Elternzeit / erziehungsjahr wirrwarr

Guten Morgen
Uchvhbe heute das Zeugnis für den AG bekommen ! Die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Meinem Arbeitgeber habe ich diesen übergeben!
ET ist 12.11.
ich möchte 1 Jahr in Elternzeit gehen

Ab wann gilt das Jahr? Ab Geburt? Oder erst ab 8 Wochen danach? Muss ich somit am 13.11.23 wieder zur Arbeit erscheinen ? Oder erst 7.1.24?
Ich sehe da noch nicht so durch 😜
Lg

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Bei einem Jahr Elternzeit ist in der Regel der 1. Geburtstag des Kindes der erste Arbeitstag 😉

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Ok ☺️ danke dann bekomme ich „nur“ 10 Monate Basiselterngeld! Richtig ? Da das Mutterschaftsurlaub nach der Geburt mit angerechnet wird richtig?

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Ja 10 Monate und den Rest der 2 Monate wo ja nicht ganz die 8 Wochen Mutterschutzgeld reichen. (Sollte das Kind genau an ET kommen)
Alles nicht so einfach 😬befasse mich ja jetzt schon das dritte mal damit und jedes Mal ne andere Kombi, glaube ich kenne mich jetzt endlich einigermaßen aus

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Deine Fragen wurden ja bereits beantwortet. Denk dran, die Bescheinigung auch bei der Krankenkasse (bei gesetzlich Versicherten) einzureichen, da sie einen Teil des MuSchu-Geldes zahlen.

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Lieben Dank , das habe ich soeben auch erledigt !danke

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Elternzeit kannst du nehmen, so lang du möchtest. Viele nehmen sie bis zum Geburtstag (1., 2. oder 3.), aber so wie ich es verstanden habe, stehen dir insgesamt 3 Jahre zu, wieviel du nimmst, ist dir überlassen.

Ich werde bei Kind 2 vermutlich 25 Monate nehmen, also einen Monat nach dem 2. Geburtstag wieder starten.

Das Elterngeld dagegen ist an Lebensmonate gekoppelt. Nimmst du das Basis EG, steht es dir bis zum 1. Geburtstag zu. Allerdings wird das Mutterschaftsgeld angerechnet, also Monat 1+2 bekommst du nichts und dann 10 Monate EG :)

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Wenn Du nach einem Jahr nicht wieder Vollzeit arbeiten möchtest, solltest Du mindestens zwei Jahre Elternzeit anmelden. Dann kannst Du zu einem Zeitpunkt, der für Euch passt (Stichwort Betreuung) in Teilzeit in Elternzeit wieder einsteigen, hast aber im Anschluss wieder Anspruch auf Deinen ursprünglichen Arbeitsvertrag. Und wenn Kind zwei während der Elternzeit für Kind eins kommt, kannst Du die Elternzeit beenden und hast im Mutterschutz Anspruch auf die Zuschüsse vom Arbeitgeber in voller Höhe.