Ausbildung und Elterngeld

Hallo ihr Lieben. :)

Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid für das Elterngeld bekommen.
Ich bin noch in Ausbildung und der Vater meiner Tochter geht in Elternzeit. Trotzdem kann ich wohl Elterngeld beantragen und würde da eigentlich den Mindestsatz von 300€ bekommen (wurde mir am Telefon so erklärt).
Laut dem neuen Gesetz darf man ja 32h in der Woche arbeiten und erhält trotzdem noch Elterngeld. Ausbildung und Studium zählen nicht zu diesen Stunden dazu laut Homepage. Ich hatte vor der Schwangerschaft noch einen Nebenjob und würde den gerne weiter fortführen (2 Stunden die Woche) und hab da auch die Arbeitgeberbescheinigung beim Elterngeldantrag abgegeben. Jetzt kam wie gesagt der Ablehnungsbescheid in dem steht, dass die Ausbildung mit 32h pro Woche angerechnet wurde (eigentlich sind das 38,5h) und ich somit auf 34h in der Woche komme und dadurch kein Elterngeld beziehen kann.

Also ich verstehe einmal nicht, wieso meine Ausbildung jetzt doch als Arbeitsstunden angerechnet wurden und zweitens, wieso dann mit 32h die Woche statt mit 38,5h? Ich finde auch online keine Vergleichbare Situation.
Ich hab vor ein paar Monaten bei der Elterngeldstelle angerufen und auch gefragt wie ich das am Besten lösen kann. Die Person am Telefon meinte, dass es kein Problem ist weil die Ausbildung nicht zu diesen 32h pro Woche dazu gerechnet wird. Jetzt ist das wohl doch ein Problem und es klappt nicht. Echt verwirrend.

Vielleicht kann mich einer von euch aufklären oder hat den passenden Abschnitt aus der Elterngeldbroschüre parat?

Vielen lieben Dank

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Ich bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstanden hab, du beantragst Elterngeld obwohl du Ausbildung und Nebenjob weitermachst? Hab ich das so richtig verstanden? Ich denke dann kann es daran liegen dass du ja so gesehen nicht in Elternzeit gehst, ergo auch kein Elterngeld beziehen kannst. Man muss(jedenfalls in RLP) beim Antrag die Bestätigung des AG vorlegen dass man sich tatsächlich Elternzeit nimmt. War bei mir z.B. der Fall dass ich beim Hauptarbeitgeber meine EZ mit Kind 2 genommen hab, bei meinem Minijob aber nicht. Deshalb wird der Minijob nicht angerechnet da ich da ja nicht in Elternzeit bin und normal weiter verdiene.

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Danke für deine Antwort :)
Genau, ich nehme keine Elternzeit. Hier in Ba-Wü muss man keine Elternzeit nehmen um Elterngeld zu beantragen. Keine Ahnung, ob das nur hier so ist

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/muss-ich-elternzeit-nehmen-um-elterngeld-beziehen-zu-koennen--155548

Ich hab da auch keine Bestätigung vom Arbeitgeber für die Elterngeldstelle gebraucht.

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Gut da kenn ich mich leider nicht aus. Wie gesagt so war es bei mir vor Kurzem. Hatte da auch extra mit meiner Eltergeldstelle telefoniert. Da war es noch Thema dass ich nachreichen musste ob ich beim Minijob EZ nehme oder nicht weils dann nicht mit einbezogen wurde. Falls du rausfindest warum wäre es interessant zu wissen warum. LG

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Ich interpretiere die entsprechende Stelle auf der Internetseite des Bundesministeriums so, dass deine Ausbildung mit 32 Std gewertet wird, egal wieviel mehr es tatsächlich ist. Da ist es klar, dass du mit dem zusätzlichen Minijob über diese Grenze kommst.

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Du hast da was falsch verstanden. In der Ausbildung ist die Besonderheit, dass du halt auch deine 38,5 Stunden arbeiten darfst und die Elterngeldstelle quasi so tut, als wären es nur 32. Wenn du dann natürlich noch 2 Stunden arbeiten gehst, sind es tatsächlich mehr als 32 und du hast keinen Anspruch.