Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit nach vielen Jahren als Tarifbeschäftigte verbeamtet zu werden.
Nun habe ich mich versucht schlau zu machen, wie es sich in dem Fall mit der VBL verhält.
Ich weiß, dass ich durch die vielen Jahre keine Auszahlung beantragen kann. Und dass sie bei der späteren Auszahlung der Pension in irgendeiner Form angerechnet wird. Ich werde recht knapp nicht an die 40 Jahre herankommen. Verliert sich die VBL in vollem Umfang in meiner späteren Pension, d.h. Rente + VBL + Rest Pension und damit hat der Dienstherr weniger Pension zu zahlen, obwohl ich all die Jahre einen nicht kleinen Betrag eingezahlt habe, d.h. es mir monatlich "gefehlt" hat?
Oder stockt dieser Betrag bis zum Höchstsatz von 71,.... auf?
Vielleicht weiß das ja jemand hier. Im Netz findet man nicht wirklich was dazu.
Danke :)
VBL und Verbeamtung
Ich kann es dir nicht genau sagen, da ich erst demnächst im öffentlichen Dienst anfange und dann VBL erhalte. Soweit ich aber gelesen habe, funktioniert die wie jede herkömmliche Betriebsrente. D.h. die wird dir zusätzlich neben deiner Pension/Rente usw. ausgezahlt.
Verrechnen dürfte man die eigentlich nicht, gerade wenn du einen Teil durch Gehaltsumwandlung gezahlt hast.
Wie lange hast du gearbeitet? Wie lange hast du studiert? Wie alt bist du? Welchen Beruf übst du aus?
Wenn du mindestens 5 Jahre als Angestellte gearbeitet hast bekommst du Pension und Rente parallel ausgezahlt. Alles unter 5 Jahren fällt einfach weg. Es sei denn du hast unter 2 Jahre gearbeitet, dann wird es nachträglich umgewandelt, falls du Lehrerin oder Juristin bist und nach dem Ref einen Aufschiebungsantrag gestellt hast. Es werden bei den 40 Dienstjahren aber auch noch Dinge wie dein Studium mit 3 Jahren angerechnet, die 40 Jahre sind also keine reine Arbeitszeit.
Soory, alles quatsch, VBL ist was anderes als die normale Rente, auf welche ich mich bezogen habe.
Ja, leider ;)
Wenn du nach vielen Jahren erst verbeamtet wirst, bekommst du eh nicht ansatzweise den Höchstsatz von 71% der letzten Bruttoendbezüge
Mh, nicht ansatzweise ist halt falsch. Genau genommen, komme ich auf 69.8 %, da mir alle die Jahre im öffentlichen Dienst angerechnet werden.
Okay, du hast so halb recht, angerechnet werden "sollen" Zeiten, sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt haben. Wenn das nichts damit zu tun hat, wird es nicht angerechnet.
Beispiel: Man arbeitet als Verwaltungsfachangestellter im öD, studiert nebenbei Lehramt und wird dann Lehrer und verbeamtet. Dann wird diese Zeit als Verwaltungsfachangestellter nicht angerechnet.
Hier ist das gut erklärt... der über den Höchstbetrag der Pension geht, die du bekommen würdest wärst du seit Beginn deines Arbeitsleben verbeamtet, wird auf die Pension angerechnet. Du hast also ggf max den Betrag den du als maximale Pension hättest. hast du inklusiove VBL-Rente weniger bleibt dir die ganze VBL-Rente. Wenn du aufgrund deiner Tätigkeit rückwirkend mehr Pension bekommst bist du dadurch ja schon priviligiert. Warum und wie genau ist hier gut erklärt: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/alles-ums-geld/themen/beitrag/ansicht/alles-ums-geld/gesetzliche-renten-koennen-auf-die-pension-eines-beamten-angerechnet-werden/details/anzeige/
Die VBL ist aber nicht die gesetzliche Rentenversicherung, sondern die Betriebsrente der Angestellten im öffentlichen Dienst.
Da dürfte etwas anderes gelten, insbesondere wenn der Mitarbeiter die VBL aus eigenen Geldern gespeist hat (Gehaltsumwandlung). Dann ist es nämlich nichts anderes als eine private Rentenversicherung "anderer Art", eben keine "öffentlichen Gelder" nach dem von dir zitierten Text.
@TE, du solltest das nochmal klären. Wenn du selbst einzahlst, sind es keine Gelder vom Staat.
Habe eben selbst gegoogelt und unten den Link der VBL gepostet. Freiwillig gezahlte Beiträge werden nicht angerechnet.
30 Sekunden Google:
https://www.vbl.de/de/%C3%84nderungen-in-der-besch%C3%A4ftigung?p_p_id=com_comundus_cookies_CookieBanner&p_p_lifecycle=1&p_p_state=normal&p_p_mode=view&_com_comundus_cookies_CookieBanner_javax.portlet.action=%2Fcookies%2Fupdate_settings
Dort der Download und dann Ziffer 1.4 freiwillige Beiträge werden nicht angerechnet, für die Pflichtbeiträge musst du dich bei deinem Dienstherrn erkundigen.
Die Seite kenne ich, danke dir. Hilft mir aber tatsächlich nicht weiter, da es sich nicht um freiwillige Beiträge handelt.
Und das ist ja genau der Punkt. Fängt man im öffentlichen Dienst an, muss man in die VBL oder ZVK einzahlen. Ohne wenn und aber. Das waren am Ende jetzt jeden Monat 30 Euro. Hätte ich diese "Pflichtversicherung" nicht, hätte ich 30 Euro mehr im Monat gehabt, bei meiner Pension später aber keine Einbußen gehabt. D.h. ich bekomme die gleiche Pension, mit oder ohne vorher in die VBL eingezahlt zu haben.
Und hier war ich auf der Suche nach der Antwort, ob das anders berechnet wird, da ich ja den Höchstsatz von 71,75 % gar nicht erreiche.
Wenn du die PDF-Datei gelesen hast, hast du doch sicher auch gelesen, dass du deinen Dienstherrn ansprechen sollst, ob das der Fall ist. Der kann dir 100% auch sagen, wie sich das berechnet.
Warum die Pension gekürzt wird, hat meine Vorposterin geschrieben und da muss ich dir ganz ehrlich sagen, dass das seine Berechtigung hat, wenn die Pension nicht in direkter Korrelation zu Dauer und Höhe der Einzahlung steht, jedenfalls nicht in dem Maße, wie es bei der Rentenversicherung der Fall wäre.
Sprich mit deinem Dienstherrn. Das ist allemal besser als in einem Internetforum zu fragen wo, wie du siehst, keiner Ahnung davon hat und alle nur raten. Auf die Angaben deines Dienstherrn kannst du dich verlassen, den Angaben, die du hier findest, nicht egal wie überzeugend derjenige das vorträgt.
Was ist VBL?
Das ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.