Hallo zusammen,
ich habe die Frage bereits im Unterforum "Schwangerschaft" gestellt, dort wurde mir geraten, die Fragen hier noch einmal zu stellen (https://www.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/5701009-un-befristeter-vertrag-nach-elternzeit-wieder-schwanger).
Mein Sohn wurde im November 2020 geboren und ich hatte 2 Jahre Elternzeit, die im November 2022 ausläuft.
Ich habe seit 10 Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag in meiner Firma.
Nun wollte ich im November wieder 20 Stunden in Teilzeit bei der Firma arbeiten
und habe dafür einen befristeten Anstellungsvertrag für die Teilzeit erhalten.
Dort steht:
"Das Arbeitsverhältnis beginnt im November 2022 und endet mit Ablauf der Elternzeit im November 2023."
Ich bin jetzt aber wieder schwanger, der ET ist im Februar 2023.
Dem Arbeitgeber habe ich die Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt,
weil ich mir aktuell nicht sicher bin, wie ich mit dem Vertrag umgehen soll.
Für Kind Nr. 2 möchte ich ebenfalls 2 Jahre in Elternzeit und
danach wieder (in Teilzeit) in meine Firma zurückkehren.
Ich möchte aber meinen Anspruch auf meine unbefristete Stelle nicht aufgeben.
Verliere ich den Anspruch darauf, wenn ich den mir nun vorliegenden
befristeten Anstellungsvertrag für die Teilzeit unterschreibe?
Ist das so rechtens, sollte ich noch etwas beachten?
Wann sollte ich dem Arbeitgeber meine aktuelle Schwangerschaft mitteilen?
Danke und liebe Grüße
(Un)Befristeter Vertrag nach Elternzeit, wieder schwanger
Dazu kann man nichts sagen, ohne den Vertrag vollständig gesehen zu haben. Nur anhand deines Ausschnitts sieht es so aus, als lässt du dich von einem unbefristeten Vertrag in einen befristeten drängen mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis anschließend ohne Kündigung endet. Da sollte ein Anwalt drüber schauen, bevor du den unterschreibst.
Wenn die Teilzeit sowieso nur ein Jahr (bzw. bis zum MuSchu) gehen soll, würde ich Elternzeit in Teilzeit vorziehen (geht aber auch nur mit Zustimmung des AG). Alternativ die sogenannte Brückenteilzeit, aber die ist an andere Voraussetzungen geknüpft.
Bedenke nur, dass dein nächstes Elterngeld aufgrund der Teilzeit geringer ausfällt.
Wie in der ersten Frage schon geschrieben
Wann endet denn die Elternzeit im Nov und wann beginnt denn dein Mutterschutz, schon im Dezember?
Da sind ja möglicherweise nur +/- 20 Arbeitstage zu überbrücken - ehrlich, da würd ich mir mal ausrechnen, wie viele Urlaubstage du mit den beiden Mutterschutzzeiten hast, im Nov/ Dez neu erwirbst (und evtl. noch von vor der letzten Schwangerschaft) und dann offen mit dem AG sprechen dass du erst im Februar 25 wieder kommen möchtest. Er kann ggf. deine Vertretung weiterbeschäftigen und an dem bestehenden Vertrag und dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gibt's nix hin- und herzurechnen, nicht dass dann versucht wird, den fälschlich aus der TZ zu berechnen. Für 6 Wochen zurückkommen nach 2 Jahren hilft ja auch niemand wirklich.
Alternativ ginge natürlich auch EZ verlängern, aber unbezahlt ist dann vielleicht doch etwas knapp finanziell.
Für mich sieht es so aus, als ob dein AG sich vertan hat und meint, dass du länger in Elternzeit bist. Das ist kein Vertrag , der deinen Vollzeitvertrag berührt.
ABER: du solltest deinem AG mitteilen, dass du schwanger bist und ihn auf seinen Fehler im Vertrag hinweisen (und dass du ihn so nicht unterschreiben wirst).
Entweder gehst ab Elternzeitende bis neuem Mutterschutz arbeiten, verlängerst die Elternzeit etc.