Hi!
Ich versuche meine derzeitige Situation einmal zu schildern... tut mir leid ,wenn es etwas länger werden könnte, aber ich kann kaum noch schlafen und brauche eure Meinung!
Also: ich bin in Elternzeit! Beziehe elterngeld plus über 2 jahre. Meine elternzeit läuft im juni aus. Mein wunsch ist es die elternzeit für ein jahr zu verlängern. (Wir wüschen uns zurzeit seit 10 monaten auch schon ein 2. kind, es klappt aber nicht :( ...) da ich mich mit dem gedanken überhaupt nicht anfreunden kann, mein kind im juni abzugeben möchte ich verlängern. Zufällig bin ich auf ein minijob gestoßen der super zu mir passen würde : abends medikamente ausliefern für 10 minuten bis 1 stunde pro tag. So könnte ich tagsüber die zeit mit meinem kind genießen und abends , wenn der papa da ist könnte ich nebenbei ein bisschen taschengeld verdienen... dafür brauche ich aber das okay von meinem jetzigen chef... der ist zurzeit im urlaub und ich versuche alle möglichkeiten ihn zu erreichen ... der junior sagt immer er weiß nicht wie so was läuft... er würde sich kümmern das der chef sich bei mir meldet... tut er aber nicht... ich brauche aber doch das okay von ihm sonst kann ich den minijob nicht unterschreiben... ich habe das gefühl, die wissen genau das ich deren okay brauche und mich deswegen versuchen abzuwimmeln und zu ignorieren...
Ich muss dazu sagen ich hatte schon immer riesen angst vor meinem chef er hat schon oft mein leben schwer gemacht und meine freundin hat deswegen schon freiwillig gekündigt...und ich habe uuuuuunglaublich angst ihm zu sagen das ich die elternzeit verlängern möchte... das er sauer ist und irgendwelche gründe und wege findet um mir wieder steine in den weg zu legen....
Natürlich habe ich mich schon erkundigt ubd mir wurde gesagt der darf den antrag auf elternzeit nicht ablehnen... aaaber ich kenne meinen chef... er würde alle hebel in bewegung setzen und versuchen mir das abzuschlagen... kann er das? Und kann er mir meinen minijob verbieten?
Elternzeit verlängern-minijob und riesen angst vor Chef!!!
Hallo.
Soweit mir bekannt ist, darf der Chef den ersten Antrag auf Elternzeit nicht ablehnen. Eine Verlängerung kann er betriebsbedingt ablehnen, wenn du wieder gebraucht wirst.
Zum Minijob muss er sein Okay geben. Eigentlich darf er es nur ablehnen, wenn es in der gleichen Branche wäre oder es mit deinen Arbeitszeiten nicht vereinbar ist.
Ich wünsche dir viel Erfolg beim Gespräch mit deinem Chef. Rücken durchdrücken. Du bist kein Bittsteller, sondern hast gute Gründe.
Ich arbeite im handwerk da werden natürlich immer arbeiter gesucht 🙈
Vielen dank erstmal für deine liebe antwort!
Er kann dir den minijob verbieten und auch die Verlängerung der elternzeit 🤷♀️ also musst du leider warten bis er wieder da ist oder doch kündigen, was im Hinblick darauf, dass ihr ein 2. Kind plant wohl nicht so schlau ist, wobei du im Handwerk sicherlich auch leicht was anderes bekommst.
Warum und auf welcher gesetzlichen Grundlage soll hier die Verlängerung der EZ verboten werden? Auch der Nebenjob kann nicht einfach untersagt werden... ausser der AG hat selber Bedarf für die gewünschten Arbietszeiten (TZ in EZ)
Das 3 Jahr Elternzeit kannst du ohne Zustimmung deines AG verlängern da du dich nur für die ersten 2 Jahre festlegen musstest. (Bindungsfrist 2 Jahre)
Einfach neu anmelden mit den bekannten Fristen. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq -> siehe Punkt Elternzeit verlängern.
Den Nebenjob sollte er dir genehmigen müssen wenn er dir in der gewünschten Zeit ( abends ) und dem Zeitraum keine Teilzeittätigkeit anbieten kann. Damit hat er dann kein Gründe zum Ablehnen....
„ der ist zurzeit im urlaub und ich versuche alle möglichkeiten ihn zu erreichen“
Immer wird sich beschwert, dass der AG den AN auch in seiner Freizeit kontaktiert, am Wochenende anruft und verlangt, dass im Urlaub Emails gecheckt werden. Anders herum muss der AG aber bitte sofort antworten, obwohl er im Urlaub ist. Das nur dazu.
Paragraph 15 ABS. 4 BEEG:
„ Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.“
Also: Ordnungsgemäßen Antrag stellen und hoffen, dass der Chef ihn nicht aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnt. Wenn du allerdings sagst, dass du abends zwischen 18:00 und 20:00 diese Tätigkeit ausführst, deine normalen Arbeitszeiten aber zwischen 8:00 und 17:00 liegen, sollte das keinen dringenden betrieblichen Grund darstellen…