Teilzeit in Elternzeit

Hallo zusammen,

ich habe ein Jahr Basiselterngeld beantragt und plane meine Rückkehr in den Job aktuell. Gerne würde ich Teilzeit in Elternzeit zurückgehen.

Hat jemand Erfahrungen, ist das einfach so möglich nachdem ich ein Jahr Elterngeld bezogen habe? Und ist es wirklich so vorteilhaft wie ich es mir vorstelle?

Freue mich über eure Erfahrungen, vielen Dank im voraus

1

Zu 1. Ja.

Zu 2. Das kommt darauf an, welche Vorteile Du Dir da vorstellst. Du profitierst davon, dass Dein bisheriger Vertrag im Hintergrund "ruht" und Du nach Ablauf der Elternzeit wieder Anspruch darauf hast. Sollte ein weiteres Kind geplant sein, kannst Du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden und erhältst dann den Arbeitgeberzuschuss in Höhe Deines Gehaltes vor der Elternzeit.

Und sollte es Probleme mit der Betreuung geben, oder auch besonders gut laufen, kannst Du Deinen Stundenumfang in der Elternteilzeit auch noch mal ändern.

Also ja, Vorteile gibt's.

2

Ja, ist so einfach. Da du dann Geld außerhalb des EG-Bezugszeitraums machst ist egal wie viel du verdienst. Da wird nichts mehr angerechnet oder so. Ich hab es genauso gemacht.

Und ja, ich fand es super flexibel. Habe mit 25 Std. angefangen, dann gemerkt das mehr geht und über 27,5 auf 30 Std. erhöht. War alles kein Thema.

4

Ach super, Danke. Der AG muss es ja dann "nur" genehmigen, oder?

Max. sind 32 Stunden, ja?

7

Ja, genau. Du musst es beantragen mit 7 Wochen Vorlauf, gewünschte Arbeitszeit und am besten auch genaue Stundenverteilung. Und eigentlich kann der AG das nicht ablehnen, es sei denn es sind weniger als 15 Mitarbeiter und du hast eine ganz komische Vorstellung von der Stundenverteilung, die von der Kernarbeitszeit abweicht o.ä.

3

Mir haben sich die Vorteile bisher irgendwie immer noch nocht erschlossen...
Ich hatte 2 Jahre Elternzeit, davon ca. 16 Monate Teilzeit. Mein Arbeitgeber hätte die Stundenzahl aber auch so angepasst.
Wir sind aber auch nur ein Betrieb mir 3 Angestellten und ich war die erste schwangere bzw. Mutter.
Er hatte eh keine Ahnung was er muss und darf und nicht muss...
LG

6

Wenn er das 'auch so' gemacht hätte, dann hättest du aber nachher keinen Anspruch mehr auf die Vollzeitstelle. Wenn dein AG das nicht weiß ist ja gut. In der Regel wissen die das schon und dann stehst du am Ende vielleicht mit weniger Stunden da, als du auf Dauer willst/brauchst.

12

Ja, dass weiß ich tatsächlich auch! Aber seien wir mal ehrlich! Wie viele Mütter kennst du, die nach der Elternzeit 40 Std. Vollzeit arbeiten? Ich kenn tatsächlich keine einzige!
Daher erschließt sich mir der Vorteil einfach nicht so richtig!
Klar, ich kann meine "alte" Stelle wieder haben, aber auch mit Kitakind ist Vollzeit + Arbeitsweg für die meisten nicht zu schaffen.
Zumindest bei denen die ich kenne nicht!
Trotzdem bist du nach der Elternzeit auf die Kulanz vom Arbeitgeber angewiesen.

weitere Kommentare laden
5

Ob es möglich ist kommt drauf an, was du angemeldet hattest. Wenn du nur ein Jahr Elternzeit angemeldet hattest, muss dein Arbeitgeber das zweite Jahr nicht genehmigen. Wenn du direkt 2 oder 3 Jahre angemeldet hattest, dann kann er die Teilzeit nur schwer ablehnen.

Der Vorteil ist halt, dass du nach der Elternzeit wieder Anspruch auf deine alte (vermutlich Vollzeit-) Stelle hast. Wenn du jetzt nur Teilzeit ohne Elternzeit beantragst, dann hast nur noch einen x Stunden Teilzeitvertrag.

9

Wie lange hast du Elternzeit angemeldet?

10

Hatte erstmal nur 1 Jahr angemeldet

11

Dann muss dein Arbeitgeber das nicht akzeptieren und kann auf Vollzeit bestehen.

weitere Kommentare laden