Wie viel Urlaub darf der AG vorgegeben?

Hallo.
Ich weiß, dass der AG gewissen Urlaub vorgeben kann, z.b. bei Betriebsurlaub um Weihnachten rum oder im Sommer / Ferienzeit.
Kurz zu meiner situation: ich arbeite im Vertriebsinnendienst in einer Firma mit 16 Mitarbeitern. Ich betreue dabei ein PLZ Gebiet in dem der 6.01.Feiertag ist und ein Großteil der Firmen die ich kontaktiere in der ersten Januarwoche Betriebsruhe hat. In meinem Bundesland wo ich angestellt bin, ist der 6.1. Kein Feiertag. Meine Firma hat also ab 2.1. Wieder normal geöffnet.
Ich habe dort Feb.2021 angefangen. Ursprünglich hieß es, ich muss die erste Januarwoche 2022 komplett Urlaub nehmen. Ein anderer Kollege den es auch betraf, der aber zusätzlich persönlich mit dem Chef befreundet ist, war damit nicht so einverstanden und handelte den Chef auf 2 Tage runter, an den übrigen 3 Tagen fand dann daraufhin eine Schulung statt.

Auf so eine Lösung würde ich mich für nächstes Jahr auch einlassen, zumal es meiner Meinung nach nicht so ist, dass ich keine anderen Aufgaben in der Zeit erledigen könnte bzw.auch nicht alle Firmen unerreichbar sind.
Kann der AG so eine Art Urlaub überhaupt vorgeben, da der ja nicht für alle AG gilt? Die anderen können ja über 100% ihres Urlaubes frei verfügen, auch im Verlauf des Jahres gibt es für andere Mitarbeiter die andere PLZ Gebiete betreuen nicht so eine Vorgabe.

Gibt es da eine rechtliche Grundlage?
Danke für eure Hilfe.

Ich würde jetzt auf jeden Fall erstmal die Füße still halten und solange der Chef nicht um die Ecke kommt mit "du musst die erste januarwoche Urlaub nehmen " , einfach am 2.1.auf arbeit marschieren oder wie seht ihr das?

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Eine rechtliche Grundlage für die Dauer von Betriebsferien gibt es nicht. Es gibt aber Urteile, nach denen es ok ist, wenn der AG 3/5 des Urlaubs auf Betriebsferien verwendet. Eine Woche wäre also durchaus vertretbar.
Aber: Wenn das nicht in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt ist, braucht der AG dringliche Gründe um Betriebsferien anzuordnen. Ob die Nichterreichbarkeit eines grossen Teils Deiner Kunden so ein Grund ist, wird vermutlich -wenn es hart auf hart kommt - in einem individuellen Prozess vor dem Arbeitsgericht festgestellt werden müssen. Ich denke auch nicht, dass Betriebsferien für alle AN eines Unternehmens gleichermaßen festgelegt sein müssen. Verschieden KiTas ein und desselben Trägers können z.B. unterschiedliche oder keine Schliesszeiten haben. Die Erzieherinnen werden deshalb unterschiedliche oder keine Betriebsferien haben.

Betriebsferien müssen mit genügend Vorlauf angekündigt werden. Wenn nix gesagt wird, ist es absolut richtig, am 02.01. zur Arbeit zu erscheinen.

Grüsse
BiDi

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Danke für deine ausführliche Antwort.
Der AG kann also auch nicht davon ausgehen, wenn es in einem Jahr mal so war mit der Woche Urlaub, dass ich es automatisch fürs nächste Jahr übernehme. Er muss es also jedes Jahr aufs neue direkt von mir verlangen?

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Ihr musstet doch letztes Jahr gar keine Woche Urlaub in dem besagtem Zeitraum nehmen. Auf was will der Chef sich also berufen?
Ansonsten muss es halt ersichtlich sein, dass im Zeitraum X Betriebsferien sind. Sei es durch Betriebsvereinbarung oder durch rechtzeitige Ankündigung.

Grüsse
BiDi

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