Elternzeit Vater wie beantragen

Hallo ihr lieben,

mein Mann würde gerne für zwei Monate in elternzeit gehen sobald unser kleiner da ist. (Also während meiner Schutzgebiet nach der Entbindung quasi)
Nun muss man die Elternzeit ja 8 Wochen vor Beginn bekannt geben mit genauen Angaben von wann bis wann man in elternzeit gehen will

Der voraussichtliche ET ist der 13.12.22. Wie regelt sich das, aber wenn er früher (oder später) geboren werden sollte? Kann mein Mann trotzdem ab Tag der Geburt gezählt 2 Monate in elter Zeit gehen oder muss er dann am 13.12 gehen? Oder reicht es, wenn er angibt ab Geburt des Kindes für 2 Monate in elternzeit zu gehen und der 13.12.2022 nur als Richtwert gilt?

Vielen Dabk schonmal für eure Antworten

LG Amelie 26 ssw

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Hey, ich meine er muss 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Termin „ab Geburt“ nehmen.

Schau doch mal, ob das Buch Babypedia was für euch ist, da ist super viel drin erklärt zu allen möglichen Themen :)

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Hallo Amelie,

So möchte ich das auch machen. Ich weiß von einigen Kollegen von mir, dass die flexibel ab dem Tag der tatsächlichen Geburt in Elternzeit gegangen sind - es geht also.

Hier steht etwas zu dem Thema:
https://www.vaeter-zeit.de/elternzeit/antrag.php

Danach muss man beim Antrag 7 Wochen vor dem errechneten ET eben diesen als "voraussichtlichen Termin" angeben, und wenn das Baby sich nicht an die Bürokratie hält, muss der Chef "die Elternzeit flexibel einräumen".

Direkt darunter, in den Kommentaren, lese ich aber gerade, dass sich ein Chef wohl geweigert hat, genau das zu tun... :-(

Ich werde bei mir in der Firma mal bei HR anfragen, und würde deinem Mann empfehlen, bei sich das gleiche zu tun.

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Hi,
die Elternzeit beginnt immer am Tag der Geburt (wenn entsprechend angemeldet). Da können Chefs sagen was die wollen, viele haben einfach keine Ahnung von und/oder wollen das einfach nicht einsehen.. Die Rechtslage ist aber eindeutig und da kann ich dir nur empfehlen beim Familienportal zu schauen. Gerade wenns um die Papas geht, wo Elternzeit leider immernoch nicht die Norm ist, hört man von HR interessante Meinungen..

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Das geht auf jeden Fall. Für die Frist zur Beantragung gilt der voraussichtliche ET. Und dann gibt man im Antrag "ab Geburt bis Ende des 2. Lebensmonats" o.ä. an. Entsprechend beginnt dann die Elternzeit "automatisch" mit dem Tag der Geburt. Wir werden das jetzt auch schon zum 2. Mal so machen.

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Hi,

es gilt als Richtwert der ET und dein Mann muss die Elternzeit dann spätestens 7 Wochen vorm ET anmelden. Die Elternzeit beginnt dann am tatsächlichen Geburtstermin, egal ob dieser vor oder nach dem ET ist.

Hier findest du die Infos dazu und auch ein entsprechendes Muster zur Anmeldung:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wann-und-wie-muss-ich-elternzeit-beantragen--124810