Hallo.
Ich weiß es gibt anderes Forum,aber vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir Rat geben.
Mein Vertrag läuft am 19.9.22 ab und mein ET ist der 22.12.22.
Das heißt mir steht kein Mutterschaftsgeld zu oder zahlt da etwa KK oder AA was dazu?
Ich habe mich vorsorglich jetzt arbeitssuchend gemeldet. Damit ich nachdem mein Vertrag ausläuft und vor Entbindung evtl. Arbeitslosengeld bekomme...( Keine Ahnung ob es mir sowas zusteht?!) Die Krankenkasse konnte mir keine genauen Auskunft geben bzgl Mutterschaftsgeld.
Kennt sich jemand aus was ich für Möglichkeiten habe.
Ansonsten steht mir nur das Elterngeld nach der Geburt zur Verfügung oder?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Camilla
Vertrag läuft ab vor ET.
Ich weiss nicht, ob sich rechtlich was geaendert hat. Ich bekam bis zur Geburt ALG 1. Als Angestellte hatte ich ja damals nur zwingend zu nehmend Mutterschutz 8 Wochen nach der Geburt, bis zur Geburt darf man ja arbeiten.
Nachtrag das Ganze war 2010.
Danke. Ich hoffe dass mir ALG 1 zusteht.
Sofern du ALG1 bekommst, zahlt deine Krankenkasse dir ab Mutterschutz das Mutterschaftsgeld. 👍 musst du natürlich aber beantragen.
Komisch, dass die dir dazu nicht sagen konnten.
Danke für deine Antwort 🙂
Das habe ich mir auch gedacht deswegen war ich ein wenig verwirrt da sie bei der KK es nicht genau wussten.
Aber ALG1 steht mit ja auch bis zur Geburt zu oder? Sehe ich das richtig?
Danke für deine Antwort .lg
ALG1 steht dir bis zur Mutterschutzfrist zu, also 6 Wochen vor Geburt. Ab da zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach der Geburt. Also insgesamt 14 Wochen. Danach steht dir Elterngeld zu.
Huhu
Ich habe gerade die gleiche Situation, aufgrund der SS wurde der Vertrag nicht verlängert.
Somit habe ich mich Arbeitslos gemeldet, beziehe nun 6 Wochen ALG 1 danach zählt die KK Mutterschaftsgeld und im Anschluss denn Elterngeld ... Beim Elterngeld wird die ALG 1 Zeit ausgeklammert und dafür kommen die Vormonats also 6 Wochen vom Vorjahr hinzug für die Berechnung
Beim ALG 1 Antrag musst du trotzdem ankreuzen das du in der Lage wärst 3 Stunden zu arbeiten, sonst wird der Antrag abgelehnt, aber das sagt Sie/ Er dir beim 1. Persönlichen Gespräch auch
Hallo Isa,
Bist du sicher, dass der Bezug von ALG1 ausgeklammert wird?
Bei mir wurden die Monate mit Bezug von ALG1 mit 0 Euro in den Bemessungszeitraum einbezogen. (Elterngeldantrag in 2021)
Hat sich das 2022 geändert?
LG Miss.verstanden
Die Dame irrt, ALG fließt immer noch mit 0 in die Berechnung hinein.