TZ Vertrag, wie viele Stunden bei TZ in Elternzeit

Liebe Community, ich habe eine Frage.

Meine TZ in Elternzeit ist ausgelaufen und mein Arbeitgeber möchte, dass ich in einen "festen" TZ Vertrag wechsle.
Ich bin aktuell Schwanger, noch vor der 13.Woche.

Wie läuft das mit der nächsten TZ in Elternzeit, also beim, 2.Kind, wenn ich jetzt einen Vertrag auf zB 20 Stunden schließe? Kann ich in der nächsten TZ dann dennoch den gesetzlichen Rahmen von 15-32 Stunden in der Elternzeit auskosten oder könnte ich dann nur maximal 20 Stunden zurück kommen?

Freue mich über euer Wissen.
Danke & Grüße

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Hi,

hast du deine 3 Jahre Elternzeit für das 1. Kind bereits ausgeschöpft? Wenn nicht, dann würde ich eine Verlängerung der Elternzeit mit TZ beantragen (kann dein AG aber tatsächlich ablehnen, da es sich um eine Änderung der angemeldeten Elternzeit handelt..)

Ich würde versuchen den ursprünglichen Vertrag so zu behalten, wie er ist. Denn wenn du den jetzt auf TZ ändern lässt, hast du auch nach der 2. Elternzeit keinerlei Anspruch auf mehr als 20 Std.

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Danke dir. Ja, die 3 Jahre sind ausgeschöpft und wenn es nach mir geht möchte ich gerne eine sogenannte BrückenTeilzeit (Vollzeit Möglichkeit bleibt bestehen) nutzen.

Die Frage die mich beschäftigt ist aber, ob ich in der nächsten TZ in Elternzeit mehr als 20 Stunden machen könnte oder nicht, wenn ich jetzt den festen TZ Vertrag schließen (muss).

Mir ist klar dass ich nach der Elternzeit lediglich auf die 20 Stunden zurück kommen könnte.

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Ich denke nicht, dass du dann einen Anspruch auf eine höhere Stundenzahl hast als die, die dein Vertrag angibt. Also in deine Beispiel 20 Std.

Schau mal ins sogenannte Teilzeitförderungsgesetz. Vielleicht kannst du dich darauf berufen und noch den Teilzeitvertrag abwenden.

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https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
"(5) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung beantragen....... ...Unberührt bleibt das Recht, sowohl die vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit unverändert während der Elternzeit fortzusetzen, soweit Absatz 4 beachtet ist, als auch nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit vereinbart war."

Rechtlich gesehen hast du nur Anspruch auf Verringerung oder gleiche Arbeitszeit bei bestehender TZ. Ein Recht auf Erhöhung hast du nicht.
Alles andere ist Verhandlungssache mit dem AG.