Hallo zusammen, ich bräuchte bitte eure Hilfe. Ich befinde mich in Elternzeit und habe noch fast 20 Tage Resturlaub aus meiner Vollzeit Tätigkeit übrig. Nun habe ich mit meinem Vorgesetzten gesprochen bzgl. Teilzeit in Elternzeit. Er war der Meinung oder in der Hoffnung, dass ich meinen Resturlaub während der Teilzeit abbaue. Ich möchte das jedoch nicht, da der Urlaub in Vollzeit erworben wurde. Ich habe immer gelesen, dass der Resturlaub nicht verfällt und bis zum Ende des Folgejahrs nach der Elternzeit genommen werden kann. Aber gilt das auch wenn man in Teilzeit während der Elternzeit arbeitet?
Vielen Dank schon mal vorab
Resturlaub von vor der Elternzeit
Natürlich gilt das auch, wenn du in Elternzeit arbeitest. Du befindest dich ja noch in Elternzeit. Zudem erwirbst du neuen Urlaubsanspruch.
Hallo, leider gibt es hierzu eine neue Rechtssprechung von der ich auch erst erfahren habe, als es quasi schon zu spät war. Hatte hier aber einen kulanten Arbeitgeber.
Wenn du in Rahmen der Elternzeit in teilzeit arbeitest musst den den Urlaub von vor/während MuSchu nehmen, sonst verfällt er zum nächsten 31.3..
Was aber wichtig ist, die Urlaubstage müssen dir als Vollzeit vergütet werden. D.h. du bekommst für diese Tage soviel Gehalt wie als wenn du Vollzeit arbeiten würdest.
Hier noch der Auszug mit Link dazu:
"Achtung:
Das Bundeselterngeldgesetz schützt dich nicht mehr vor dem Verfall deiner Urlaubsansprüche, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Du stellst dem Arbeitgeber deine (reduzierte) Arbeitskraft zur Verfügung und kannst ganz regulär Urlaub nehmen. Das bedeutet, der Resturlaub verfällt spätestens am 31.03. des Folgejahres, wenn der Arbeitgeber dich klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub verfallen wird (LAG Köln, Urteil vom 09.04.2019 – 4 Sa 242/18)."
Zu finden ist das auf folgernder Seite unter Beispiel 2.
https://www.elterngeld.de/elternzeit-urlaub/#gref
Wo genau gibt es einen Verweis auf Elternzeit in diesem Urteil?
Ich arbeite auch teilzeit in Elternzeit und hatte 20 Urlaubstage über. Diese hab ich jetzt genommen und die Differenz zwischen Voll- auf Teilzeit bekomm ich diesen Monat ausgezahlt.