Generelles Beschäftigungsverbot, mit Homeoffice

Ich habe ein g. Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Meine Frage ist muss ich mein Urlaub trotzdem antreten?
Oder kann ich es bis nach der Geburt sammeln?

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Nein, der Urlaub bleibt dir erhalten

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Nun steht beim generellen BV mit bürotätigkeit (allein!) aka Homeoffice an.
Und da bleibt der gelegte Urlaub einen trotzdem „erhalten“

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Jetzt verstehe ich nicht mehr ob du im BV bist also nicht mehr arbeitest, dann bleibt dein Urlaub erhalten. Wenn dein Arbeitsplatz aber musch konform verlegt wurde, arbeitest du noch nur halt im homeoffice, musst den Urlaub nehmen.

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Was meinst du mit homeoffice? Hat dein AG dir sozusagen andere Aufgaben zugeteilt? Dann bist du ja nicht im BV sondern hast einfach andere Aufgaben, die halt Muschu konform sind.

Dann musst du dein Urlaub natürlich nehmen wie gelegt oder halt mit deinem AG darüber sprechen.

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Ich verstehe das auch nicht ganz. Beschäftigungsverbot bedeutet, dass Du nicht mehr beschäftigt werden kannst. Homeoffice bedeutet, das Du von zuhause arbeitest. Das ist aber kein Beschäftigungsverbot.
Was denn nun?

Grüsse
BiDi

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Bisschen besser erklären wäre toll