufzusammenbrüche, die auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind.

Habe mir schon gedacht, dass ein BV immer an den Arbeitgeber geknüpft ist und aktuell überhaupt keinen Sinn macht. Spreche auf jeden Fall nochmal mit meiner FA.

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Die Fragen ist aber trotzdem, ob es ein BV rechtfertigt.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich verstehe wie schlimm migräne mit aura ist - ich leider selber seit meiner Kindheit darunter und hatte in der Schwangerschaft teilweise täglich Attacken mit neurologischen Ausfällen, auch Depression jnd panikattacken kenne ich.
Aber die Frage ist eben, ob dadurch eine konkrete Lebensgefahr für dich und dein Kind besteht.
Das musst du mit deiner FA klären. Sollte dein alter AG das aber rausbekommen gibt es eben die Möglichkeit, dass es überprüft wird. Kommt ein anderer Arzt zu der Auffassung, dass es nicht gerechtfertigt ist, kann deine FA dadurch im schlimmsten Fall ihren Kassenarztsitz verlieren. In wiefern du belangt werden kannst, weiß ich nicht. Allerdings werden solche Fälle als sozialbetrug gewertet (haben das bei anderen Kollegen erlebt) und die werden teuer. Besprecht das ausführlich, holt euch ggf rechtliche Absicherung.

Alles Gute für dich