Berechnung Mutterschaftsgeld 2. Kind in Elternzeit/450€ job

Hallo zusammen,

Meine Elternzeit (2 Jahre) von Kind 1.endet Anfang Oktober. Jetzt bin ich wieder schwanger. Entbindung Anfang März 2023. Ich arbeite zur Zeit trotz Elternzeit bei meinem Arbeitgeber auf 450€ Basis.

Wenn ich jetzt ab Oktober wieder teilzeit arbeiten gehe, berechnet sich mein mutterschaftsgeld ja von den letzten 3 Monaten vor Geburt. Was ist aber, wenn ich vor Geburt nicht wieder teilzeit arbeiten gehe? Wie berechnet es sich dann? Anhand der 450€ stelle bei meinem Arbeitgeber oder aufgrund meines Vollzeit-Gehaltes vor der Geburt von Kind 1?

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße
Malibu

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Alles was Du nach der Elternzeit von Kind 1 mit Deinem Arbeitgeber vereinbarst, ist eine dauerhafte Vertragsänderung und dient dann als Berechnungsgrundlage für's Mutterschutzgeld von Kind 2. Bei dauerhaften Änderungen gilt die 3-Monats-Regel nicht, da wird zugrunde gelegt, was im Vertrag steht.
Wenn Du das gleiche Mutterschutzgeld wie bei Kind 1 haben möchtest, muss also vertraglich das gleiche Einkommen in Kraft treten, das Du auch bei Kind 1 zur Berechnung diente. Das kannst Du erreichen wenn Du jetzt die Elternzeit für Kind 1 verlängerst, Teilzeit in Elternzeit arbeitest (oder auch nicht) und zum Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 die Elternzeit kündigst. Dann tritt Dein alter Vertrag wieder in Kraft und Du bekommst das gleiche Mutterschutzgeld wie bei Kind 1.

Grüsse
BiDi

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Hi Bidi,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Nur nochmal kurz verständnishalber. Ich müsste den 450€ Job bei meinem Arbeitgeber dafür aber aufgeben oder? und meine elternezeit dann verlängern. Dann tritt meine alter Vertrag automatisch wieder in Kraft? Dafür würde ich bei Kind 2 das Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 bekommen. Habe ich das richtig verstanden?

Liebe Grüße
Malibu