Hallo,
ich würde gerne wissen wie Ihr damit umgehen würdet.
Mein Partner hat sein 13 Jahre altes Auto privat verkauft. Der TÜV hat es nicht mehr durchgehen lassen, weil der Achsanhänger durchgerostet war. Die Reparatur wäre sehr viel zu teuer gewesen. Also hat mein Partner das Auto privat zum Verkauf angeboten. Es gab dann einen Käufer, der den TÜV Bericht bekommen hat, und der einen Kaufvertrag für ein Bastlerauto unterschrieben hat. Der Käufer ist selbst KFZ-Mechaniker und hatte vor, das Auto wieder flott zu machen.
Nun meldet er sich ständig, um mitzuteilen, was er noch so an Problemen am Auto entdeckt hat. Im ersten Ansatz sagte mein Partner noch zu mir, er würde dem Käufer der Kulanz halber 10% zurückzahlen, damit genannte Ersatzteilkosten abgedeckt werden.
Es kamen aber immer mehr Nachrichten. Mehr Rostprobleme, dies und das. Er schickte dann auch eine Nachricht, dass er am Verzweifeln sei, und obwohl er schon soviel am WE rumgeschraubt und geschweißt hätte, wäre kein Ende in Sicht. Und er würde gerne am Telefon darüber sprechen.
Ich vermute, er möchte eine Rückabwicklung, oder zumindest eine massive Rückzahlung.
Was würdet Ihr tun? Ich denke, rein rechtlich kann er nichts machen. Der Kaufvertrag geht über ein Bastlerauto, er hatte den TÜV Bericht, als KFZ-Mechaniker müßte er auch wissen, dass ein Auto mit durchgerosteten Teilen auch andere Probleme haben wird (die wir tatsächlich nicht kannten).
Man fühlt sich aber trotzdem natürlich irgendwie unwohl, als würde man jemanden betrügen. Er ist laut seiner Beschreibung ein Familienvater und wirkte auch ganz sympathisch.
Das Auto wieder zurück nehmen, nachdem er daran rumgeschweißt und geschraubt hat, sehen wir aber auch nicht unbedingt.
Was tätet Ihr?
Auto privat verkauft - Käufer will evtl. Rückabwicklung
Ich würde es auch nicht zurücknehmen.
Den Vorschlag von deinem Mann mit 10% finde ich ganz gut. Dann würde ich den Käufer auch klarmachen, dass er mich nicht ständig kontaktieren soll. Er hat sich ein Auto zum schrauben gekauft und schon einiges daran gemacht. So aus meinem Bauchgefühl/ Laienwissen würde ich sagen ihr müsst nichts befürchten. Ihr habt den Käufer ja nicht arglistig:bewusst getäuscht.
Aber vielleicht kennt sich hier jemand besser aus. Ihr könnt nur abwarten was er denn möchte und euch dann nochmal beraten (lassen).
Mein Mann würde einfach die Nummer blockieren.....
Lasst euch nicht verarschen.
Hey!
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung? Da würde ich mich dann nochmal versichern, ob ihr alles korrekt gemacht habt.
Aber mein Gefühl sagt: Das Auto war als Bastlerauto deklariert, die euch bekannten Mängel vom TÜV im Gutachten festgehalten, ein Vertrag aufgesetzt. Der Käufer ist eine Fachkraft und konnte das Auto vor dem Kauf inspizieren.
Für mich -als Laie- klingt das wasserdicht.
Ich würde da ehrlich gesagt gar nicht mehr so viel diskutieren, sondern den Käufer freundlich auf die Rechtslage hinweisen und das Gespräch knapp halten.
Auch 10% Kulanz würde ich nicht gewähren, weil das für mich einem Schuldeingeständnis gleich käme. Ich habe mittlerweile gelernt, dass man es eh nie jedem recht machen kann und Leute, die zu nett sind, viel mehr Stress mit dreisten Menschen haben, die alles ausdiskutieren wollen und zu ihrem Vorteil wenden.
