Ihr Lieben,
ich bin verzeifelt. Unser Kind muss privat versichert werden. Ich werde in Zukunft zuhause bleiben wenn das Kind erkrankt. Nur wie geht das? Ich weiß, dass wir keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, aber was ist mit Kinderkrankentage generell? Es muss doch für mich als Mama Möglichkeiten geben, dass ich mit der kleinen Zuhause bleiben kann (außer Urlaubstage zu nehmen, was sowieso kaum möglich ist bei Teilzeitjob) ?! Bitte um Hilfe!!
Kind privat- Mutter gesetzlich versichert
Soweit ich weiß, muss dein Arbeitgeber dich freistellen, wenn dein Kind krank ist.
Du bekommst nur kein Kinderkrankengeld.
Ob generell sogar eine Lohnfortzahlung besteht, wenn dein Kind nur wenige Tage krank ist, kannst du im Zweifelsfall evtl in eurem Tarifvertrag nachschauen.
Ich hatte z.b. schon einen Arbeitgeber, bei dem ich bis zu zwei Tage fehlen durfte ohne Attest. Egal, ob ich krank war oder das Kind. Der nächste AG bestand darauf, dass ich bei Krankheit des Kindes ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest bringe und diese Tage wurden dann vom Gehalt abgezogen. Ich musste dann sehen, dass ich wenigstens das Krankengeld von der Krankenkasse bekomme, das würdest Du dann halt nicht kriegen.
Welche Version richtig war, habe ich nie recherchiert. (Es war nämlich theoretisch derselbe AG, nur ein anderer Standort).
Außerdem gibt es i.d.R. die Möglichkeit, dein Kind freiwillig gesetzlich zu versichern. Das kostet dann halt extra, das wird sich "nur" für Kinderkrankengeld normalerweise nicht lohnen - außer, es tritt eine langfristige Erkrankung auf.
LG
Bist du denn gesetzlich und das Kind privat?
Ich bin gesetzlich, mein Kind allerdings auch.
Aber so wie ich es verstehe, sind es zwei Dinge, die eigentlich gar nicht zusammen hängen:
Mein Arbeitgeber stellt mich frei.
Von der Krankenkasse bekomme ich Kinderkrankengeld.
Ob ich dieses Kinderkrankengeld dann wirklich bekomme interessiert ja den Arbeitgeber nicht...
Entweder Überstunden oder unbezahlt. Ich hab's auch durch.
Unbezahlter Urlaub? Bei so wenigen Urlaubstage bei Teilzeitjob? Wir haben schon ein schulpflichtiges Kind wo man seine Urlaubstage ganz gebau planen muss.
Also kein Geld ist klar, aber man ist doch trotzdem Mutter und eine Fürsorgepflicht wenn das Kind krank ist?!
In Teilzeit hast Du den gleichen Urlaubsanspruch wie in Vollzeit. Wenn Du Deine Arbeitszeit auf weniger Tage verteilst, natürlich entsprechend runter gerechnet. Aber an den Tagen, an denen Du regulär nicht arbeitest, brauchst Du halt auch keinen Urlaub nehmen.
Noch was:
Du schreibst, dass du wg Teilzeit nur wenig Urlaubstage hast.
Das heißt aber doch, dass du gar nicht an jedem Tag arbeitest. Also brauchst du auch nicht an jedem Tag Urlaub/Krankschreibung.
Natürlich ist man mit weniger Urlaubstagen unflexibler.
Aber man braucht eben auch nicht oft frei.
Ich habe z.b. an zwei Vormittagen gearbeitet. An einem davon konnte mein Mann im Krankheitsfall das Kind hüten, an dem anderen brauchte ich gelegentlich Kindkrank-Tage. Das war schon mal nicht oft.
Und dann kam noch dazu, dass ich die eigentlich nur brauchte, wenn das Kind wirklich exakt in der Nacht vor diesem Tag erkrankt ist. Wurde es einige Tage vorher krank, hatte es mich bis dahin meist sowieso angesteckt... Und dann war ich im Zweifelsfall selbst krank.
Vielleicht kannst du bei 2-3 Arbeitstagen pro Woche auch tauschen? Arbeitstage vorarbeiten oder nachholen?
LG
Liebe TE,
warum muss dein Kind privat versichert werden? Ist dein Mann Beamter oder selbständig bzw. privat versichert weil er über den Bemessungssatz verdient und günstiger privatversichert ist.
