Arbeitszeugnis vom alten AG bei dem neuen AG einreichen

Hallo zusammen,
ich fange am 01.09. einen neuen Job
an. Mein neuer AG möchte, dass ich
das letzte Arbeitszeugnis einreiche
(sobald ich es habe).
Interessehalber: warum
eigentlich?
Wird dieses einfach in die Personalakte abgeheftet oder wozu benötigen sie dieses? Der Vertrag ist schließlich bereits unterschrieben.
Ich habe vorher noch nicht gehört, dass man das Arbeitszeugnis vom letzten AG nochmal einreichen muss.

Liebe Grüße
M.K.

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Ohne Arbeitszeugnis könntest du auch einfach sagen, dass du bei XY gearbeitet hast und warst in Wirklichkeit bei YX oder sogar arbeitslos.

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Es kann dann ja auch ein einfaches Arbeitszeugnis sein. Das ist schnell gemacht . Und da steht ja nicht viel drin als Daten und Fakten .

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Bewerbungsunterlagen sind geduldig. Da kannst Du auch schreiben, dass Du ein Team bei Großprojekten geleitet hast, während Dein tatsächlicher Aufgabenbereich Telefondienst und Ablage war. Und bei eklatanten Bewerbungslügen kannst Du halt auch ganz schnell wieder gekündigt werden.

Grüsse
BiDi

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Hi,
Vermutlich erstens der Vollständigkeit halber und zweitens um zu überprüfen, ob deine Angaben aus CV und Vorstellungsgespräch der Wahrheit entsprechen.