Guten Morgen :)
Wir beschäftigen uns gerade mit dem Thema Elterngeld und versuchen für uns ein gutes Zeitmodell zu finden (wer arbeitet wann wieder und in welchem Umfang?).
Wenn ich es richtig verstehe, müssen wir unseren AG im Voraus (7 Wochen mind. vor Beginn?) Bescheid geben, dass wir von Monat X bis Monat Y in Elternzeit gehen. Ich habe aber nichts dazu gefunden (oder nicht nach den richtigen Buzzwords gesucht), wann und vor allem wie verbindlich wir wieder in Teilzeit einsteigen wollen.
Unser Zeitmodell sähe folgendermaßen aus:
Monat 0-X: Beide volle Elternzeit - keine Arbeit
Monat X-Y: 16 + 24 Wochenstunden
Monat Y-Z: 24 + 32 Wochenstunden
Müssen wir diese Wochenstunden bereits zu Beginn angeben? Was passiert, wenn wir zwischendrin merken, dass wir uns übernommen haben und doch weniger Wochenstunden arbeiten wollen? Was ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend und was ist fair gegenüber dem AG?
Oder stehe ich, was den Antragsprozess angeht, gerade komplett auf dem Schlauch?!
Ich würde mich sehr freuen, wenn hier jemand Licht ins Dunkel bringen könnte :) Vielen Dank!!
Teilzeit in Elterngeld - wann und wie Stundenumfang mit AG abstimmen?
Alle Informationen zu Elternzeit findet ihr im entsprechenden Gesetz, dem BEEG.
Elternzeit anmelden: 7 Wochen vor geplantem Beginn. Also Mutter 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes.
Frist für Teilzeit ist auch 7 Wochen vor geplantem Beginn. Innerhalb der Elternzeit könnt ihr jederzeit die Stunden wieder reduzieren bis auf 0 (Frist 7 Wochen)
Ergänzend: Unbedingt die Vertreter Stunden mit angeben. Insbesondere, wenn Ihr Euch die Betreuung des Kindes teilt uns daher immer einer von Euch für's Kind da sein muss.
... Verteilung der....
Jesses!
Du hast die richtige Antwort schon bekommen. Zur Elternzeitanmeldung musst du noch nichts sagen zu deinem Wunsch nach TZ in EZ.
Ich empfehle aber es lose anzudeuten, nach dem Motto „Ich ziehe in Erwägung im zweiten Jahr der EZ wieder TZ in EZ in den Betrieb zurück zu kehren. Dazu werde ich fristgerecht erneut auf Sie zukommen.“ Dann kann der AG das schon bei einer ggf. erforderlichen Vertretungseinstellung berücksichtigen (befristet einstellen,…).
Wenn du natürlich nur 3 Monate in Vollzeit-EZ gehen willst, bietet es sich an da schon etwas konkreter zu werden. Und auch, wenn dein Kind während deiner Arbeitszeit vom Partner betreut wird und du nicht auf das Gelingen einer Eingewöhnung in der Kita angewiesen bist.
Das klingt nach einem guten Plan! Wir pflegen beide einen guten und verständnisvollen Kontakt zu unseren Arbeitgebern und Teams (Gott sei dank!!) aber würden natürlich für uns (aber auch für die Kollegen/Arbeitgeber) schon frühzeitig transparent machen wollen wie wir uns das vorstellen. Und wenn man dann auch so flexibel ist, im Zweifel noch was zu ändern (mit rechtzeitiger Ankündigung versteht sich) ist das umso besser :)
Wenn ihr euch gut mit den Arbeitgebern versteht, klärt es rechtzeitig ab. Ihr wollt euch ja anscheinend die Betreuung teilen.
Bei mir ist es z. B. So, dass mein Arbeitgeber geäußert hat, dass er Vollzeit Arbeitstage besser fände, als Teilzeit. Bei meinem Mann würde ganz gut gehen, wenn er Dienstag umd Freitag zu Hause bleibt. Der Freitag passt meinem Arbeitgeber aber nicht so richtig...
Ist also alles doch etwas aufwändiger in der Organisation!
LG, iorana
Ich hab zu meinem Chef auch ein gutes Verhältnis und hab direkt im Antrag mit offenen Karten gespielt: 1.-12. Monat daheim, danach Teilzeit in Elternzeit mit ungefähren Angaben. Heißt, ich hab für Jahr 2 "20-25 Wochenstunden" und für Jahr 3 "25-30 Stunden" angegeben. Das war für meinen AG auch so okay.
Zwischenzeitlich hab ich mich für Jahr 2 auf 25 Stunden festgelegt, meines Wissens darf man die Stundenzahl in Elternzeit zweimal anpassen.