Vertragsstrafe umgehen

Mein Mann hat eine neue Arbeitsstelle in Aussicht wo er deutlich mehr Gehalt bekommt und raus aus dem Schichtsystem wäre.

Riesen Chance.

Ich habe bereits einen AV unterschrieben zum 01.11 wo ich in Schicht gegen ihn arbeiten würde.

Dies kann ich nun nicht mehr, wenn er aus dem Schichtsystem raus ist. Wir haben 2 kleine Kinder.

Nun steht in meinem Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe von über 2000€. Wo soll ich die gerade hernehmen bei den Preisen?

Ich kann den Job nicht antreten. Hätte auch schon einen neuen in Aussicht wo ich arbeiten könnte.

Wie kann man so eine Strafe umgehen? Wäre ja blödsinnig einen Tag zu kommen und direkt zu kündigen?

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Wenn dein Mann die Stelle in Aussicht hat, kann er im Dezember starten? So könntest du im November starten und nach ein paar Tagen kündigen. Die Vertragsstrafe sollte dann nicht mehr greifen, weil du die Stelle angetreten hast. Dafür, dass man den Job testet, ist ja die Probezeit da. Du wirst die Vertragsklauseln mMn erfüllt haben. Das heisst du begehst keinen Vertragsbruch und kündigdt ordentlich gemäss Vertrag.
Wenn dein Mann unbedingt direkt im November starten müsste, organisiert für eine kurze Zeit (eben die paar Tage oder eine Woche) eine Betreuung für eure Kids.

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Ja ich würde bei dem Job allerdings Firmenwagen, aufwendige Einarbeitung usw bekommen.

Ich überlege einfach ehrlich zu sein und um einen Aufhebungsvertrag zu bitten und zu sagen, dass ich sonst keine Möglichkeit habe außer in der Probezeit zu kündigen, was ja auch blöd für AG ist wegen Einarbeitung usw.

Oder schieße ich mir mit der Ehrlichkeit dann kann Bein und sie können mir einen Strick draus drehen wenn ich von vornerein sage, dass ich ab ersten Tag kündigen werde?

Mir tut das nur leid, weil es für beide Seiten ja total verschwendete Zeit wäre wenn ich überhaupt antrete

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"Oder schieße ich mir mit der Ehrlichkeit dann kann Bein und sie können mir einen Strick draus drehen wenn ich von vornerein sage, dass ich ab ersten Tag kündigen werde?"

Wenn dein neuer Arbeitgeber ein A**** ist, dann wahrscheinlich. 🙄

Ich würde den Job antreten und nach ein oder zwei Wochen kündigen. Da kannst du ja dann sagen, dass der Job doch nicht das ist, was du dir vorgestellt hast. Sch**ß auf Einarbeitung und Firmenwagen - in der Probezeit muss der Arbeitgeber damit rechnen, dass der Mitarbeiter kündigt. Unsere Bauleiter bekommen zum Beispiel auch erst ab dem dritten Monat einen Firmenwagen.
Dann kannst du immer noch um einen Aufhebungsvertrag bitten.

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Wann greift diese Vertragsstrafe?
Wie sicher ist die Jobzusage bei deinem Mann?

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Der AG wartet nur noch auf Unterschrift.

Die Strafe gilt bei nicht antreten.

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Siehe unten

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Ist in Deinem Vertrag eine Probezeit vereinbart? Dann hast Du in der vermutlich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Wenn Du gleich am ersten Tag wieder kündigst, bist Du den Job am 15.11. wieder los. Entweder Dein Mann tritt den neuen Job erst am 15.11. an oder Ihr überbrückt die Betreuungszeit mit Freunden / Verwandten.

>> Wäre ja blödsinnig einen Tag zu kommen und direkt zu kündigen? <<
Nein, das ist die einzige Option ohne Vertragsstrafe 'rauszukommen.

Grüsse
BiDi

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Ich überlege tatsächlich die Karten Einfach auf den Tisch zu legen und sagen das ich um einen Aufhebungsvertrag bitte. Da wäre ja dann keine Strafe fällig oder?

Ich würde einfach mitteilen, dass ich sonst am ersten Tag kündigen müsste und das ja blödsinnig wäre zwecks Zeit und Kosten für die Einarbeitung.

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Wieso machst du dich hier denn verrückt? Ggf. sollte dein Mann sich auch einfach einen anderen Job suchen

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Ich verdiene nichtmal die Hälfte von ihm, dass wäre ziemlich blöd 😅

Mir ist sowas einfach ziemlich unangenehm und ich möchte niemanden vor den Kopf stoßen. Aber im Endeffekt würde der AG mich ja auch ohne zu zucken kündigen wenn was wäre.

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Du scheibst der AG wartet noch auf Unterschrift also hast du noch nicht unterschrieben?
Dann besteht auch kein Vertrag und es gibt keine Strafe.
Dann kannst du doch offen sagen wie es ist?

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Ich glaube das war auf den Mann bezogen? Dann sorry für das Missverständnis

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Die Klausel ist unwirksam wenn das der gesamte Text in deinem Ausschnitt dazu ist.

Kann dir jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht übrigens in der Erstberatung sagen, die max. 190 Euro plus MwSt kosten darf, was sich in diesem Fall lohnt auszugeben.

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Hallo,

okay danke! Aber warum? Im Internet steht eine Strafe ist rechtens und der AG darf das verlangen. Im Abschnitt Kündigung steht auch noch, dass ich nicht vor arbeitsantritt kündigen darf, sondern dass die Kündigung erst ab dem Tag gilt wo der Vertrag beginnt.

Habe eine Rechtschutzversicherung könnte da morgen mal anrufen.

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Aber maximal so viel, wie du in der Zeit bis zur gesetzlichen Kündigungsfrist brutto verdienen wurdest. Das ist in der Probezeit maximal das Gehalt von zwei Wochen. Da das nicht drin steht, ist die gesamte Regelung unwirksam.

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