Kündigen nach Elterngeldbezug

Hallo,

ich stehe vor einer Herausforderung und weiß aktuell nicht wie ich am besten vorgehe.. Es ist so, dass ich bis Anfang Februar 2023 noch Elterngeld beziehe und danach die restlichen zwei Elternzeitjahre im Prinzip ja nur noch das Kindergeld erhalte. Da ich aber mittlerweile auch weiter weg von meiner Arbeitsstelle wohne und diese auch nach der Elternzeit keine Option für mich sein wird, überlege ich nun den Job nach dem Elterngeldbezug zu kündigen. Weiß jemand, ob das Amt einem dann Arbeitslosengeld zahlt? Dass ich für drei Monate gesperrt werde ist mir bewusst.. und darf ich dann trotzdem noch die zwei Jahre Elternzeit zuende nehmen oder muss ich mich dann direkt wieder auf Jobsuche begeben? Mir geht es hier weniger darum, dass das Amt mir ALG zahlt, sondern darum, dass es mir hilft z.B eine Umschulung zu machen. Ich habe leider einen sehr blöden Beruf in meiner Jugend erlernt in dem ich heute keinen Job finde. Schon gar nicht mit einem Kind. Vielleicht komme ich dann eher an einen Umschulungsplatz. Ich habe letztes Jahr versucht eine zu bekommen als ich noch Vollzeit normal arbeiten war, da hieß es immer: Da braucht es einen Gutschein vom Jobcenter. Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir wie gesagt sagen, ob Sie einem dann was zahlen in der Elternzeit oder ob ich dann zwar arbeitslos bin aber trotzdem kein Geld bekomme..

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Hallo

erstmal ist wichtig zu wissen ob du danach einen Betreuungsplatz hast und wieder arbeiten möchtest oder ob du deine elternzeit weiternehmen möchtest.

Bei zweitem ist es sinnvoll erstmal nicht zu kündigen sondern erst wenn du wirklich die Elternzeit beendest.

ALG 1 bekommst du nur wenn du dem arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehst.

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Einen Betreuungsplatz habe ich nicht, sie soll ja erst mit drei Jahren in die Kita gehen. Bzw. dann 2024 wenn sie zwei Jahre alt ist, falls wir finanziell wirklich gar nicht mehr klar kommen. Greift in dem Fall nicht Hartz IV wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe wegen der Elternzeit? Tut mir leid, dass ich so direkt frage aber ich selbst war noch nie in der Situation, habe bis jetzt immer seit ich 18 bin gearbeitet und kenne mich mit den Zahlungen von Ämtern nicht aus... ich möchte nur halt nicht, dass sie gerade dann wenn sie anfängt zu laufen und etwas selbstständiger zu werden alles in fremden Händen erlernt und ich alles verpasse #schmoll aber natürlich möchte ich auch nicht, dass wir finanziell da so schlecht dar stehen, dass mir dann eine Umschulung auch nichts bringt..

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Hallo

dann bekommst du auch kein ALG 1.

Bei ALG 2 kommt es darauf an was dein Partner verdient

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Ich würde mich erstmal informieren beim Amt was man mit deinem gelernten Beruf vielleicht auch als Quereinstieg ohne Umschulung machen kann. Manchmal ist einem selbst ja gar nicht klar, für welche Branchen die Berufserfahrung noch wertvoll sein kann.

Wie willst du denn eine Umschulung machen, wenn du keinen Betreuungsplatz hast? Das ist ja kickst was man zu Hause so nebenbei macht.

Leistungen wie ALG und vermutlich auch Fortbildungsbudget steht dir nur zu, wenn du den Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Wenn es finanziell sehr eng wird und das Kind nicht fremd betreut werden soll musst du halt einen Nebenjob außerhalb der Arbeitszeit deines Partners machen.

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Verdiene dein Partner? Dann kann es sein, dass es für alle drei ausreicht, ggf ist Wohngeld und Kinderzuschlag dann eine Option.
Hast du keinen Partner, kannst du drei Jahre zuhause bleiben und Sozialleistungen beziehen, Betreuungsplatz hin oder her (Alleinerziehend!).
Die Kündigung würde ich mir aufheben für nach der Elternzeit. Anträge beim Jobcenter kannst du jetzt schon stellen, je nach Höhe deines Elterngeldes habt ihr vielleicht schon Anspruch auf Leistungen- falls nicht, ist es immer noch möglich, dass ihr Anspruch auf Wohngeld habt.

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Elternzeit ist auch beim Jobcenter anerkannt und wenn das Geld nicht reicht, ist das eine Anlaufstelle. Es gibt Sozialberatungen, vielleicht hilft dir das.
Aber dieses „du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“ ist pauschal falsch. Du darfst mit Baby/ Kleinkind zuhause bleiben.

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Elternzeit haben nur AN . 😉

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Wenn du kündigst hast du keine Elternzeit mehr, die haben nur AN.

Da du kein ALG bekommst (du willst ja nicht arbeiten und hast keine Kinderbetreuung) musst du deine Krankenversicherung selbst bezahlen.

Ob ihr ALG II bekommt kommt auf den Verdienst deines Partners an.

Unter den Umständen würde ich erst kündigen, wenn ich eine neue Stelle habe bzw erst einmal schlau machen bezüglich Umschulung.

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Vielen Dank für dir zahlreichen Antworten. Ich denke, dass ich nächstes Jahr trotzdem kündigen werde und das dem Amt einfach schon Mal melde und sage, dass ich bis 2025 noch in Elternzeit bin und werde mir dann einen Nebenjob suchen und dann für die zwei Mal in der Woche die Kleine zu meiner Schwiegermutter gebe. Einfach weil ich im Einzelhandel arbeite und wenn ich denen dann melde, dass ich einen Nebenjob aufnehme, die mir den nicht genehmigen werden. Das weiß ich nun von vielen anderen Arbeitskolleginnen. Vorallem weil ja viele Nebenjobs nun Mal im Einzelhandel sind. Wir haben einfach dieses Jahr komplett nicht bedacht, dass wenn ich nächstes Jahr keine Einkünfte auf dem Konto haben werde, die Bank sich sicherlich wegen meinem offenen Kredit melden wird. Ich habe da noch einige Jahre abzubezahlen und habe Schiss, dass die die Summe dann direkt auf einmal haben wollen wenn die sehen, dass ich nichts verdiene.. ich weiß ja nicht ob es da zählen würde, wenn mein Mann mir etwas Geld jeden Monat überweist...

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Warum beantragst du nicht einfach Teilzeit in Elternzeit und dass du woanders arbeiten darfst in Absprache mit deinem AG?

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Ich habe einen Teilzeitvertrag. Aber mein Arbeitgeber sieht es nicht ein (verständlicherweise) mich bei der Konkurrenz arbeiten zu lassen. Ich war selber schon Schichtleitung im Unternehmen und musste mich auch schon Mal mit solchen Fällen beschäftigen, es ist schlichtweg nicht erwünscht. Ich muss schauen, ob ich was anderes als Einzelhandel finde und dann werde ich bei meinem AG fragen, ob das in Ordnung ist.

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