Hei ihr Lieben,
Ich frage mich gerade ob es eine Möglichkeit gibt dass das Wochengeld nicht von den letzten 3 Monaten vor Mutterschutz sondern vom ganzen Kalenderjahr berechnet wird. Ich arbeite jedes Monat unterschiedlich und hatte um Frühling 40h gearbeitet und im Juni auch eine Bonuszahlung, weiters auch Nachtdienst und Bereitschaftsdienste die vor der Schwangerschaft bezahlt wurden (die darf ich ja jetzt nicht mehr machen)! Es macht daher natürlich einen großen finanziellen Unterschied Vielleicht hatte ja jemand eine ähnliche Situation? Alles Liebe
Wochengeldberechnung
Bonuszahlungen oder auch weihnachts- oder urlaubsgeld werden generell nicht berücksichtigt. Auch nicht bei der Berechnung von elterngeld.. traurig, aber wahr.
Die Nacht- und Bereitschaftsdienste müssen berücksichtigt werden, da du diese ja unschwanger gemacht hättest. Allerdings wird dabei ein genereller Aufschlag drauf gerechnet.
https://www.marburger-bund.de/niedersachsen/meldungen/schwangerschaft-verguetung-im-mutterschutz
Deine Personalabteilung hilft dir da bestimmt gern weiter.
Einfach zu sagen, nehmt die letzten 12 Monate wird nicht gehen, da es eindeutig gesetzlich geregelt ist, wie es zu berechnen ist.
Das Geld für die aufgrund des MuschG nicht mehr möglichen Dienste hätte Dir die ganze Schwangerschaft über gezahlt werden müssen. Maßgeblich für die Berechnung sind da die drei abgerechneten Monate vor Eintritt der Schwangerschaft (also rechnerisch 2+0).
Fordere das baldmöglichst nach, ich glaube, da kann man nur bis zu sechs Monate nachfordern.
Hallo!
Ich lese heraus das du aus Österreich kommst, oder?
Soweit ich weiß, gibt es nur die eine Berechnung des Wochengeldes. Die 3 Monate vorm MuSchu.
Du schreibst du hast im Frühling 40h gearbeitet. Wie arbeitest du jetzt? Bist du jetzt nur nich in Teilzeit?
In der Pflege kenne ich es in Ö so, dass die Nachtschicht nicht extra entlohnt wird, sondern eine andere Gewichtung der geleisteten Stunden gerechnet wird. Wenn man dann nur mehr Tagdienste macht, muss man halt auch 40 h arbeiten, bei einer Nachtschichten weniger, obwohl man das selbe Gehalt bekommt.
Ich würde dir empfehlen das mit der Arbeiterkammer zu besprechen. Die können dir sagen welche Möglichkeiten du hast, und ob deine finanziellen Einbußen rechtens sind.
LG