Hallo,
also ich bin in Elternzeit und wieder schwanger. Ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht, ein Jahr ist davon vorbei. Ich bin jetzt wieder schwanger.
Eine Freundin sagte mir, wenn ich eh Beschäftigungsverbot bekäme (vom Arzt), dann könne ich die Elternzeit vorzeitig beenden um das Gehalt wieder zu erhalten. Wenn ich das BV durch den Arzt bekäme, dann müsse die Krankenkasse die Kosten übernehmen und dem Unternehmen schadet das nicht.
Ich zweifle selber "aus moralischen" Gründen an der Echtheit dieser Aussage, aber wenn man das googelt gibt es durchaus auch Beiträge in die Richtung, dass das zulässig ist.
Kann jemand mit Bestimmtheit sagen, ob das rechtlich erlaubt/ möglich ist?
Möchte mich in der Personalabteilung nicht blamieren mit so einer Frage ohne sicher zu sein dass das geht. Hat das jemand schon so gemacht?
Dass man für den Mutterschutz die EZ beenden darf, das weiß ich.
Elternzeit vorzeitig beenden für Beschäftigungsverbot?
Nein, das geht nicht.
Okay danke das dachte ich mir schon. Wäre auch zu schön um wahr zu sein.
Nein, das ist nicht zulässig.
Zur Info:
>>>Wenn ich das BV durch den Arzt bekäme, dann müsse die Krankenkasse die Kosten übernehmen und dem Unternehmen schadet das nicht.<<<
Egal, wer das BV ausspricht (AG oder Arzt), das Gehalt wird dann aus der Umlage 2 gezahlt, nicht von der Krankenkasse.
"Egal, wer das BV ausspricht (AG oder Arzt), das Gehalt wird dann aus der Umlage 2 gezahlt, nicht von der Krankenkasse."
Der Arbeitgeber zahlt das normale Gehalt an die Mitarbeiterin und bekommt es von der Krankenkasse der Mitarbeiterin erstattet. Also eigentlich zahlt schon die Krankenkasse, aber eben nicht direkt an die Versicherte.
Gibt es für die Aussage, dass die Elternzeit nicht vorzeitig beendet werden kann, um dann ins BV zu gehen, eine rechtliche Grundlage? Würde mich stark interessieren, da ich selbst im Personalwesen tätig bin und es mir möglicherweise bei der ein oder anderen Mitarbeiterin nützlich sein könnte.
Ja das geht schon, aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Wir haben bei uns auf der Arbeit einige Fälle, in denen es so gehandhabt wurde, gerade im Erzieherinnen-Bereich. Diese kommen regelmäßig ins BV.
>>>Diese kommen regelmäßig ins BV.<<<
Aber doch nicht, wenn sie noch in Elternzeit sind ?
Natürlich nicht. Deswegen beenden sie ja die Elternzeit und würden REIN THEORETISCH am dem Folgetag die Arbeit wieder aufnehmen. Da sie dann aber die neue Schwangerschaft mitteilen, kommen sie ins vorläufige Beschäftigungsverbot und danach zu 95% aufgrund Immunstatus bzw jetzt auch Corona ins Beschäftigungsverbot.
„aber wenn man das googelt gibt es durchaus auch Beiträge in die Richtung, dass das zulässig ist.“
Du kannst deine Elternzeit lediglich vorzeitig zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dabei ist unabhängig, ob du ein BV hättest oder nicht.
Also meine Freundin ist in der Pflege tätig und ihr Arbeitgeber war einverstanden. Es kostet ihm ja nichts. Meine Freundin hat da kein Unrechtsbewusstsein weil dieses Verfahren durch die Personalabteilung "unterstützt" wurde. Wenn beide Seiten einverstanden sind dann wäre es okay.
Ich weiß nicht wer da im Zweifelsfall als der "Betrüger" rausgeht zb vor Gericht. Ist es also eine Straftat oder eine Grauzone?
Natürlich kostet es den Arbeitgeber was. Der Urlaubsanspruch, der im BV entsteht, wird nicht von der Umlage abgedeckt.
Warum solltest du pauschal ein Bv bekommen?
Die Ez vorzeitig beenden geht nicht.
Ich bekomme ein BV weil ich eine Risikoschwangerschaft habe aus leider vielen Gründen. Aber das ist auch nicht Diskussionsthema.
Grundsätzlich lässt sich sehr wohl die Elternzeit vorzeitig beenden wenn beide Parteien (AG und AN) einverstanden sind.
Bei einer anderen Freundin ist es so gelaufen: die Oma hat 2 Tage die Woche aufs Kind aufgepasst und sie konnte doch schon eher wieder arbeiten. Alle waren glücklich. Dann ist sie kurz drauf wieder schwanger geworden und ging ins BV. Dazwischen hat sie aber 2 Monate gearbeitet. Da sagt keiner was.
Es geht ja bei mir darum dazwischen gar nicht zu arbeiten. Also Grauzone oder gesetzlich verboten?
Lt BEEG kann die Elternzeit vorzeitig beendet werden wenn beide Parteien damit einverstanden sind. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Absatz (3) Satz 1
Wird dann die Schwangerschaft verkündet und ein BV greift dann muss der AG zahlen.
Laut AAG muss die Krankenkasse aus der Umlageaufwendung die Kosten erstatten.
Es könnte aber sein dass die Krankenkasse bei einer Prüfung die Gestattung des vorzeitigen Beendigen der Elternzeit mit beidseitiger Kenntnis der Schwangerschaft und des wahrscheinlich im Raum stehende BV als rechtsmissbräuchlich sieht und die Erstattung ablehnt oder zurückfordert.
Daher ist es eine Grauzone....
Das Risiko liegt bei solch einer Aktion daher beim AG....
Da es eine Grauzone ist und das evtl geprüft wird, möchten die meisten AG nichts in der Art machen, was auch verständlich ist und mal ehrlich, ich persönlich finde das voll daneben!
Was erlaubt wäre, du reichst einen Antrag auf Teilzeit in EZ ein mit 30 bzw. 32 Stunden. Und am 1. Tag sagst du, dass du Schwanger bist und reichst dein BV ein. Das es nicht gut beim Arbeitgeber ankommen wird, ist klar. Ich würde es zwar nicht machen, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.