Zulagenlaufzeit während der Elternzeit

Hallo Ihr Lieben,
meine Frage ist sehr speziell denke ich. Vielleicht findet sich ja doch jemand mit einer Antwort darauf
Ich habe einen Arbeitsvertrag, der besagt, dass man ab Einstellung für 5 Jahre eine Zulage bekommt (die ist drastisch und würde sie wegfallen müsste ich den Arbeitgeber wechseln).Mehr steht dazu nirgendswo.
Nun ist es ja so, das während der Elternzeit der Vertrag quasi ruht. Keine Urlaub wird generiert, die Monate werden nicht in die Berufserfahrung einbezogen und auch die Sonderzulage fällt für die Monate weg. Ist es dann rechtens, dass die 5 Jahre weiter laufen?
Jemand Erfahrungen, fundierte Meinungen o. ä.? Leider finde ich dazu keine Rechtssprechung.
Danke