Erbe Enkelkinder - getrennte Eltern

Guten Morgen.

Ich hoffe, mir kann jemand mit meiner Frage weiterhelfen.

Kurz zur Vorgeschichte:
Mein Ex-Mann und ich sind seit 2017 geschieden. Haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Er hat noch eine Schwester, die zwei volljährige Kinder hat. Unsere zwei sind 13 und 11. Sie leben bei mir und sehen ihren Vater nur ca 1 - 2 Mal im Jahr, weil ihm die Fahrtkosten zu teuer sind. Er ist wieder zu seiner Mutter gezogen, hat also die Distanz geschaffen.
Seine Mutter ist 77 und gesundheitlich leider schon arg angeschlagen.

Wenn sie verstirbt und mein Ex-Mann schlägt das Erbe aus, dann würden die Enkel nachrücken. Ich lasse jetzt mal die Seite der Schwester unberücksichtigt bzw mit der Annahme, dass dort alle auch ausschlagen. Mir geht es nämlich nur um unsere minderjährigen Kinder.
Für die müssten wir als Sorgeberechtigten die Annahme bzw Ausschlagung erklären.

Jetzt meine Fragen:
Kann der Vater die Annahme für die beiden ohne meine Zustimmung erklären? Auch wenn er für sich ausgeschlagen hat? Sozusagen er pickt sich dann noch die Rosinen raus, weil er ja auch vermögenssorgeberechtigt ist und lässt die Schulden den Kindern?
Ich habe aufgrund von knapp 700km Distanz keinen Einblick und würde für die beiden ausschlagen. Die Ex-Schwiegermutter hat ein zugemülltes 2-Familienhaus mit Ladenfläche.
Wenn wir uns nicht einigen könnten, an wen müsste man sich wenden? Und hätte er da Chancen, seine Annahmeerklärung für die Kinder durchzusetzen, wenn er für sich ausgeschlagen hat?
Und wann begänne die 6-Wochenfrist zu laufen? Könnte er sozusagen für die Kinder annehmen ohne dass ich von dem Erbfall Kenntnis habe?

In finanziellen Dingen ist mein Ex-Mann leider sehr egoistisch und auf eigenen Vorteil bezogen eingestellt.

Vielen Dank fürs Lesen.

Annahme geht...

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Hi! Ein Erbe nimmt man nicht aktiv an, ein Erbe geht über. Will man das Erbe nicht annehmen, dann muss man es innerhalb der 6-Wochen Frist ausschlagen. Die Frist beginnt ab Kenntnisahme der Erbschaft. Üblicherweise ist das der Eingang des Schreibens des Nachlassgerichts. Bei Minderjährigen Kindern ist immer Vorsicht geboten, da das oft vergessen wird. Der übliche Weg wäre, dass die Erbschaft direkt für die Kinder mit ausgeschlagen wird. Die Rosinen raus picken kann er eigentlich nicht, jedenfalls nicht ohne sich strafbar zu machen, den faktisch gehört es ihm das ja nicht.

Bei großen Bedenken würde ich den Weg über einen Anwalt gehen und mich da beraten lassen.

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Vielen Dank für deine Antwort.

Sendet das Nachlassgericht an die Meldeadresse - unabhängig geprüft - oder an die Adresse des Vaters, weil er die angibt? Das Gericht weiß ja wahrscheinlich eher nicht, dass wir geschieden sind und die Kinder nicht bei ihm wohnen.

Einen Anwalt werde ich mir mal raussuchen.

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Nach meinem Wissenstand muss er im Anschluss an die Ausschlagung Angaben an das Nachlassgericht machen, ob er Kinder hat. Ich gehe davon aus, dass er dann auch deren Meldeanschrift angeben muss und ihr Post erhaltet. Sollte er die falsche Adresse angeben und ihr daher keine Kenntnis von dem Tod und seiner Ausschlagung erhalten, kann man auch nach den 6 Wochen mit guten Aussichten die Erbschaft anfechten. Sowas will man aber natürlich vermeiden. Ich würde an deiner Stelle am Ball bleiben und ihn gezielt nach dem Tod darauf ansprechen. Das Beste wäre nämlich wirklich, wenn man das als Sammelausschlagung macht.

Vielleicht erübrigt sich das ganze aber auch, wenn er dich vielleicht nach dem Sterbefall selber anspricht um für die Kinder gemeinsam auszuschlagen. Einen wirklichen Vorteil kann er selber daraus nämlich nicht ziehen... er kann höchstens den Kindern schaden.

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Keine Minute Google befragen und dubhast eine Antwort...

gemeinsames sorgerecht erbe ausschlagen


--> Wer muss für minderjährige Kinder ausschlagen? Sofern gemeinsames Sorgerecht besteht müssen beide Eltern die Ausschlagung erklären. Hier empfiehlt sich ein gemeinsamer Termin. Bei alleinigem Sorgerecht genügt die Ausschlagung durch den sorgeberechtigten Elternteil.

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Dankeschön. Das hatte ich gefunden. ☺
Mir geht es um das Nicht-einig-werden. Und ob er, wenn er für sich ausschlägt, für die Kinder annehmen könnte.

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Er muss für die Kinder nichts „annehmen“, das passiert automatisch, wenn ihr beide euch nicht darüber einig seid auch für die Kinder auszuschlagen.

Als mein Mann sein Erbe bei Gericht ausgeschlagen hat sind unser Kind und ich gleich mit und wir haben direkt auch für unser Kind gemeinsam ausgeschlagen.

Willst du denn ausschlagen oder willst du die Kinder erben lassen? Warum will dein Ex ausschlagen? Darüber solltet ihr mal offen sprechen.

Aus eigener Erfahrung: man kann sich auch darüber ärgern das gemacht zu haben. Denn bevor man ausschlagen muss erlangt man i.d.R. keine Sicherheit über den Nachlass. Das ist nämlich ein Teufelskreis: ohne Erbschein keine Einsicht in Konten, etc. Wenn man einen Erbschein beantragt, dann nimmt man in dem Zuge aber das Erbe an. Wir bzw. vorrangig mein Mann hat sich damals dafür entscheiden auszuschlagen, weil es das Risiko (nicht das Wissen) von Schulden gab. Es wäre aber doch ein bisschen was da gewesen. Egal. Sicherheit ging uns vor.

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1. warum sollte er ausschlagen, wenn ein Haus da ist? Selbst verhüllt, hat dies doch nach Räumung einen Wert.
2. wenn 1 Haus da ist, würdest du ja Vermögen ausschlagen. Als Sorgeberechtigte musst du die Vermögensinteressen der Kinder wahren.

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Aber an dem Haus ist jahrelang nichts gemacht worden. Das wären also Kosten, neben Grundsteuer und Versicherungen, die die Kinder tragen müssten.
Und wenn Vermögen da ist, würde mein Ex-Mann für sich nicht ausschlagen.

Da ich 700km entfernt wohne, weil mein Ex-Mann zu seiner Mutter zurück gezogen ist, habe ich auch keinen Einblick.
Die Anwältin gestern meinte, dass auch eine Vermögensaufstellung wohl eher nicht den Tatsachen entsprechen würde, weil eventuell Geld, was die Oma zu Hause rumliegen hat, nicht angegeben wird. Lässt sich ja schlecht nachweisen.

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Du kannst das Haus doch verkaufen. Bei einem Haus bleibt doch immer was übrig.
Warst du schon bei einer Fachanwältin für Erbrecht?

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