Frage zur Elternzeit

Hallo, vielleicht weiß einer von euch Antwort und kann mir helfen. Meine Tochter wurde am 29.1.2020 geboren, ich hatte dann zwei Jahre Elternzeit, das erste Jahr voll, das zweite Jahr habe ich in Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet. Meine Elternzeit endete am 1.2.2021. Heute arbeite ich immer noch im
selben Unternehmen, weiterhin in TZ.
Jetzt kam uns die Idee, eine längere Kreuzfahrt zu machen. für die Zeit hätte ich gerne Elternzeit, vom 15. Januar bis zum 15.3..
Reicht ein Antrag auf Elternzeit sieben Wochen vorher? Ich habe was von Bindungszeit und zwei Jahren festlegen gelesen und verstehe das nicht ganz. Die ersten zwei Jahre hab ich ja bereits genommen und würde jetzt gerne noch zwei Monate nehmen. Geht das? Oder erst wieder ab dem dritten Geburtstag?

Mein Mann hatte die ersten vier Wochen nach der Geburt Elternzeit, arbeitet jetzt in einem anderen Unternehmen und hätte auch gerne noch mal acht Wochen Elternzeit.
Geht das so einfach wie wir uns das vorstellen?

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Die Bindungsfrist von 2 Jahren sagt nur aus das du dich bei der ersten Anmeldung der Elternzeit auf einen Zeitraum innerhalb von 2 Jahren festlegen musst wie du da Elternzeit nimmst (in Absprache mit dem AG geht auch immer andere Zeiträume).
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html :
"(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie
1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll."

Im 3. Jahr und später kannst du wieder mit o.g. Frist weitere Abschnitte Elternzeit anmelden:
"1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen"

Bei mehr als 2 bzw 3 Abschnitten Elternzeit gilt noch folgendes (zusammenhängende Elternzeiten z.B. beim Verlängern zählen als ein Abschnitt):
" Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll. "

Bei euch ist das dann jeweils der 2. Abschnitt. Daher dürft ihr den, ohne auf eine Zustimmung des AG angewiesen zu sein, einfach mit 7 Wochen Frist (da Beginn vor dem 3. Geburtstag) anmelden und der AG kann nicht ablehnen.

Bei deinem Mann muss der vorherige AG einfach bescheinigen wieviel Elternzeit schon genommen wurde damit der neue AG prüfen kann ob ihm noch EZ zusteht. siehe:
"Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist bei der Anmeldung der Elternzeit auf Verlangen des neuen Arbeitgebers eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über bereits genommene Elternzeit durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer vorzulegen."

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DANKESCHÖN 🙏🏻😊
Das hat es noch mal klarer gemacht, gedacht hat ich’s mir, war mir aber nicht sicher.

Der neue Arbeitgeber kann verlangen, dass der alte Arbeitgeber bescheinigt wie viel Elternzeit man schon hatte, muss er aber nicht.
D.h. wir reichen erst mal die 8 Wochen ein und hören, ob eine Bescheinigung von dem alten Arbeitgeber haben möchte. Mein Mann hatte bisher nur 8 Wochen EZ.

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Ja eine Bescheinigung über die bereits genommene EZ braucht dein Mann nur nachreichen wenn der neue AG eine möchte.

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Meine Elternzeit endete natürlich am 1. Februar 22 🙈 Sorry