Musikschule schließt - Guthaben vorhanden

Hallo in die Runde,

Unsere Tochter hat lange Jahre eine private Musikschule besucht. Irgendwann hat sie nicht mehr so große Lust auf ihr Instrument gehabt und ein neues Hobby angefangen. Wir haben damals die halbjährliche Kündigungsfrist verpasst, konnten uns aber mit der Schulleitung darauf einigen, dass wir bis zum regulären Vertragsende bezahlen und die Unterrichtszeit gutgeschrieben wird und dann irgendwann mal bei erneuten Interesse genutzt werden kann. Das fand ich sehr kulant und richtig gut.

Nun schließt die Musikschule. Nicht aus wirtschaftliche Gründen; das Gebäude ist alt und soll abgerissen werden. Die Mietverträge wurden gekündigt, betroffen sind auch eine Reinigung und ein Schreibwarenladen. Die machen alle zu.
Es gibt eine weitere Zweigstelle der Musikschule, die in der Nachbarstadt liegt. Die Entfernung beträgt 15km, mit dem Auto sind es 30 Minuten Fahrzeit pro Strecke, mit dem Bus 1 Stunde und 15 Minuten laut Routenplaner. Eine Unterrichtseinheit dauert 30 Minuten, mal so als Vergleich. Unterrichtsort ist laut Vertrag unsere Stadt und nicht die andere Zweigstelle.

Kann ich in so einem Fall auf eine Auszahlung des Guthabens bestehen?

Viele Grüße
lilavogel

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Nachdem das Guthaben nur aufgrund der Kulanz der Schule vorhanden ist, würde ich von der Einforderung absehen.
IHR habt die Kündigung ja versäumt. Die Schule trifft doch keine Schuld.

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Hallo,

Ja, war unsere Schuld. Ich dachte einfach, dass wir die Leistung bezahlt haben, aber nicht mehr abrufen werden. Und weil es knapp 600€ Guthaben sind. Aber du hast recht.

Viele Grüße
lilavogel

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In dem Fall käme ich nicht auf die Idee das Guthaben einzufordern(sofern überhaupt möglich).
Ich würde aber informieren, dass ich auf mein Guthaben verzichte und es ggf falls vorhanden in den Förderverein überführen zur Förderung von Kindern, für die die regulären Gebühren nicht möglich sind.

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Hallo,

Ich komme nur darauf, weil es Guthaben im Wert von knapp 600€ ist und mit der Schließung irgendwo klar ist, dass wir das nicht in Anspruch nehmen. Aber die Höhe spielt eigentlich keine Rolle und du und wie auch deine Vorschreiberin habt recht.

Viele Grüße
lilavogel