Ich weiß natürlich, dass ich eigentlich in der Schwangerschaft einen sehr umfangreichen Kündigungsschutz genieße.
Jetzt ist es aber so, dass ich übers Telefon mitgeteilt bekommen habe, dass mein Arbeitgeber das Café in dem ich angestellt bin (minijob) aufgibt, bzw. ich glaube verkauft (?) und dass er gerne noch ein Kündigungsgespräch mit mir führen will. Ich gehe kurz vor der Kündigung (zum 31.10.) in den Mutterschutz, sodass mich die Kündigung jetzt nicht unmittelbar betrifft. Aber weiß hier vielleicht jemand, ob ich langfristig (Elternzeit?) einen Nachteil davon habe? Bzw. muss ich irgendwas beachten? Wäre es dumm von mir die Kündigung zu unterschreiben? Oder sollte ich mir unbedingt einen Rechtsbeistand besorgen?
Vielleicht kennt sich ja jemand hier zufällig aus. Vielen Dank schon mal und liebe Grüße :)
Kündigung während der Schwangerschaft
Bei Geschäftsschließung können tatsächlich unter Umständen auch Schwangere gekündigt werden.
Wenn du einseitig gekündigt wirst, musst du ja nichts unterschreiben. Da kriegst du deine Kündiung und bestätigst wenn überhaupt nur den Erhalt.
Wenn du etwas unterschreibst, wäre dies ein Aufhebungsvertrag und keine Kündigung. Dafür müsstest du schon einen (finanziellen) Anreiz bekommen, den zu unterschreiben, denn dazu kann dich keiner zwingen.
Theoretisch kannst du Kündigungsklage einreichen, je nachdem wie lange du dort arbeitest könnte evtl. eine Abfindung drin sein, aber bei einem Minijob wird die wenn überhaupt so gering sein, dass sich das wenn überhaupt vermutlich nur mit Rechtschutzversicherung lohnen kann.
In wie weit sich das auf dein Mutterschaftsgeld auswirkt, hängt davon ab wie du krankenversichert bist. Freiwillig, pflichtversichert aus anderer Tätigkeit, familienversichert? Da würde ich am Besten für verbindliche Infos bei der Krankenkasse anrufen und den Fall schildern, die können dir dann sicher Auskunft geben.
Auf das Elterngeld sollte es keinerlei Auswirkungen haben, da bei dir ja kein Gehalt wegfällt wenn du erst nach Beginn des Mutterschutzes gekündigt wirst. Elternzeit kannst du natürlich ohne Arbeitgeber nicht nehmen. Hast du noch eine Hauptbeschäftigung oder nur den Minijob?
Eine Kündigung muss man nie unterschreiben, da es ein einseitige Willenserklärung ist.
Allerdings kann dein AG dich nicht kündigen, er muss dafür die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einholen.
Das gilt es ja erst einmal zu klären. Elternzeit hast du natürlich keine ohne AG.