Steuerklasse nach Geburt ändern (Partner)

Hallöchen, ich habe mal eine finanzielle Frage.

Wir bekommen im März unser Kind und werden auch vorher noch heiraten.

Für die Elterngeld Berechnung ist der Zug bereits abgefahren, aber meine Hebamme gab mir eben den Tipp, dass der Partner nach der Geburt trotzdem die vorteilhaftere Steuerklasse wählen kann.

Ich wusste allerdings bis eben auch nicht, dass man im Elterngeldbezug scheinbar definitiv einen Lohnsteuerausgleich machen muss.

Ich kenne mich allgemein rund un Lohnsteuer kaum aus, habe in meinem leben nur eine gemacht weil ich wusste, dass Profit winkt (habe bis zur Mitte des Jahres schulisch gelernt und anschließend gearbeitet.)

Wieviel Nachteil kann uns da entstehen, wenn mein Partner die bessere Lohnsteuerklasse nach der Geburt nimmt? Flattert dann nicht eine dicke Rückforderung rein, wenn wir den verpflichtenden Lohnsteuerausgleich machen am Ende des Jahres?

Eckdaten wären in etwa so

Gehalt Mutter ca 2.600 brutto
Gehalt Vater ca. 3.500 brutto
Elterngeld Mutter ca 1000 netto(!)

Tut mir leid, wenn ich einfach unnötige/sinnlose Daten rausgebe, ich kenne mich wirklich gar nicht damit aus, da wir eigentlich im Falle einer Hochzeit eh beide eine gleichwertige Steuerklasse nehmen wollten.

Danke trotzdem allen die lesen und antworten, sorry an alle die mit dem Wirrwarr gerade Lebenszeit verbraten haben 🥴

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Das kann so aus dem Bauch heraus keiner beantworten, da einfach auch entscheidend ist, wieviel dein Partner absetzen kann.
Ich bin 3 Monate vor der Geburt in 3, mein Mann ging mit 5 in EZ, trotzdem haben wir am Ende nach was raus bekommen.
Am besten kommst du, wenn du deine Daten mal in ein Steuerprogramm eingibst.
Die Wahrscheinlichkeit bei 3/5 etwas nachzahlen zu müssen, ist natürlich höher als bei 4/4, aber das heisst nicht automatisch, dass es so ist.

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Seid ihr verheiratet?

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Wir heiraten vor der Geburt 👍 voraussichtlich zwischen Dezember-Februar

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Ok. Dann könnt natürlich wechseln.

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Die Steuerlast ist am Ende eines Jahres immer die gleiche. Das, was an Steuer auf dem Gehaltszettel steht, ist nur eine Vorauszahlung. Das kannst du dir ähnlich den Nebenkosten einer Mietwohnung vorstellen: ihr zahlt jeden Monat eine Pauschale und am Ende des Jahres wird abgerechnet, was ihr anhand eures Bruttoverdienstes hättet zahlen müssen.
Wenn dein Mann unterjährig zu wenig zahlt, da er in StKl. 3 deinen Freibetrag erhält, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ihr am Ende des Jahres Geld nachzahlen müsst.
Geht ihr in 4/4 zahlt ihr in der Regel zu viel Lohnsteuer während des Jahres und bekommt am Ende des Jahres Geld zurück.

Wenn ihr genug Sachen zum Absetzen habt, kann es natürlich sein, dass ihr auch mit der Kombination 3/5 nichts nachzahlen müsst, aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Ihr müsstet schon sehr viel mehr Nebenkosten absetzen als die standardmäßigen 1000 Euro. Oder außergewöhnliche Belastungen wie extrem hohe Krankheitskosten.

Ich persönlich halte von 3/5 gar nichts, weil ich zu oft die psychologischen Nebeneffekte bei den Frauen dabei sehe. Bei vielen hat es negative Auswirkungen auf das Selbstbewusstsein, die gefühlte Wertigkeit ihrer Arbeit und damit auch auf die Bereitschaft, mehr als nur ein paar Stunden zu arbeiten.

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Pauschale ist das falsche Wort oben. Ihr zahlt quasi jeden Monat eine NK-Vorausszahlung. Nur eben nicht NK, sondern Steuern.

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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, ich hatte jetzt tatsächlich nochmal ein wenig weiter gelesen und es kam wirklich immer wieder darauf hinaus, dass man temporär mehr hat aber langfristig eben nicht durch das Nachzahlen.

Mir erschließt sich die Kombi 3/5 für den Durchschnittsmenschen bisher tatsächlich einfach nicht.

Wir hätten es jetzt nur für das Jahr so gemacht, in dem ich Elterngeld beziehe, aber wahrscheinlich wird es auch damit nichts und wir bleiben bei der soliden 4/4 wenn es soweit ist 😊