Vorgeburtlicher Steuerwechsel in der ss

Hat jemand während dem Mutterschutz vorgeburtlich die steuerklasse geändert und am Ende genausoviel mutterschutzgeld bekommen wie vor dem Wechsel ?

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Dein mutterschutzgeld errechnet sich so: https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/mutterschaftsgeld/wie-wird-der-zuschuss-zum-mutterschaftsgeld-berechnet-2037492

In der Theorie beeinflusst es dein Mutterschaftsgeld, dein AG muss es aber nicht berücksichtigen: "Gleichwohl hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 22.10.1986 – 5 AZR 733/85, DB 1987 S. 944 und Urteil vom 18.9.1991 – 5 AZR 581/90, DB 1992 S. 787) entschieden, dass der Arbeitgeber bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld einem Steuerklassentausch nicht zu folgen braucht, wenn die Änderung der Steuermerkmale ohne sachlichen Grund nur deshalb erfolgt ist, um den Nettoverdienst im Berechnungszeitraum zu erhöhen. Ein solches Ausnützen einer steuerlich zwar zulässigen Gestaltungsmöglichkeit ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts rechtsmissbräuchlich und daher unbeachtlich."

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