Ab wann Steuererklärung einreichen

Hallo, ich lese immer nur bis wann man seine Steuererklärung einreichen muss. Meine Frage wäre jetzt ab wann man seine Steuererklärung einreichen kann? Ab da wo ich mein Steuerbescheid durch den Arbeitgeber erhalten habe? Das passiert meistens schon Mitte Januar des nächsten Jahres. Mache es meistens mit wiso falls das noch eine Rolle spielt.

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Deine Steuererklärung kannst du ab dem 01.07. bis spätestens 31 Oktober für das Jahr 2022 abgeben. Ich nutze dafür im Elster. und da wird das Datum so angegeben. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

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Das bezieht sich auf die Grundsteuererklärung und nicht die Einkommenssteuererklärung.

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01.01 um 00:01 Uhr - theoretisch. Ab da ist die Elsterversion für das Steuerjahr - also das Vorjahr - freigeschaltet. Aber oft sind die Finanzämter noch nicht so weit (das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich). Bedeutet, Du kannst Deine Steuerklärung zwar abgeben, aber sie wird noch nicht bearbeitet.
Den jährlichen Steuerbescheid des AGs brauchst Du nicht unbedingt. Das ist i.d.R. nur die Zusammenrechnung der monatlichen Gehaltsbescheide, das kannst Du also selber machen. Vielleicht liegen die Bescheinigungen zur Vorausgefüllten Steuererklärung dem Finanzamt auch schon am 01.01. vor - das habe ich noch nie probiert. Ich gehöre zur 'letzten Drücker' Fraktion.

Grüsse
BiDi

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31. Oktober, sofern du abgabepflichtig bist und sie selbst machst.

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Das ist der späteste Zeitpunkt, nicht der früheste.

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Hast natürlich Recht, das meinte ich auch, aber die Fragestellerin hat ja gefragt, "Ab wann" - von daher war meine Antwort falsch.

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Ich mache das, wie du sagst, sobald ich alle Belege habe. Das ist ja nicht nur die Lohnsteuerbescheinigung, sondern auch Bescheinigungen über private Rentenversicherungen etc. Die kommen in der Regel im 1. Quartal, also bis Ende März und dann setze ich mich ein Wochenende Abends ran.
Wenn du nur auf die Lohnsteuerbescheinigung wartest und die im Januar kommt, kannst du es auch dann schon erledigen. Prinzipiell möglich ist es, sobald das vergangene Jahr abgeschlossen ist, also am 1.1. aber dann hast du die Bescheinigungen noch nicht.

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Hallo,
ich denke es sollten 2 Bedingungen erfüllt sein:
1.: Das Kalenderjahr muß vorüber sein, d.h. es geht also immer frühestens im Januar des Folgejahres.
2.: Du musst ALLE deine Unterlagen komplett haben. Bei mir ist das üblicherweise frühestens April der Fall, manchmal auch Mai.

Dazu kommt, dass das Finanzamt keineswegs im Januar bereits die Steuererklärungen bereits bearbeitet. Da sind ja noch nicht mal die ganzen Gesetzesänderungen in der Software berücksichtigt.

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Ich habe meine Steuererklärung immer im Januar fertig und schicke Sie Anfang Februar weg.
Ich habe mal diesbzgl mit dem Finanzamt gesprochen und da hieß es, dass vor März nicht mit der Bearbeitung angefangen wird. Insofern hilft es nur im Stapel recht weit vorn zu sein, ansonsten nix.

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Bis zum 28.2. habe Krankenkassen, Banken etc Zeit Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (wenn man die Erlaubnis dazu erteilt hat). Bis dahin können theoretisch auch noch Änderungen der Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden.
Daher bearbeiten die meisten Finanzämter die Erklärungen erst ab März, da viele Erklärungeb einfach nur das Rechenzentrum laufen und gar nicht in die Personalbearbeitung kommen.
Ab März kann man dich dann auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung, sprich der Abruf der Daten vom Finanzamt, relativ sicher sein das die Daten korrekt sind.

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Ich habe meine dies Jahr direkt Anfang Januar gemacht, da ich die Jahresabrechnung vom AG schon im September hatte und so alles fertig machen konnte.
Bearbeitet wird aber erst ab Ende März, so lag ich aber oben und Ende April kam schon der Bescheid 😉