Elternbeitrag - Einkünfte von welchem Jahr?

Huhu zusammen,

Vielleicht hatte jemand ein ähnliches Thema und kann mir helfen, sonst zerbreche ich mir weiter übers Wochenende den Kopf.

Mitte letzter Woche rief mich das Jugendamt an wegen dem Betreuungsplatz für Junior. Montag früh habe ich einen Termin und soll bis dahin die Unterlagen dazu ausfüllen. Nun schaue ich mir die an und weiß nicht so recht, welches Jahr ich für unsere Einkünfte zu Grunde legen soll.

Start ist der Betreuung ist Januar nächsten Jahres. Im Formular steht bei den Einkünften explizit fett gedruckt "Einkünfte des laufenden Jahres". In den allgemeinen Informationen, die mir noch mit gesendet wurden, steht jedoch es sind die Einkünfte anzugeben für das Jahr wo die Betreuung beginnt. Natürlich mit Nachweisen.

Ja, was denn nun? Gebe ich jetzt unsere Einkünfte von diesem Jahr an, die aber wesentlich niedriger liegen als nächstes Jahr. Oder gebe ich für nächstes Jahr an, wo auch die Betreuung startet, aber dafür habe ich doch gar keine Nachweise, insbesondere nicht für meinen Verdienst weil ich dann erstmal Teilzeit arbeiten gehe. 🤔

Nun kann ich ja erst frühstens Montag im Termin nachfragen. 🤪 Hatte das jemand schon mal und was musste da angegeben werden?

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Mit ging es ganz genauso. Du hast jetzt die Wahl ob du die Infos von jetzt angibst und erstmal einen niedrigeren Betrag zahlst. Aber es wird dann immer das Familienjahresgehaltes des jeweiligen Kalenderjahres zu Grunde gelegt und dann muss man ggf. nachzahlen.

In der gleichen Situation habe ich es daher so gemacht, dass ich den letzten Steuerbescheid abgegeben habe und dann eine separate Tabelle in der ich mein voraussichtliches Gehalt für das Jahr in dem das Kind dann in die Kita geht ausgerechnet habe. Und dann habe ich die Behörde gebeten ein Jahresgehalt von x € für die Berechnung anzusetzen. So hat es dann auch gepasst und wir mussten nie was nachzahlen.

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Ich würde die Einkünfte von 2022 angeben. Was ihr 2023 verdient kann man doch nicht definitiv sagen und das kann sich doch noch ändern?!? #schwitz

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Wenn die TE aber in 2022 gar nicht gearbeitet hat und in 2023 dann z.b. wieder mit 30 std. anfängt, dann kann das ja schon ein enormer unterscheid sein und zu einer satten Nachzahlung führen.
Singsang genau ist das Einkommen ja auch nicht wichtig, sondern nur in welche Stufe man fällt und das kann man doch eigentlich ganz gut abschätzen.

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Das stimmt. Wenn ich regulär arbeite, dann sind wir einige Stufen höher als wenn das Einkommen von 2022 zu Grunde gelegt würde. Daher tendiere ich eigentlich auch eher 2023 als Schätzung anzugeben. Nun frage ich mich aber, was wäre, wenn mein Arbeitgeber meinem Teilzeitwunsch kurz vor knapp nicht entspricht? Ich gehe eigentlich nicht davon aus, aber man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen... Die wirtschaftliche Lage ist mit den aktuellen Rahmenbedingungen ja etwas holprig geworden.
Vielleicht nehme ich dann doch lieber die Nachzahlung. 🤔

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Bei uns war es auch so. Durch EG und Mutterschaftsgeld wusste ich vorher auch nicht genau wo wir in dem Jahr landen. Hab dann den höheren Wert angegeben weil ich nicht nachzahlen wollte und dann im Folgejahr die Unterlagen nachgereicht. Dann wurde korrekt berechnet und die Differenz erstattet