Meine Mutter ist leider unerwartet verstorben. Für uns Kinder steht fest das wir das Erbe ausschlagen. Jetzt haben wir gelesen das wir im Falle des ausschlagens nichts mehr aus der Wohnung holen dürfen. Uns geht es nicht um Wertsachen, da gibt es nichts zu holen, meine Mutter war jahrelang Hartz IV Empfängerin, uns geht es um persönliche Dinge wie Familienfotos oder das Stammbuch. Dürfen wir wirklich nicht mehr rein?
Und dann beschäftigt mich noch eine andere Frage, die Miete wurde vom Amt übernommen, wir haben 3 Monate Kündigungsfrist. Wird die Miete weiterhin vom Amt bezahlt oder müssen wir das übernehmen? Meine Schwester ist 18 und hat dort mit meiner Mutter gewohnt, sie war aber seitdem nicht mehr in der Wohnung und kann auch nicht rein. Sie ist psychisch im Moment echt fertig. Sie würde zu meiner anderen Schwester ziehen. Geht das so einfach?
Und was ist mit den Stromkosten? Meine Mutter hat die selbst gezahlt. Im Falle einer Rückzahlung, dürften wir das Geld behalten oder nicht?
Wir lassen uns auch noch anwaltlich beraten, mir geht es jetzt nur um erste Infos. Jeder sagt was anderes.
Erbe ausschlagen
Wenn deine Schwester da mit gewohnt hat, dann hat sie ja sicher einen Schlüssel.
Dann würde ich Fotos holen.
Mit der Miete würde ich es übers Amt so klären das die noch weiter gezahlt wird für die nächsten 3 Monate, da deine Schwester ja noch mit dort lebt und erst dann offiziell auszieht 🤷🏼♀️
Mit 18 kann sie einziehen bei wem sie will.
Befindet sich kein Eigentum Deiner Schwester in der Wohnung? Das gehört ja nicht zur erbmat, das sollte sie da schon rausholen, sonst isses weg.
Ich würde das generell alles mit dem Amt klären bezüglich der Miete und der Kündigungsfrist.
Lebt deine Schwester auch vom Amt, oder ist sie berufstätig? Sie kann natürlich hinziehen wo sie will. Sie ist 18. Oder bezieht sie auch Geld vom Amt und es geht dir um die Kostenübernahme durch das Amt??
Stromrückzahlung dürft ihr meines Erachtens nicht behalten - ihr habt das Erbe ja ausgeschlagen und dazu gehört alles an Materiellem oder Kohle deiner Mutter.
Ich würde die Wohnung erst betreten, wenn das abgesegnet wurde. Es wird euch sicherlich keiner verbieten, euch Fotos mitzunehmen. Würde das aber nur mit Zeugen (evtl. vom Amt?) machen, um mir nachher nix vorwerfen lassen zu müssen....
Doch, auch Fotos gehören zum Nachlass.
Aber wenn die Schwester noch da wohnt, gehören die Fotos ja sicherlich ihr und nicht der Mutter
@TE: mein Beileid an euch.
Wenn sie das Erbe ausschlagen, dürfen sie auch keine Fotos etc rausholen.
Ja, das ist richtig. Wenn ihr ausschlachten, dürft ihr nichts, aber auch gar nichts aus der Wohnung holen. Keine Fotos etc.
Allerdings müsst ihr trotzdem die Beerdigung zahlen!
Hi,
Nur wenn die Erbmasse nicht ausreicht.
Wir haben trotz geringer Erbmasse ausgeschlagen. Die Beerdigungskosten wurden aus der Erbmasse beglichen.
Wenn deine Schwester da wihnt, darf sie natürlich noch rein und auch ihre Sachen mitnehmen.
Schwierig wirds bei Sachen die beiden gehören (könnten). Da würde ich ganz pragmatisch eine Liste anlegen, ggf mit "Wert" und die am Amtsgericht abgeben (vermutlich wird ein Verfahrenspfleger eingesetzt). Die Sachen erstmal aufbewahren, falls Rückforderungen kommen (unwahrscheinlich bei materiell wertlosem Kram).
Mein Beileid und alles Gute.
Natürlich dürft ihr das Geld nicht behalten, ihr wollt ja das Erbe ausschlagen!
ausschlagen und das Fotoalbum und sonstige Erinnerungsgegenstände ohne Wert an dich nehmen und dem Nachlassgericht dies mitteilen sowie das die Sachen auf Wunsch sofort dem Erben (also dem Staat) herausgegeben werden.
Die Rückzahlung hat einen finanziellen Wert und kann nicht behalten werden.
Hatten diesen Fall jetzt erst selbst in der Verwandschaft meine Schwiegermutter und ihre Brüder waren nach dem Tod noch einmal in der Wohnung und haben fix all das raus geholt, was einen großen Wert für sie hat(wer soll es auch kontrollieren). Danach hat nie wieder jemand die Wohnung betreten, seitdem wird reihum das Erbe ausgeschlagen (seit bereits 3 Monaten oder so). Erst wenn der letzte durch ist räumt der Staat?! die Wohnung leer.
Mein Beileid!
Mein Beileid!
Also eine Rückzahlung dürft ihr nicht behalten, wenn ihr das Erbe ausschlagt. Ich würde alles aus der Wohnung holen und es dann ausschlagen und gut.
Kontrollieren tut das am Ende sowieso keiner 🤷♀️ Und selbst wenn wäre man wohl eher froh, dass die Wohnung leer ist und dafür nicht auch noch wer bezahlt werden muss, der alles entsorgt.
Der Schuss kann nach hinten losgehen.
Natürlich wird das kontrolliert
Naja woher soll irgendjemand wissen, was in der Wohnung deiner Schwester gehört hat und was deiner Mutter? Sie soll halt einfach, dass mitnehmeb was ihr wichtig ist und fertig.
Die Stromnachzahlung dürft ihr nicht behalten. Problematisch könnte es auch bei Beerdingungskosten sein, falls ihr leistungsfähig seid und die Mutter keine Rücklagen oder eine Lebensversicherung hatte müsst ihr diese zahlen.
ergänzend muss ich aber dazu sagen, dass ich große schwere Dinge wie Kühlschrank, Waschmaschine etc nicht mitnehmen würde. Das könnte dann doch Ärger geben.