Zurücknehmen würde ich dieses Auto ganz bestimmt nicht, weil die Sachlage klar war und der Typ schon das ganze Wochenende verschlimmbessert hat. Wenn ihr das Auto nun nochmal inseriert, habt ihr kein aktuelles Gutachten über die Schäden mehr. Und ich als Laie könnte die Behauptungen des Käufers auch nicht nachvollziehen.
Liebe Grüße
Schoko
Hallo,
wenn ihr das Auto ganz explizit als Bastlerauto verkauft habt, inkl. dem Bericht vom TÜV warum das Auto nicht mehr durchgekommen ist würde ich auch sagen, dass ihr euch da kein Kopf machen bracht.
Wenn der Käufer zudem noch Kfz-Mechaniker ist erst recht nicht. Und wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufe - egal wie jung oder alt, dann bringe ich das Auto vor kauf in eine Werkstatt und schau es mir selbst an - wenn ich das Fachwissen hätte, wie der Verkäufer oder eben vom Mechaniker meines Vertrauens. Eine 100%-Garantie habe ich dann auch nicht aber auf der Hebebühne wäre sicherlich noch der ein oder andere Mangel und sicherlich der Rost aufgefallen.
Da der Käufer nun auch schon daran rumgebastelt hat und geschweißt hat würde ich da tatsächlich alles abweisen. Die 10% deines Mannes sind ja ganz nett, aber nicht eure Schuld wenn sich der Käufer da scheinbar bisschen vertan/verschätzt hat und ihr guten Gewissens sagen könnt, das euch keine weiteren Schäden bekannt waren.
Ich habe da inzwischen wenig Mitleid. Wir haben einige Autos verkauft und manche machen das tatsächlich sehr berechnend. Also man sagt alle (bekannten) Mängel, der Käufer sagt „kein Problem“ und hinterher wird gejammert und sie wollen Geld zurück (evtl alles).
Nee, mit uns nicht mehr. Gekauft wie gesehen, als KFZler sollte er ja mehr Ahnung haben und es war explizit ein Bastlerfahrzeug und er sich wohl überschätzt, IHR betrügt da niemanden!
Ich würde sagen, dass es euch leid tut, dass er verzweifelt, ihr aber explizit als Bastlerfahrzeug verkauft habt und es nicht ändern könnt. Evtl würde ich die Nummer sogar blockieren.
Ihr müsst euch nicht schlecht fühlen!
Ich würde die Nummer blockieren und dann wäre gut.
Auch würde ich keine 10% zurück zahlen! Für was auch? Der Tüv Bericht lag vor und es wurde als Bastlerauto verkauft.
Wir hatten auch mal einen ähnlichen Fall, als wir unser Auto privat verkauft haben. Paar Wochen später schrieb der Käufer uns, was plötzlich aufgefallen ist. Hat uns gar nicht interessiert und somit gab es auch ein klares: Tüv war neu, Bericht lag vor, alles andere war uns unbekannt. Weitere Nachrichten vom Käufern haben wir ignoriert und somit war das Thema schnell erledigt.
„Was tätet ihr?“
Gar nichts.
Solange keine arglistige Täuschung vorliegt ( z.B Kilometerstand manipuliert, falsches Baujahr im Vertrag eingetragen, Verschweigen eines Unfallwagen) gilt hier:
Verbindlich gekauft wie gesehen.
Das 14-tägige Rückgaberecht gilt bei Privatverkäufen nicht.
Auf die 10% Nachlass- Geschichte würde ich mich auch keinesfalls einlassen. Warum auch?
Auch die Probleme, die der Käufer nun mit dem Auto hat, sind nicht mehr euer Problem, denn es ist nicht mehr euer Besitz.
LG
Cersei
Auf nichts einlassen, ich hoffe ihr hattet einen Vertrag, den er unterschrieben hat. Sofern ihr den Verkauf und die Beschreibung nicht geschönt habt: Gekauft, wie gesehen, keine Rücknahme möglich. Der Käufer wusste was er da kauft und sagt ihm deutlich, das er diese Anrufe zu unterlassen hat.