Hallo!
WeiĂ jemand zufĂ€llig, in wie weit ich gekĂŒrztes EG erhalte?
Situation:
- wieder schwanger wÀhrend Elterngeldbezug
- Elterngeld lÀuft jedoch 5 Monate vor nÀchster Geburt aus
- in der Zeit kein Einkommen, jedoch Landeserziehungsgeld
- Betreuung des ersten Kindes noch Zuhause (Elternzeit lÀnger, als Elterngeldbezug)
Ich werde die Elternzeit vorzeitig aufgrund Mutterschutz beenden, das weiĂ ich, dass das geht. Aber in wie weit werden die Monate in denen ich nur Landeserziehungsgeld bekomme angerechnet? Im Gesetz steht, dass sich das EG nicht Ă€ndert, wenn man in der EZ erneut schwanger wird. Gilt das fĂŒr die Zeit des EG-Bezugs oder der tatsĂ€chlichen EZ beim Arbeitgeber?
Hat jemand Ahnung von Elterngeld - komplizierter Fall đ
Ruf im Zweifel bei der EG Stelle an, die können gut beraten.
Ich weiĂ, dass man Monate mit EG Bezug ausklammern kann, sodass nur die Monate vor dem Bezug als Grundlage dienen. Das kommt jetzt auch darauf an, wieviele Monate EZ du letztlich ohne EG hast, oder ob nach EG direkt der Mutterschutz erfolgt.
Aber wie gesagt, im Zweifel immer ne Beratung einholen :)
Hallo, ich glaube es ist sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich đ bei mir ist es so, dass 14 Monate bei der Berechnung ausgeklammert werden können, zwischen Geburt des GroĂen und neuer Mutterschutz lagen allerdings 15 Monate, somit wird mein Elterngeld anhand meiner alten Abrechnungen erstellt und 1 Monat wird nicht gezĂ€hlt. Kommt bei dir dann darauf an, wann die Geburt des 1. Kindes war đ
Es ist ĂŒberall gleich, da das BEEG ein Bundesgesetz ist.
Das steht so nicht im Gesetz.
Hast du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus? Wenn du Basiselterngeld hast, solltest du den letzten Basismonat in 2 Plus Monate Àndern, dann kannst du nÀmlich 14 statt 12 Monate ausklammern.
Ich gehe jetzt mal von Basis aus:
Dein 2. Kind kommt, wenn dein erstes 17 Monate alt ist?
Dann könntest du GlĂŒck haben und es werden nur 1 oder 2 Monate mit 0 Einkommen gerechnet und der Rest mit deinem Einkommen vor Kind 1.
Aber dafĂŒr mĂŒsste man den Geburtstag von K1 und deinen zweiten ET kennen.
Monate ohne Einkommen flieĂen mit 0⏠in die Berechnung hinein.
Grundlage fĂŒr die Berechnung des Elterngeldes sind wieder die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 können allerdings ausgeklammert werden, wenn in dieser Zeit Elterngeld bezogen wird (also ggf. die letzten 2 Basis-EG Monate noch in 4 EG+ Monate Ă€ndern).
Landeserziehungsgeld ist nicht relevant fĂŒr das Elterngeld, die Monate nach den 14 bzw. nach dem Elterngeld-Bezug werden also mit 0⏠einflieĂen.