Beamtin BW - resturlaub bei wechsel in teilzeit

Hallo,

gibt er hier zufällig jemanden der noch Resturlaub aus seiner Tätigkeit vor der Elternzeit hatte?
Habe noch viel Resturlaub. Nun scheint es so, dass ich bei einer Teilzeittätigkeit bei welcher 5 Stunden am Tag gearbeitet werden ein alter Urlaubstag (in vollzeit bei 8,2 stunden/tag) verrechnet wird.

Ist dies bei euch auch so?

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Da lese ich mal (unverbeamteterweise) mit.

Ich bin noch schwanger, gehe bald in Mutterschutz. Hab der Einfachheit halber mit Cheffe vereinbart, dass ich exakt zehn Tage Urlaub mitnehme - also quasi zwei Wochen Urlaubsanspruch bei 5 Tagen Vollzeit. Ich nehme dann direkt im Anschluss an die Elternzeit 2 Wochen Urlaub, damit sind alle Beteiligten einig, dass das meinem Urlaubsanspruch entspricht...

Was Cheffe noch mit dem Steuerberater abklären muss: ob ich in der Zeit Voll- oder Teilzeitlohn bekomme. Ich gehe von Teilzeitlohn aus. Warum? Ganz einfach: würde ich den Urlaub jetzt schon nehmen, wäre der Urlaub weg, und ich würde in den zwei Wochen Urlaub nach der Elternzeit ja auch nur Teilzeit arbeiten & entsprechend Lohn bekommen.

Im Prinzip heißt das: den Urlaub runtergerechnet auf die Teilzeitstunden, damit man effektiv auf die selbe Menge Freizeit kommt & das Ganze mit Teilzeitzahltag.

So erscheint es mir zumindest logisch, lasse mich aber sehr gerne zu meinen Gunsten korrigieren #schein

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Ach so, ich habs mir sogar noch offen gelassen, wie viel Teilzeit ich mache - 24 oder 32 Stunden. Dass der Resturlaub zwei Wochen frei entspricht erscheint mir trotzdem logisch, egal wie viele Stunden ich arbeite...

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Ok.

Ich sehe das anders.

Der Urlaubstag aus 100% ist ja mehr Stunden "wert", in meinem Fall 8. Arbeite ich danach in teilzeit am Tag nur bspw. 5 Stunden, "verschenke" ich drei.

Für Beschäftigte gibt es vom bundesarbeitsgericht hierzu auch ein entsprechendes Urteil, welches dem EuGH entspricht.

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