Hallo zusammen,
Ich habe in den letzten drei Jahren zwei Kinder bekommen. Habe meine erste Elternzeit vorletzten Winter daher vorzeitig beendet, um in den Mutterschutz zu gehen. Insgesamt ging der Mutterschutz von Ende November bis Anfang März.
Somit steht mir doch für diese fünf Monate der volle Urlaubsanspruch pro Monat zu, nicht wahr? Nun bin ich mir unsicher, welche gesetzliche Grundlage ich im Antrag für die Rückkehr nach der Elternzeit angeben soll. Hatte hier jetzt nur Paragraph 17 BEEG genannt. Wie habt ihr das denn damals schriftlich verpackt?
Liebe Grüße, seerosenfee
Urlaubsanspruch bei vorzeitiger Beendigung der ersten Elternzeit
Du hast in den 5 Monaten Urlaub erworben, ja.
Was du für ein Schreiben fertig machen willst, verstehe ich jedoch nicht. Hat dein Arbeitgeber dir keinen Urlaub für die Zeit angerechnet? Ich war in einer ähnlichen Situation wie du (habe die EZ bis zum neuen MuSchu verlängert) und habe nur dies meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Den Urlaub hat die Lohnbuchhaltung selbst berechnet.
§ 17 gilt nur für die Elternzeit, besagt im Umkehrschluss jedoch, dass dein Arbeitgeber dir für den MuSchu den Urlaub nicht kürzen kann. Insofern kannst du den nennen.
Danke für deine Antwort!
Nein, mir wurde damals nichts dazu gesagt, dass ich für die Monte Urlaubsanspruch erhalte. War ja auch seither nicht mehr dort arbeiten. Möchte es einfach schriftlich festhalten, da wir sehr klein sind und unser Personalchef von dieser Regelung vermutlich gar nichts weiß. Automatisch geht da nichts.😄 Möchte zudem einen Teil dieser Urlaubstage direkt nach dem 2. Geburtstag meiner Kleinen nehmen. Das soll gleich mit in den Antrag.
Aber dann weiß ich ja, dass ich mit den Urlaubstagen pro Monat schonmal nicht falsch liege.🙂