Meine beiden Kinder waren über meinen Mann gesetzlich krankenversichert, weil er mehr verdient hatte als ich (bin Bundesbeamtin). Habe aber trotzdem Sonderurlaub zu Betreuung eines kranken Kindes bekommen, auch wenn auf dem Attest die gesetzliche Krankenversicherung des Kindes stand.
LG Hinzwife
Hallöchen,
ja mein Mann ist Beamter und über der Bemessungsgrenze. Aber er bleibt nicht zuhause da er eine Position hat, wo er wirklich nicht fehlen kann. Und wir haben uns geeinigt das ich auch erstmal zuhause bleibe und im Krankheitsfall bei dem Kind bleibe. Aber anscheinend ist das wohl unmöglich bei mir als gesetzlich versicherte wenn das Kind privat ist....
Doch du kannst jederzeit zur Kinderbetreuung im Krankheitsfall zu Hause bleiben. Dafür muss dich dein Arbeitgeber unbezahlt freistellen (das hat nichts mit deinem Urlaub oder Sonderurlaub zu tun).
Die Krankenkasse deines Kindes zahlt dir halt nur kein Kinderkrankengeld wenn diese Leistung nicht versichert ist.
Es greifen dann BGB §616 oder bei mehr als fünf Tagen § 45 Abs. 3 SGB V unabhängig ob Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht. Wenn dein AG die Entgeltfortzahlung des BGB §616 nicht ausgeschlossen hat oder per Tarifvertrag ausgeschlossen ist, wird sogar dein Gehalt weiter gezahlt.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kind-krank-was-jetzt-bei-der-arbeit-wichtig-ist/#krankengeld
Ich bin gesetzlich, mein Kind privat versichert.
Man kann Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder sich unbezahlt freistellen lassen. Wurde ja schon genannt.
Ich arbeite nur an 4 Tagen pro Woche. Wenn mein Kind krank ist, tausche ich meine Arbeitstage. Also wenn es z.b. Montags krank ist, dann nehme ich da frei und arbeite stattdessen am Freitag, an dem ich eigentlich frei hätte. Das müsste bei Dir doch dann auch so gehen, wenn Du auch Teilzeit arbeitest (und schreibst, Du hast nur wenige Urlaubstage).
Mal davon abgesehen: warum kann Dein Mann nicht zumindest einen Teil der Krankheitstage des Kindes abdecken? So machen wir es dann nämlich auch immer. Mein Mann bekommt als Beamter von seinem AG 10 kindkrank-Tage im Jahr und die nimmt er auch. Also meistens teilen wir uns die Krankheit des Kindes: er nimmt 1-2 Kindkrank-Tage, 1-2 Tage decke ich ab mit Überstunden abbauen, Tage tauschen, etc.
Bisher war es bei uns übrigens (leider) oft so, dass mein Kind was aus der Kita angeschleppt hat und ich mich prompt bei ihr angesteckt habe. Heißt also, dass ich mich dann selbst beim Hausarzt krankschreiben lassen ließ und dann auch nicht gearbeitet habe. Ist zwar auch ätzend, wenn man selbst nicht fit ist, das kranke Kind betreuen zu müssen, aber immerhin musste ich nicht auch noch mit der Arbeit jonglieren.
"Unser Kind muss privat versichert werden."
Muss nicht.
"Ich werde in Zukunft zuhause bleiben wenn das Kind erkrankt"
Warum nicht auch der Vater?
"Ich weiß, dass wir keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben"
Genau, Kindkranktage hingegen schon. Bleibst halt unbezahlt zu hause.
hallo,
ja das ist ein problem, kennen wir auch von freunden.
du wirst das mit deinem AG besprechen müssen. bei meiner freundin ist es so, dass sie ein überstundenkonto hat und sie, wenn das kind krank ist, diese nehmen muss. der arbeitgeber ist nicht bereit, sie so freizustellen. auch nicht, ohne bezahlung. ein anspruch auf eine freistellung und bezahlung besteht nicht.
Natürlich besteht ein Anspruch auf Freistellung wenn das betreuungspflichtige Kind erkrankt ist. BGB §616 und § 45 SGB V regeln das je nach Konstellation.
https://www.haufe.de/personal/entgelt/erkrankung-eines-kindes/krankes-kind-freistellung-und-entgeltfortzahlung_78_523258.html
Im Fall der TE hat sie Anspruch nach BGB §616 auf Freistellung und keinen Anspruch nach §45 SGB V auf Kinderkrankengeld. Die Lohnfortzahlung im Falle des BGB §616 kann der AG vertraglich(Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausschliessen, aber ändert nichts am prinzipiellen Freistellungsanspruch.