Hallo Ihr lieben,
ich befasse mich aktuell mit dem Thema Elterngeldantrag.
Ein paar Informationen vorab:
Ich arbeite Vollzeit und habe ein Einzelunternehmen (Kleinunternehmerregelung).
Ich werde mit Geburt 3 Jahre in Elternzeit gehen und hatte vor 1 Jahr Basiselterngeld zu beziehen. Während diesem einen Jahr werde ich mein Gewerbe ruhen lassen und nicht arbeiten/ Einnahmen generieren. Dh in meinem Fall ich bekomme die 1800€ Elterngeld pro Monat.
Mein Mann wird insgesamt 2 Monate in Elternzeit gehen und ansonsten voll weiter arbeiten. In diesen 2 Monaten würde er auch Elterngeld beziehen.
Insgesamt würden wir also auf die 14 Monate Elterngeldbezug kommen. Partnerschaftsbonus aufgrund von Teilzeit kommt für uns nicht in Frage.
Mein Chef zb stellt sich komplett quer mich wieder in Teilzeit zu beschäftigen (darf er aufgrund der Betriebsgröße etc auch) und hat zudem vor mich nach der Elternzeit zu kündigen. Dh die 3 Jahre nehme ich nur als "Kündigungsschutz" bis ich etwas anderes gefunden habe. Wegen Versicherung etc.
Nun meine Unklarheiten: Normalerweise reiche ich die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt ein, aber für mein Gewerbe werden doch die Einkünfte vom Vorjahr (also Kalenderjahr) herangezogen oder ? Welche Belege genau muss ich denn nun einreichen? Von beidem das Jahreseinkommen aus dem Vorjahr oder das der 12 Monate vor Geburt?
Zudem: Ich möchte mein Gewerbe wieder nach dem ersten Lebensjahr aufnehmen (Zustimmung des Arbeitgebers liegt vor. Ist im Vertrag verankert und auch nochmal schriftlich bestätigt worden). Der zeitliche Umfang darf hier aufgrund der Elternzeit die 32 Wochenstunden nicht überschreiten oder ?
Alternativ spiele ich gerade mit dem Gedanken das Gewerbe nach dem ersten Lebensjahr in Vollzeit auszuüben und meinen Angestelltenvertrag zu kündigen.
Ich hoffe, der lange Text macht halbwegs Sinn und mir kann jemand einen Rat geben.
Elterngeldbezug bei Mischeinkünften
Welche Belege du einreichen musst, weiß ich nicht.
Aber wie viele Stunden du in deinem Nebengewerbe arbeitest kann doch keiner kontrollieren oder? Das würde ich total entspannt sehen.
Mein Mann arbeitet angestellt undbist freiberuflich tätig. Ihm wurde gesagt das letzte steuerjahr zählt.
Da er wegen corona immer noch nicht wieder seinen vollen Lohn beziehen kann, dürfen wir da sogar Mobste ausklammern. Für ihn zählt das komplette Jahr 2019.
(Eventuell diese 2018, weil er 2019 elterngeld bezogen hat. Das müssen wir nochmal abklären)
Hi, du musst die Gehaltsabrechnungen vom Vorjahr der Geburt einreichen, wenn dein Baby in 2022 geboren wird, dann die Gehaltsnachweise von Januar bis Dezember 2021. Des Weiteren wird dein Steuerbescheid vom Vorjahr benötig und von deinem Mann. Wenn du den noch nicht hast, reicht es erstmal aus deine Einnahmen Überschuss Rechnung mitzugeben. Und bei mir wollten die wegen dem Mutterschaftsgeld noch die Gehaltsnachweise von dem Monat vor der Geburt und in dem Geburtsmonat. Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst, bei uns in Bayern kannst du den Elterngeldantrag online ausfüllen und dann wird dir eine Checkliste angezeigt was die genau von dir benötigen, die Dokumente kann man dann auch als PDF hochladen. Eventuell ist das in deinem Bundesland auch so.
Wegen dem Gewerbe, beachte dann die geltenden Grenzen (aktuell 22.000€ Umsatz im Jahr) zwecks Kleinunternehmerregelung. Wenn du drüber bist, musst du Steuer ausweisen und UVA‘s machen und ab 24.500€ kommt noch Gewerbesteuer dazu. Wenn du das alles nicht selbst kannst, brauchst du einen Steuerberater.
Ich würde an deiner Stelle nicht dein Angestelltenverhältnis während der EZ kündigen. Ich weiß nicht wie deine weitere Planung zwecks zweiten Kind ausschaut, solltest du jedoch ein zweites Kind während der EZ bekommen, hättest du nämlich wieder Anspruch auf dein Mutterschaftsgeld in Höhe von Kind 1. Du dürftest zwar während der Elternzeit nur 32 Stunden arbeiten, aber das lässt sich ja nicht kontrollieren. Und du hättest noch den Vorteil, bzgl. der Rente.
Und zu guter letzt, beachte auch das Thema Krankenversicherung.
VG
Du must den oder die Steuerbescheide einreichen. Bzw auch die nachreichen die in den elterngeldbezugszeitraum fällt.
Es wird definitiv angenommen! Dass der Gewinn wHrend des elterngeld Bezugs genauso hoch sein wird als vorher.
Daher rate ich dir zu EG plus und längerer Zeitrsum. Da darfst du dann mehr dazuverdienen bzw wird weniger abgezogen.
Nachdem elterngeld Bezug, musst du den Steuerbescheid von dem entsprechenden Jahr wo der Bezug endete auch noch einreichen. Dann wird alles kontrolliert bzw nachgerechnet und es kann dann eine Nachzahlung kommen aber auch Rückzahlung.
Ich halt weder der pv Anlage als selbstständig.
aber das wäre ja unfair für alle, die während der Elternzeit das Gewerbe ruhen lassen und somit keine Einnahmen haben. Bis zur Elternzeit hat man ja Einnahmen erwirtschaftet die dann angerechnet werden würden.
Beim Elterngeldantrag wird ja genau das auch abgefragt und man muss angeben, ob man während des Elterngeldbezuges plant Einnahmen zu generieren.