Hallihallo,
habe eine ziemlich dusselige Frage, steige da aber nicht ganz durch.
Muss meinem AG ja bis spätestens eine Woche nach der Geburt über die Dauer der Elternzeit schriftlich informieren.
Ich möchte ein Jahr Elternzeit nehmen.
Ich las, dass man dies möglichst mit exakten Daten erfolgen soll.
ET ist in unserem Fall der 23.08.2022.
Demnach läuft der Mutterschutz seit dem 12.07.22 und endet am 18.10.22.
Da ja kaum Kinder am ET zur Welt kommen : Welche Daten schreibe ich rein?
Angenommen er wird am 13.08.22 geboren. Gilt die Elternzeit dann bis zum 12.08.23
oder rechnet man mit den Zeiten des Mutterschutzes (ab dem regulären Ende 18.10.22 entsprechend 10 Monate weiter) egal, wann das Kind tatsächlich geboren wird?
LG
Frage zum Anmelden der Elternzeit beim AG
Richtig, wenn das Kind an 13.08. kommt und du exakt 1 Jahr EZ nehmen willst, dann geht die EZ bis zum 12.08. Der erste Geburtstag deines Kindes wäre dann dein erster Arbeitstag.
Zum MuSchu muss man gar nichts schreiben bzw. rechnen, man kann einfach schreiben „Ich melde EZ direkt im Anschluss an den gesetzlichen MuSchu für ein Jahr an, bis zum 12.08.“
Ich erlaube mir mal einen Hinweis:
Man muss keine vollen Monate oder Jahre EZ nehmen, man kann auch 1 Jahr, 2 Monate und 3 Tage nehmen. Falls man z.b. gerne zum 1. eines Monats anfangen will.
Willst du nach dem einen Jahr dann wieder Vollzeit arbeiten? Wenn du z.b. eh erstmal nicht mehr als 32 Std./Woche arbeiten willst, dann bietet es sich an ggf. 2 Jahre zu nehmen und dann nach ca. einem Jahr wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu gehen. Da bist du flexibler.
Wenn du ein Jahr anmeldest und dir dann nach 10 Monaten einfällt, du würdest doch gerne länger nehmen, muss der AG nicht zustimmen. Und man weiß ja nie, wie das Kind so drauf ist, etc.
Vielen Dank für deine Nachricht. Hilft mir sehr weiter.
Ich habe vor dem Mutterschutz auch nur einen Vertrag über 32 Stunden gehabt (allerdings etliche Überstunden gemacht) und das reichte vollkommen
Ich weiß allerdings nicht, ob ich nach dem Mutterschutz nochmal zu dem AG zurück gehe oder etwas Neues wage.
Letztlich hat er mir seit Bekanntwerden der Schwangerschaft gerne mal versucht Steine in den Weg zu legen, diese vielen, vielen außerplanmäßigen 12 Stundendienste und nie die Chance den Jahresurlaub tatsächlich auch ansatzweise aufzubrauchen (wegen Personalmangel) ...zum jetzigen Zeitpunkt bin ich eher abgeneigt, wenn ich an eine Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit denke.
Wichtig ist eben, das ich keine zu großen finanziellen Einbußen habe.
Das ist der Grund, weshalb ich mich auch nur auf 1 Jahr Elternzeit beschränke, sonst wird es zu "eng".
Wenn ich im Elterngeldantrag nun zB angeben würde, ich möchte gern 2 Jahre Elternzeit nehmen ohne nebenbei zu arbeiten und das Geld für 1 Jahr würde auf 2 Jahre aufgeteilt werden, würde vorn und hinten nicht reichen.
Es steht aber eben noch fest, ob ich dort wieder arbeiten werde, weshalb ich aktuell keine verlässlichen Angaben dazu in dem Antrag machen könnte.
Bin wirklich völlig ahnungslos.
Das Elterngeld und die Elternzeit haben aber nicht direkt was miteinander zu tun. Du kannst dir das Elterngeld im ersten Jahr voll auszahlen lassen und trotzdem 2 Jahre Elternzeit nehmen.
Tatsächlich wäre das, wenn du dich dann bewerben willst, sogar ggf. praktisch mit den 2 Jahren, weil du flexibler bist etwas neues anzufangen. Du musst dann nicht zum alten AG zurück, auch wenn du noch keinen neuen Job hast nach einem Jahr, kannst flexibler zu Bewerbungsgesprächen gehen, etc.