Hey ihr lieben, ich hoffe es kann mir hier jemand meine Frage beantworten.
Ich werde nach dem AVR (Arbeitsvertragliche Richtlinien der Diakonie Sachsen) bezahlt. Darin finde ich folgende Aussagen, die mich etwas verwundern:
"Bei Beendigung des Dienstverhältnisses sind die Bezüge unverzüglich zu überweisen. Im Sinne der Unterabsatz 3 und 4 steht der Beendigung des Dienstverhältnisses gleich der Beginn
a) des Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes,
b) des Ruhens des Dienstverhältnisses nach § 35 Abs. 1 Unterabsatz 3,
c) der Elternzeit nach dem BEEG,
d) einer sonstigen Beurlaubung
ohne Bezüge von länger als zwölf Monaten; nimmt die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter den Dienst wieder auf, wird sie bzw. er bei der Anwendung des Unterabsatzes 2 wie eine neu eingestellte Mitarbeiterin bzw. ein neu eingestellter Mitarbeiter behandelt.
(2) Besteht Anspruch auf Entgelt (§ 14 Abs. 1) und auf in Monatsbeträgen festgelegte Zulagen, auf Urlaubsentgelt oder auf Krankenbezüge nicht für alle Tage eines Kalendermonats, wird nur der Teil gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt. Besteht für einzelne Stunden kein Anspruch, werden für jede nicht geleistete dienstplanmäßige bzw. betriebsübliche Arbeitsstunde das Entgelt (§ 14 Abs. 1) und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen um den auf eine Stunde entfallenden Anteil vermindert. Für die Ermittlung des auf eine Stunde anfallenden Anteils des Entgeltes gilt § 9 b Abs. 8 Satz 3.
(3) Ändert sich im Laufe des Kalendermonats die Höhe des Entgeltes (§ 14 Abs. 1) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen, gilt Abs. 2 entsprechend. (4) Der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter ist eine Abrechnung auszuhändigen, in der die Beträge, aus denen sich die Bezüge zusammensetzen, und die Abzüge getrennt aufzuführen sind. Ergeben sich gegenüber dem Vormonat keine Änderungen der Brutto- oder Nettobeträge, bedarf es keiner erneuten Abrechnung."
So, meine Frage ist nun, ob ich, da dort ja steht das man nach der Elternzeit wie ein neu angestellter MA behandelt wird, wieder in der Einarbeitungsstufe anfange? Das wäre geldtechnisch schon ein deutlicher einschnitt.
Vielleicht arbeitet jemand auch bei der Diakonie Sachsen und ist schon ein paar Stufen aufgestiegen und nach der EZ zurück gekommen und kann mir sagen ob die Stufe blieb.
Sorry für den Text. LG
Nach Elternzeit zurück zur Diakonie (AVR) (Vorsicht, lang)
"ohne Bezüge von länger als zwölf Monaten;"
Wenn beim Schreiben nicht irgendwelche komischen Formatierungen automatisch erfolgt sind, dann sind die 12 Monate ohne Bezüge wichtig. Wenn du bis zum ersten Geburtstag deines Kindes Elternzeit mit Basis-Eltergeld nimmst und dann wieder einsteigst, wenn auch nur Teilzeit in Elternzeit, dann bist du nur maximal 10 Monate ohne Bezüge - je nachdem, wann dein Kind geboren wird. Denn die ersten acht Lebenswochen deines Kindes bekommst du Bezüge in Form des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Danach wärst du ohne Bezüge. Und wenn du am Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten gehst, hast du ab da wieder Bezüge. Dann müsstest du eigentlich so bleiben, wie vorher.
Sollte ich einen immensen Denkfehler haben, bitte ich, den zu erwähnen. 😅 Dann natürlich meine obigen Ausführungen ignorieren. 😇
Vielen dank für die Antwort. 🤭
Da ich aber gut 17 Monate in Elternzeit sein werde, wird es dann wohl doch so sein, dass ich zurück gestuft werde.
Ach Ich bin sehr gespannt. 🙈
Ich lese da, dass man bezüglich Absatz 2 - also bezüglich Urlaubsgeld und Krankengeld - wie ein neu eingestellter Mitarbeiter behandelt wird.
Von Rückkehr zur Einarbeitungsstufe steht da nix.
Grüsse
BiDi
Danke auch für deine Antwort. 😊
Das würde sinn ergeben, da wir für unsere Sonderzahlung (um die voll zu erhalten) 12 Monate Bezüge bekommen müssen.
Und ansonsten es die Sonderzahlung nur anteilig gibt, für die Monate die man tatsächlich gearbeitet hat.